Falscher Energiepass

Diskutiere Falscher Energiepass im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir sind beim Sammeln von Informationen über energetische Sanierungsmaßnahmen darauf gestoßen, das der beim Verkauf frisch...

  1. #1 mfgoenk, 28.03.2012
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    Hallo zusammen,

    wir sind beim Sammeln von Informationen über energetische Sanierungsmaßnahmen darauf gestoßen, das der beim Verkauf frisch ausgestellte Energiepass zu großen Teilen falsch ist. Der von uns gerufene Energieberater hat bei der Durchsicht des Passes folgende Dinge entdeckt:

    1) Laut Pass soll ein Öl-Brennwertkessel verbaut sei. Im Haus steht jedoch ein normaler Ölbrenner
    2) Laut Pass soll die Heizungsanlage in der Hülle stehen. Tut er jedoch nicht.
    3) Die Dämmung der Außenwände ist falsch berechnet.

    Alles in allem ist der reale Verbrauchswert wohl ein gutes Stück höher als er laut Pass sein sollte.

    Leider haben wir es bei Kauf der Immobilie versäumt einen Baugutachter anzustellen und sind mit dem Kauf ziemlich auf die Nase gefallen. Es wimmelte vor Mängeln die richtig ins Geld gingen und von denen der Verkäufer angeblich nichts wusste...

    Meine Frage nun: Können wir den Verkäufer in irgendeiner Form belangen?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!
     
  2. Julius

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    Für die Mängel, für den falschen Energiepaß oder für Euren schon bestraften Leichtsinn...?

    Gekauft wurde doch bestimmt wie besehen, unter Auschluß der Gewährleistung?
     
  3. #3 JaquesTati, 28.03.2012
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    Ich würde mich einmal mit dem Aussteller des Ausweises in Verbindung setzen - vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgestellte Energieausweise sind eine Ordnungswidrigkeit und der Aussteller kann dafür belangt werden.

    mfG

    JaquesTati
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2012
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    Ob Ihr juristische Ansprüche gegen den Verkäufer aus dem falschen Energiepass herleiten könnt, kann nur ein Jurist in Kenntnis des Vertragswerks entscheiden!
    Aber wie willst Du die Verkäufer belangen?
    • Erstattung der Mehrkosten an Energieverbrauch? Wie soll das in die Zukunft berechnet werden?
    • Erstattung der Kosten zum Einbau eines Brennwertkessel innerhalb der thermischen Hülle und der Ertüchtigung der Dämmung auf den Stand des Nachweises? Überhaupt möglich? Durchsetzbar?
    • Rücktritt vom Kaufvertrag? Dann - so denke ich als jur. Laie - müsstest Du beweisen, dass das KO-Kriterien gewesen wären, wobei zumindest der falsche Aufstellort auch eine Laien hätte auffallen müssen.
    • .....?
     
  5. #5 JaquesTati, 29.03.2012
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    Kurzer Nachtrag, da bis vor geraumer Zeit noch angeblich keine Rechtsklarheit bzw. gefestigte Rechtsprechung bestand, ob Energieausweisaussteller für Energieausweise mit zu gutem Ergebnis gesetzlich haftbar gemacht werden können, wird den Beratern/Ausstellern Folgendes empfohlen:

    a) der Berater gibt eine Erklärung ab, dass er auch für eventuelle Vermögensschäden Dritter einsteht, dafür sollte aber unbedingt eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung für diese konkrete vertraglich vereinbarte Zusage abgeschlossen werden.

    b) der Berater schließt ausdrücklich seine Haftung gegenüber Dritten im Vertrag mit dem Auftragnehmer aus.

    Und was bedeutet das für Sie, ohne entsprechende Rechtsberatung wird hier wohl wenig auszurichten sein.

    mfG

    JaquesTati
     
  6. #6 mfgoenk, 29.03.2012
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    Guten Morgen,

    erstmal vielen Dank für eure Beiträge! Ich muss meine Frage genauer stellen und euch noch ein paar Infos liefern. Wollte euch nicht mit Text erschlagen...

    Wir hatten vor kurzem einen Anwaltstermin. Bei diesem Termin wurde der Notarvertrag vom Anwalt gesichtet und es ist leider klar das wegen der "normalen" Schäden und Mängel nichts zu machen ist. Der Anwalt meinte nach unserer Schilderung der gesamten Vorfälle, dass ihm so ein "bösartiger" Charakter schon lange nicht mehr untergekommen sei. Da aber unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft wurde und eine Arglist leider sehr sehr schwer nachzuweisen ist können wir hier wohl nichts machen. Beim Kauf des Hauses haben wir als absolute Bau Laien sehr viel falsch gemacht und müssen nun teuer dafür bezahlen. :mauer Das ist uns bewusst und damit müssen wir nun leben... Schade dass ich dieses tolle Forum nicht früher entdeckt habe. Hätte uns vielleicht viel Ärger erspart...

    Meine Frage bezog sich rein auf den Energieausweis. Meiner Auffassung nach müsste der Sachverhalt so sein: Der Verkäufer ist ja zur Aushändigung eines Energieausweises verpflichtet. Dieser stellt ein offizielles Dokument dar, das dem Käufer zum einen eine Orientierung bietet mit welchen Energiekosten/Modernisierungskosten er rechnen muss, zum anderen kann man einen gewissen Rückschluss auf den Wert der verbauten Heiztechnik ziehen und damit auch auf den Wert des Hauses. So stellt ein Öl-Brennwertkessel einen größeren Wert dar als ein normaler Brenner.

