Gerichtliches Beweissicherungsverfahren für den Pfusch-Award-2005

Diskutiere Gerichtliches Beweissicherungsverfahren für den Pfusch-Award-2005 im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, den Kandidatenbau für den Pfusch-Award 2005 können interessierte gern in Halle/Sachsen-Anhalt besichtigen. Der Gütetermin...

  1. #1 Gastxyz, 16.05.2005
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    Hallo liebes Forum,

    den Kandidatenbau für den Pfusch-Award 2005 können interessierte gern in Halle/Sachsen-Anhalt besichtigen. Der Gütetermin bei dem Herr Unger von Unger-Diffutherm sich als Schlichter zur Verfügung gestellt hat, lief zu 95% nach meinen Vorstellungen. Hat Herr Unger alles super gemanagt und nachdem immer wieder mal die Emotionen aufkochten, hat er wieder Ruhe hereingebracht. Leider sah sich die Gegenpartei keine 24Stunden an die Vereinbarungen gebunden und schickten gleich mal eine ungerechtfertigte Nachtragsrechnung hinterher. In dem Wissen, dass in der aussteifenden Deckenscheibe OSB 3 EN 300 Platten verbaut wurden, statt der vertraglich zugesicherten OSB-Platten mit Zulassung, schickte man mir erst die bauaufsichtliche Zulassung für die OSB4, dann für die OSB 3. Ein kurzer Anruf bei Kronoply sagte ja aus, dass es keine Zulassung für die OSB3 EN 300 gibt. Aber die versuchen einfach falsche Zertifikate zu schicken und ich soll die dann akzeptieren. Die anderen Mängel hatte ich ja schon zum Teil in anderen Beiträgen angesprochen. Hinzu kommt noch ein Bauteilabschluß ( http://www.gwebspace.de/bau/silikon.pdf ) und das Nichterstellen der luftdichten Ebene durch Verkleben der Plattenstöße der OSB-Platten (Nut und Feder). Wir werden jetzt den Weg des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens beschreiten. Wenn Sie mir hierzu noch Hinweise geben könnten, wäre das echt super. Danke. Wir wollen ja so schnell wie möglich auch weiterbauen und die Mängelbeseitigung dann an andere Firmen vergeben, wenn das rechtlich okay ist. Fristen und Nachfristen unter Androhung Ersatzvornahme mit jeweils Dauer 14 Tage wurden gesetzt und nichts ist in dieser Zeit geschehen...
     
  2. #2 BTopferin, 16.05.2005
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2005
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    Hallo Gastxyz

    bin neugierig... wer stellt dann die Fragen für euch? RA alleine? Oder hilft dein Sachverständiger mit der genaue Fragestellung? Die Fragen sind unheimlich wichtig... wie ich selber erfahren musste. Bei mir war es bei einige Mängel so, ich dachte, dass das Problem eigentlich klar gefragt wurde. War aber nicht der Fall. Und SVs vom Gericht antworten NUR genau das, was gefragt wurde ... auch wenn "nicht gefragte Mängel" offensichtlich sind. :cry

    Macht dein RA hoffentlich nur Baurecht? Falls dein RA schon gemeint hat, dass privat Gutachter "nur teuer sind" und "bringen nichts", dann paß auf. Ich habe so eine Aussage von meiner ehemalige RA gehört, aber genau das Gegenteil erleben müssen. Meine ehemahlige RA behauptet übrigens "Schwerpunkt Baurecht" ... macht aber nicht nur Baurecht und hat begrenzte Erfahrung. Begrenzte Erfahrung mit Baurecht ist ein riesig Nachteil.

    Noch was: dein Prozess dauert möglicherweise ewig (wie bei mir)... besonders wenn es viele unterschiedliche und/oder technisch schwierige Mängel gibt.

    Ich drucke die Daumen.
    Gruß
    bto
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und SVs vom Gericht antworten NUR genau das, was gefragt wurde ... auch wenn "nicht gefragte Mängel" offensichtlich sind.

    Jau, die dürfen nicht - sonst Befangenheit und weg.

    Hoffentlich werden die Hinweise von BTOpferin wohlwollend beachtet. :konfusius

    @BTOpferin: Wirklich immer noch am leichtfertig sein?
     
  4. #4 BTopferin, 16.05.2005
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    Hallo PeMu

    ja, ich bin sicher, dass ich immer wenigstens ein bisschen "blauäugig" bleibe. So bin ich halt. Ich will halt nicht immer "automatisch" was schlimmes von alle andere Leute immer sofort glauben.

