Fenster direkt an der Grenze?

Diskutiere Fenster direkt an der Grenze? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein Gebäude in Hessen wurde 50 cm von der Grenze errichtet. Es grenzt damit an eine private Straße, Baulast für das Gebäude wurde erteilt. Für die...

  1. #1 rieslingroute, 02.04.2012
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    Ein Gebäude in Hessen wurde 50 cm von der Grenze errichtet. Es grenzt damit an eine private Straße, Baulast für das Gebäude wurde erteilt. Für die Fenster aber nicht - und nun sind sie da. Darf das sein? Genau so wurde ohne Rücksprache mit den Straßeneigentümern ein Gehtürchen in den Zaun eingebaut. Ist sicher genau so wenig erlaubt, oder?
    Danke für Antworten!
     
  2. Neutal

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    Klingt so, als wenn jemand eine Anleitung für einen Nachbarschaftsstreit sucht....
     
  3. #3 Thomas B, 02.04.2012
    Thomas B

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    ...somit also statthaft

    Es wird keine Baulast für einzelne Komponenten eines Gebäuedes erteilt (also Baulast für Fenster, Türen, Dachziegel,...), sondern nur für das gebäude als Ganzes, daß "eigentlich" zu nahe an der Grenze steht.

    Dieser Grenzabstand hat ja einen tieferen Sinn: er soll ein gewisses Mindestmaß an Privatsphäre gewährleisten, also verhindern, daß man sich zu nah auf die Pelle rückt.

    Hier ist der "Nachbar" eine gemeinsame Privatstraße (?). Auf diesr aber wohnt ja niemand. Also...wieso stört ein, zwei oder drei Fenster???

    In wessen Zaun?
    Gehört der Zaun den Privatstraßeneigentümern, dürfte er natürlich dort nicht einfach ein Türchen einbauen (Sachbeschädigung). Ist es sein Zaun, kann dieser auch aus Dutzenden Türchen bestehen...warum auch nicht?!

    Thomas

    PS: wo liegt das Problem eigentlich.....
     
  4. #4 Der Bauberater, 03.04.2012
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  5. #5 rieslingroute, 11.04.2012
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    Ich glaube, Sie sehen das falsch. Ich suche überhaupt keine Anleitung zum Nachbarschaftsstreit, will mich einfach gegen das Machogehabe der Kommune wehren. Es ist nämlich die Kommune, die gebaut hat. Der Zaun gehört der Kommune, die Privatstraße aber den anderen Eigentümern. Die Kommune hat hier überhaupt keinen Anteil und darf die Straße streng genommen überhaupt nicht nutzen. Tut sie aber, weil da die Tür ist.
    Mit den Fenstern sehe ich auch eher, dass das korrekt ist, weil kein HAUS angrenzt, sondern die Straße - wenn die auch Privateigentum ist. Sicher sind die Bestimmungen, dass an Grenzen keine Fenster sein dürfen, wohl eher Brandschutzgründe?`Und hier würde das nichts bringen, weil kein Gebäude direkt an der Grenze steht.
     
  6. BJ67

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    Da würde ich doch dann im Zweifel meine Straße einzäunen, jedenfalls da, wo die Tür ist !:wow
     
  7. #7 trekkie, 12.04.2012
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    Seltsam, normalerweise haben Kommunen keine Knete;-)
    Wer schippt denn da den Schnee und bis wohin verlaufen die Wege für Müllabfuhr & Postzustellung?
     
  8. #8 rieslingroute, 12.04.2012
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    Die Kommune hat ihren Eingang auf der anderen Seite des Gebäudes, wo noch eine Straße ist. Diese Tür haben sie nur reingemacht, "damit sie mal an die Rückseite des Hauses können - und auf ihren 50-cm-Streifen", wie man mir sagte. Vollkommener Quatsch, denn keiner von den Eigentümern der Privatstraße verwehrt den Leutchen, wenn sie über unsere Privatstraße laufen und an die Rückseite ihres Hauses gehen.
     
  9. #9 fmjuchi, 12.04.2012
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    Wenn keiner was sagt, wenn die Straße benutzt wird, ist doch alles in Butter und die Frage, ob das Gehtürchen erlaubt ist, hat sich auch erledigt. oder geht es doch um mehr?
     
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