    Ich habe Recherche im Internet betrieben. Die Rechtsprechung ist wohl noch nicht so 100% sicher. Es sollte aber so sein das der Verkäufer gewisse benötigte Daten an den Aussteller weitergeben muss. Der Aussteller hat diese auf Plausibilität zu prüfen und der Besitzer muss den Energiepass nach Erhalt auf Korrektheit überprüfen. Ein Gesetz oder Urteil konnte ich jedoch leider nicht finden.

    Dem Besitzer müsste zumindest auffallen das hier ein Brennwert Kessel in die Berechnung einbezogen wurde wenn er einmal drüber geschaut hätte!!! Dass man von Ihm nicht erwarten kann dass er die Dämmwerte eine Wand berechnen kann und er ebenfalls zu einem gewissen Maß dem Aussteller vertrauen muss ist denke ich mal klar. Aber das hätte er definitiv merken müssen!

    Unsere Vorstellung läuft nun auf Rückzahlung von Betrag X raus. Dieser würde sich durch den minderwertigen Brenner, den höheren Ölverbrauch und prozentuell die Mehrkosten einer anstehenden Erneuerung der betroffenen Bauteile zusammensetzen.

    Ob das Geld vom Aussteller oder Verkäufer kommt wäre mir eigentlich egal. Wenn ich ganz ehrlich bin würde es mich jedoch sehr freuen wenn der Verkäufer hier ran gezogen werden könnte…

    Momentaner Stand ist das der Anwalt momentan prüft wie das Weitere vorgehen und die konkrete Rechtslage aussieht. Beim Termin nächste Woche erfahren wir mehr.

    Hat jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall erlebt oder könnt ihr uns Tipps und Anregungen geben wie hier zu verfahren ist?

    Viele Dank für eure Unterstützung!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2012
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    Der Energiepass zum Verkauf eines Hauses ist, wenn es sich um einen verbrauchsorientierten handelt, n.m.Meinung das bunteste Klopapier Deutschlands!
    Der taugt nämlich für gar nichts!

    Daher ist das
    ist das schlicht Unsinn.

    Auch das
    ist Unfug, denn wieso sollte der Ex-Besitzer etwas merken müssen, dass Du bei der Besichtigung auch nicht bemerkt hast!
    Zumindest wird dieses Argument jeder halbwegs brauchbare Anwalt bringen!

    Der Brenner ist nicht minderwertig. Auch nicht gegenüber Brennwerttechnik. Er ist nur anders.
    Ob daraus und aus der Tatsache, dass der Kessel im Kalten steht, überhaupt ein Mehrverbrauch entsteht, wäre erstmal zu beweisen!!

    Ich denke, Ihr werdet (sosehr es menschlich verständlich sein mag) nur schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen, wenn Ihr auf der Basis einen Schadenersatzprozess anfangt!
     
  8. #8 JaquesTati, 29.03.2012
    JaquesTati

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    Hallo mfgoenk,

    ich persönliche teile Ihre Auffassung – so nachvollziehbar sie auch aus menschlicher Sicht sein mag – aus rechtlicher Sicht nicht. Bezugnehmend auf die Rechtsklarheit vertreten einige Juristen die Ansicht, dass ein Energieausweis im Allgemeinen nur einen informativen Charakter hat. Und wenn der Verkäufer gutgläubig gehandelt hat und man das Gegenteil nicht nachweisen kann und sich der Aussteller – siehe Bemerkung b) – sich auch abgesichert hat, dürfte es schwer werden.

    Auch - das ist aber nur meine Meinung – obliegt es nicht dem Auftraggeber, den Wahrheitsgehalt des Energieausweises zu überprüfen, falls der Fehler nicht wirklich offensichtlich ist. Und offensichtlich wäre für mich eher so etwas wie Öl- statt Gasheizung.

    Und diese Bemerkung mag man mir verzeihen, ich bin einmal gespannt, wie enttäuscht Sie von dem nächsten Anwaltsgespräch wieder heim kehren werden.

    mfG

    JaquesTati
     
  9. #9 Baufuchs, 29.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus EneV2009:

    D.h. es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer die Daten tatsächlich zur Verfügung gestellt hat.
     
  10. #10 mfgoenk, 29.03.2012
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    Danke soweit für eure Antworten und Meinungen. Ich habe auf mehreren Webseiten gelesen das ein Verkäufer/Vermieter bei Nichtvorlage eines Energieausweises angezeigt werden kann und dann mit Strafen von bis zu 15000€ belangt werden kann. Es wäre ja ein Unding wenn bei einem falsch ausgestellten Ausweis (aus welchen Gründen auch immer) nichts passiert!!!
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Es mag ja sein, dass was passiert. Aber was denn? Der Aussteller sagt: Hat mir der AG so angegeben. Der AG sagt: Ich dachte das halt so, wusst ich nicht besser.
    Welcher Beamte wird denn da noch einen OWI-Bescheid erlassen???

    Und selbst wenn, dann nicht zu Deinen Gunsten. So what?
     
  12. #12 Baufuchs, 29.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geh mal getrost davon aus, dass der Verkäufer keinesfalls bewusst "Brennwert" statt "Standard" angegeben hat.

    Wäre er nämlich so ein böser Bube wie Du glaubst, dann hättest Du die detaillierte Berechnung gar nicht in die Finger bekommen, sondern nur den Energiepass (das bunte Blättchen).
    Denn nur den hätte er aushändigen müssen, sonst nix.


    Meine Meinung:

    Der Einzige, der an einem Streit verdienen wird ist der Anwalt.
     
  13. Julius

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    Ähm, hier handelt es sich aber um einen bedarfsorientierten solchen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2012
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    Das liest Du wo?
     
  15. #15 mfgoenk, 29.03.2012
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    Pardon, das habe ich vergessen zu erwähnen obwohl es wichtig ist. Ja es handelt sich um einen bedarfsorientierten. Der verbrauchsorientierte ist wirklich für die Tonne...
     
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