    Aber es ist auch der Fall, ich kann mein "immer noch leichtfertig" Profil hier ins Forum auch nicht mehr ändern. Ist anscheinend "einbetoniert". Vielleicht hat JT Angst, dass ich dort "Experte" behaupten will? ;)

    So eine Behauptung wäre aber nicht viel anders als was mein BT sowie meine ehemalige RA behaupten... :p

    Grüßle
    bto
     
  5. #5 Gastxyz, 16.05.2005
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    Ich will morgen zum Gericht und ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen, einen Anwalt zum Baurecht muss ich mir leider erst suchen, da meiner leider wegen Hinterziehung von Mandantengeldern einsitzt... Die Frage sollte eigentlich sein, wie die richtigen Schritte im Ablauf sind. Kann jemand einen Fachanwalt für Baurecht in Sachsen-Anhalt empfehlen?
     
  6. #6 BTopferin, 16.05.2005
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    Hallo Gastxyz

    wieso willst Du eine Beweisversicherungsverfahren beantragen, bevor Du einen "Baurechts-RA" gefunden hast? Ehrlich gesagt, das klingt für mich etwas umgekehrt. Aber, wie schon erwähnt, ich bin nur Laie.

    Ansonsten, mal googeln... Kannst einiges über Beweisversicherungsverfahren finden, z.B. das hier .

    Gruß
    bto
     
  7. #7 Gastxyz, 17.05.2005
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    @Btöpferin

    Hallo Btöpferin,

    ich habe gerade mit einem Fachanwalt für Baurecht telefoniert, der sich auch im Holzrahmenbau/Fachwerk auskennt und mir von einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren abrät, da hier Zeiten vom Ablauf im Regelfall zwischen 6 Monaten und im Extremum 4 Jahren liegen. Wie sind denn Ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Ablauf des Beweissicherungsverfahrens? Er würde mir zu einer Kündigung der Verträge raten, da er noch andere Sachverhalte kennt, welche hier nicht ins Forum gehören...
     
  8. #8 NBasque, 17.05.2005
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    Wenn es denn .....

    .... andere Gründe (bevorstehende Insolvenz) gibt, sollten Sie die Finger von einem weiteren gerichtlichen Verfahren lassen. Denn auch wenn Sie später obsiegen, sind sie Gesamtschuldner für die Verfahrenskosten. Da kann mit Gutachter- und Gerichtskostenm, sowie eigenen Anwaltskosten schnell einige tausend Euro zusammenkommen.

    Schmeissen Sie nicht auch noch gutes Geld der schlechten Leistung hinterher.

    Good luck.
     
  9. #9 BTopferin, 17.05.2005
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    Hallo Gastxyz

    bei mir ist es keine Beweissicherungsverfahren, sondern mein BT hat mir verklagt, weil ich die Frechheit gehabt habe, ca. 5500 euros ein zu behalten, ohne das er das zugestimmt hat. :frust Ich bin nun seit über 4 Jahre vor Gericht mit BT. Das Einbehalt deckt die Mängel hier gar nicht. Und es gibt natürlich zusätzliche Kosten. Während die 4 Jahre wurden meistens kleinere Mängel langsam (GANZ langsam) nachgebessert. Gravierende Mängel sind aber bis heute noch unbeseitigt. BT hat ein bisschen wegen z.B. mangelhafte Schallschutz unternommen, trotzdem ist das Problem unverändert (2. Messung). Ich muss auch sagen, der BT hat auch der Gerichts-SV fast vollig ignoriert.

    Der BT hat endlich während meine 5. Winter im Haus die fehlende Heizung im WC "nachgebessert". Die Nachbesserungs-Arbeiten waren aber ein Alptraum: Es gibt wahrscheinlich irgendwo hier im Forum noch die Geschichte davon. Ich erreiche nun endlich 20° in diesem Räumchen (vorher im Tiefwinter 8°), aber dafür habe ich einen Loch im Kellerwand (mit Schaum abgedichtet), Heizrohre ausserhalb vom Haus, und 2 Löcher im WC-Bodenplatte (WC ist ein Vorbau). Und das alles von Gericht gesegnet. Und meine RAin hat dabei nicht geholfen.

