Frei steht sichs besser???

Diskutiere Frei steht sichs besser??? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; So...nun will ich das "neue" BEF gleich mal mit einem neuen Schmankerl aus der Trickkiste eines Wintergartenbauers überraschen. Gleich bei mir...

  1. #1 Thomas B, 30.03.2012
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    So...nun will ich das "neue" BEF gleich mal mit einem neuen Schmankerl aus der Trickkiste eines Wintergartenbauers überraschen.

    Gleich bei mir in der Nähe entsteht an einem RMH ein Wintergarten. Wie dieser genehmigt wurde entzieht sich meiner Kenntnis....ist ja auch egal.

    Zum Nachbar wurde eine massive Wand (Brandwand) errichtet. Das ist ja erstmal nicht verkehrt.

    Ob diese in den Bestand rückverankert ist, weiß ich nicht, dennoch erscheint mir die ganze Konstruktion so ganz ohne Ringanker, in nur 24 cm Stärke bei 5 m Höhe, etwas fragil....welcher Stratiker das wohl gerechnet hat? Mein Tip: Gar keiner!

    Thomas
     

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  2. #2 ThomasMD, 30.03.2012
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    Na ja, die Stabilität kommt bestimmt, wenn dann die Pfosten/Riegel-Konstruktion des Wintergartens drangeschraubt wird.:wow

    Mich würde auch die Reaktion des Nachbarn interessieren.
     
  3. #3 Gast943916, 30.03.2012
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    Gast943916 Gast

    das Gewicht drückt nach unten.....
     
  4. #4 Thomas B, 30.03.2012
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    Hat dem ganzen wohl ohne Murren und Knurren zugestimmt.

    Wunderte mich auch. Zumal das seine Westseite ist...die Sonne geht nun abends etwas früher unter.....

    Habe auch keine Ahnung ob es ein "echter" Wintergarten werden soll, oder eine Wohnraumerweiterung. Bei zweiterem wäre natürlich neben der fragwürdigen statischen Betrachtung auch die Wärmedämmung nicht im oberen Bereich einzuordnen.....

    Ich werde das natürlich weiter beobachten.....
     
  5. bernix

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    ...dafür sieht (und hört) er seinen Nachbarn vielleicht seltener....das wars ihm vielleicht wert?!
     
  6. #6 Thomas B, 30.03.2012
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    Hören könnte er evtl. das tosende Einsürzen der Wand....:yikes

    Es nämlich so, daß auf des Nachbarn Seite sich ein Kellerabgang anschließt. Wie tief nun die Wand des wiGa gegründet wurde, weiß ich natürlich nicht. Es würde mich aber nicht wirklich wundern, wenn man es bei Frosttiefe belassen hätte...ist aber natürlich nur eine Vermutung. Sonst hätte man natürlich gut 2,50 m tief ausheben müssen.....

    Naja...wird schon halten.
     
  7. #7 Bautine, 30.03.2012
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    Nur mal interessehalber: Wenn einem als Fachmann so ein Murks auffällt, gibt es da denn keine Stelle, der man mal schnell eine Info darüber zukommen lassen könnte? Wenn so ein Mäuerchen einstürzt, wird es doch echt gefährlich...
     
  8. #8 Gast036816, 30.03.2012
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    moin Thomas,

    denk mal drueber nach, ob du nicht hereingezogen werden kannst im schadensfall mit personenschaden, du hast es wissentlich zur kenntnis genommen und veroeffentlicht. ich bezweifel bei solchen konstruktionen schon mal die gruendung, aussteifung gibt es nicht, also war kein tragwerksplaner im spiel. dir bleibt jetzt nur der hinweis beim amt.

    ich moechte dir nicht das wochenende versauen, wuensche dir ein schoenes solches.
     
  9. Baumal

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    müßte er streng genommen.
    da er es veröffentlich hat m.M. sowieso. thomas....:D
     
  10. #10 Thomas B, 30.03.2012
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    Da habt Ihr natürlich Recht!

    Werde dies mal bei allernächster Gelegenheit (kommende Woche) beim Amt anzeigen. Dann können die dem ganzen nachgehen und tun und lassen was sie wollen.

    Thomas
     
  11. #11 coroner, 30.03.2012
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    Da wir's hier ja gerne ganz genau nehmen:
    Was ist denn genau die rechtliche Basis dieser ordnungspolizeilichen Verpflichtungen für am Bau Kundige?
     
  12. #12 Gast036816, 30.03.2012
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    er kann im schadensfall mit personenschaden mit in die haftung genommen werden da er sach- und fachkundig ist. fuer Thomas kann das jetzt eigenschutz werden.

    vermeidung von personenschaeden ist auch ein schoenes argument.
     
  13. Baumal

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    der bau kundige (hier der architekt) ist
    verpflichtet dem amt ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.

    das soll nicht bedeuten, dass wir wie jäger auf
    der pirsch sind.

    aber thomas hat es öffentlich gemacht, also
    muß er am montag einen brief fürs amt aufsetzen...:D
     
  14. #14 Baufuchs, 30.03.2012
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    Baufuchs Gast

    Sach
    - und fachkundig ist auch der Kfz-Meister, der ein Auto mit abgefahrenen Reifen sieht. Muss der dann die Trachtengruppe rufen?

    Also konkret:
    Wo steht's geschrieben?
     
  15. Baumal

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    vermutlich nicht, ein kfz ist
    beweglich, ein bauwerk nicht...
     
  16. bernix

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    er kann vermutlich in begründeten Fällen den Eigentümer/Besitzer daran hindern mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr erneut teilzunehmen.
    Ein bisschen abgefahrene Reifen reichen da aber nicht. Es muss da mE schon Gefahr im Verzug sein. Plötzliches und wahrscheinliches Versagen des Reifens oder der Bremsen.....
    Wo sind eigentlich unsere Rechtsanwälte....
     
  17. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ein Kfz mit groben Mängeln geht nicht aus der Werkstatt.
     
  18. #18 Bautine, 30.03.2012
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    Auch in meinem "Büro"-Beruf ist die Haftung eng gefasst :bef1021:, gibt es also nicht nur im technischen Bereich. Wir haben sogar eine Pflicht zur Fortbildung und zur ständigen Erneuerung und Ergänzung unserer Rechtskenntnisse.

    Danke für die Antworten auf meine Frage zum Thema "Gefahr melden".
     
  19. #19 coroner, 30.03.2012
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    Was fürn Unfug.

    Noch mehr Wischiwaschi oder kommt noch was belastbares?
     
  20. H.PF

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