    Mein Hinweis bzgl. GUTER, erfahrener RA, der NUR Baurecht macht, stammt aus meiner Erfahrung mit meiner ehemalige RAin. Na, ja. Es steht sogar auf ihrer Webseite "Schwerpunkt Baurecht". Habe aber heute die Vermutung, dass die meiste von ihrer Baurecht-Erfahrung hat sie während mein Prozess gemacht. Nicht alles ist schief gelaufen, aber ausreichend viel. Und wie gesagt, die gravierende mängel sind immer noch nicht beseitigt.

    Meine RAin hat mir auch immer gesagt, privat SVs sind sinnlos. Die kosten nur Geld, bringen nichts. Sie hat weiter gemeint, dass es nicht so schlimm ist, wenn die Fragen "laienhaft" gestellt sind. Ich bin schließlich Laie, und das Gericht wird das verstehen. :mauer :cry :mauer

    Heute weiß ich, dass das alles reiner Blödsinn ist. Meine Beweis-Fragen waren halt hauptsächlich von einer Laie gestellt (ich :cry ) und weil ich wenig Ahnung hatte (und meine RAin anscheinend noch weniger), waren mehrere Mängel einfach nicht ausreichend bzw. "richtig" gefragt. Sprich: kein ausreichende Stellungnahme vom Gerichts-SV.... weil er einfach nicht gefragt wurde.

    NUR, man muss auch einen guten SV finden können, was auch nicht unbedingt einfach ist. :cry

    Ich kenne Leute, die Beweisverfahrungen gemacht haben, und alles ist relativ gut gelaufen. So um 1-2 Jahre, und Mängel auch beseitigt. Ich kenne auch Leute, wo es auch schief gelaufen ist und auch viel länger gedauert hat.

    Auf jeden Fall, ich bin der Meinung, guter Baurechts-RA zusammen mit gutem SV, besonders wenn die Sachen "schwierig" sind, MUSS man haben. Und RA und SV müssen auch gut mit einander arbeiten können. Anders gehts nicht.

    Und schließlich kennt dein Bauträger (oder wer auch immer) die gesamte rechtliche Tricks schon. DER ist auf jeden Fall erfahren. Und auch sein RA.

    Alles Laienmeinung !

    Ich will lieber hier nicht zu viel vom Prozess erzählen, aber gerne per PN oder e-mail.

    Grüßle
    bto
     
  10. #10 Gastxyz, 30.05.2005
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    Hallo liebes Forum,

    ich weiß ja nicht, wer sich an die Threads noch entsinnen kann, aber ich bin einen Schritt weiter. Ob es zum Sektkorkenknallenlassen reicht, weiß ich noch nicht, aber ich habe zu allen Punkten bis auf den Dachstuhl in Tauchimprägniert, den ich aber so nicht wollte sondern in Sichtqualität ein unterschriebenes Mängelanerkenntnis. http://www.bau.de/forum/holzbau/399.htm
    http://www.bau.de/forum/neubau/3922.htm

    Auf Grund einiger Besonderheiten würde ich jetzt gern eine Ersatzvornahme durchführen lassen. Mein Anwalt sagt, dass dies auch ohne eine Kündigung des Vertrages (aus wichtigem Grund) möglich ist. Was halten die Experten hiervon? Oder was sagt Ihr allgemein dazu, dass es geklappt hat mit dem Mängelanerkenntnis. Mangel detalliert beschrieben, Kreuzchen für Mangel wird anerkannt ja/nein und jeder einzelne Mangel separat unterschrieben. Da ich nicht weiß, wo der Thread besser aufgehoben ist, gibt es ein Doppelposting in Neubau und in Holzrahmenbau auch auf bau.de...

    Thanks vorab ;-)
     
  11. #11 NBasque, 30.05.2005
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    Wert ???

    Wie liquide ist denn das Holzbauunternehmen; denn genau daran mußt Du die Mängelbeseitigungskosten orientieren.

    Die Art der Mängelbeseitigung sollte von einem externen Fachmann vorgegeben (in Abstimmung mit der Bau- und Leistungsbeschreibung des Werkvertrages) und überwacht werden. Eventuell einbehaltene Gelder sollten erst nach Fertigstellung des kompletten, mängelfreien Werkes vorgenommen werden; resp.durch einen Treuhänder nach Teilabnahmen freigegeben werden.

    Nicht zu beseitigende oder unverhältnismässige Mängel sollten frühzeitig im Wert beziffert werden. Auf dem Austausch der Obergurte der Binder in einer ansprechenden, sichtbaren Qualität (mindestens KVH si) sollten Sie bestehen. Das ist auf jeden Fall machbar.
     
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Gerichtliches Beweissicherungsverfahren für den Pfusch-Award-2005

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