frage zu bestehenden WFA Vertrag

Diskutiere frage zu bestehenden WFA Vertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo erstmal. Wir hatten am 7 Oktober 2010 die letzte rate ausbezahlt bekommen.Gebrauchte Immobilie 4 % Tilgung und 0,5%...

  1. #1 kasi1971, 02.04.2012
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    Hallo erstmal.
    Wir hatten am 7 Oktober 2010 die letzte rate ausbezahlt bekommen.Gebrauchte Immobilie 4 % Tilgung und 0,5% Bearbeitungsgebühr.Modell A hatten wir bekommen. Meine frage geht jetzt um die nächste Einkommensprüfung. Im Kreditvertrag steht," Nach Ablauf von 5 Jahren,gerechnet vom Ersten des auf die Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums folgenden Kalendermonats an,wird das Darlehen mit 3,5 % v.H. jährlich verzinst"
    1.Müßte ich dann das Bruttojahreseinkommen von 2014 oder 2015 berechnen?
    2.wann würde denn die Zinserhöhung genau stattfinden? Dezember 2014/15?
    3. Wird unser Bruttoverdienst beim Vertragsabschluß (plus 40 Prozent) von 2010 dafür genommen?
    4. Wir hatten 48000 +12000 Euro Starter Darlehen bekommen.Zahlen im Jahr 2820 Euro Tilgung plus Bearbeitungsgebühr.könnte jemand ausrechnen,wie viel uns eine 3,5 % pro Jahr Zinserhöhung kosten würde.

    wäre suuper wenn uns jemand antworten könnte :bounce:
    mfg Karsten
     
  2. #2 gunther1948, 02.04.2012
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    hallo
    vielleicht liegts an der nachtschicht aber daoben ist was wirr durcheinander.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 kasi1971, 02.04.2012
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    :mega_lol: das kann schon sein.kannst du erklären was durcheinander ist.ich würde dann natürlich alles erklären.
    Grüße aus NRW
     
  4. cc24

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    Hallo Karsten,
    5 Jahre nach Bezugsfertigkeit wird ermittelt, ob ihr in Zinskatorie 1 ( 0,00 % ) oder Zinskategorie 2 ( 3,50% ) kommt. Die NRW.BANK schreibt Euch rechtzeitig an, damit Ihr bei der Bewilligungsbehörde die Einkommenserklärung abgeben könnt, die bestätigt, in welche Kategorie ihr fallt. Die Bezugsfertigkeit habt ihr per Formular an die Bewilligungsbehörde mitgeteilt.
    Das Einkommen wird zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung in 2015 zugrunde gelegt. Die Einkommensgrenze gilt entsprechend. Also, die, die in 2015 gilt.

    Gruß
    Stefan
     
  5. #5 kasi1971, 02.04.2012
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    Hallo Stefan.
    Vielen dank für Deine schnelle Antwort.Also verstehe ich das jetzt so,das im Oktober 2015 der Brief von der NRW Bank kommt. Da das Jahr aber noch nicht rum ist, müßte ich doch dann das brutto Einkommen von 2014 nachweisen oder?Das ist wichtig,weil ich dann 2014 zb keine Bereitschaften für andere Kollegen übernehmen würde.Kannst du mir auch zu punkt 3-4 helfen? :bounce:

    3. Wird unser Bruttoverdienst beim Vertragsabschluß (plus 40 Prozent) von 2010 dafür genommen?
    4. Wir hatten 48000 +12000 Euro Starter Darlehen bekommen.Zahlen im Jahr 2820 Euro Tilgung plus Bearbeitungsgebühr.könnte jemand ausrechnen,wie viel uns eine 3,5 % pro Jahr Zinserhöhung kosten würde.

    Lg Karsten
     
  6. cc24

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    Hallo Karsten,

    wie ich schon geschrieben hab, gilt das Einkommen in 2015 bzw. zum STICHTAG, wie es die NRW.BANK schreibt. Ihr werdet etwa ein halbes Jahr vor dem STICHTAG angeschreiben. Also rechtzeitig. Wenn Du wissen, willst, wie das Formular aussieht, kann es ja mal hochploppen.

    Schönen Gruß

    Stefan
     
  7. cc24

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    Das Formular ist übrigens ein Antrag auf Zinssenkung. ( Vordruck 0353)
     
  8. #8 kasi1971, 03.04.2012
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    das wäre gut mit dem formular hochploppen! wenn da aber drin steht,den letzten steuerjahresbescheid, dann wäre das ja 2014 ,weil ich ja den von 2015 nicht haben kann. hoffe du verstehst worum es mir geht!
    lg Karsten
     
  9. cc24

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    Das Bruttoeinkommen ist nicht entscheidend, sondern dass Ihr Euch innerhalb der Einkommensgrenze befindet. Diese kann dann um 40% überschritten werden. Das Bruttoeinkommen ist die Basis, von der Abzugsbeträge, von zur Zeit 34% abgezogen werden. Weiterhin werden Werbungskosten und Kinderbetreuungsbeträge abgezogen. Das, wann dann übrig bleibt, ist das Einkommen, welches in die Einkommengrenze 140% passen muss. Du schmeisst nur Sachen durcheinander, wie Bruttoeinkommen + 40% und letzter Steuerbescheid..... Puh, ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich erklärt. (....... er bemühte sich redlich)

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  11. #11 kasi1971, 04.04.2012
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    Hallo Stefan
    Vielen dank für Deine Erklärung und ich bin jetzt auf jedenfall schlauer. Kinderbetreuungsbeträge sind dann Kita gebühren im Monat. ist das so richtig?hast du möglichkeiten mal zu rechnen was uns die zinserhöhung kosten würde,wenns wirklich 3,5% werden sollten.Die daten stehen ja oben in der ersten Nachricht:shades
    Wenn eine Angabe dazu fehlt kannst mich ja einfach per pm fragen.

    Schönen gruß zurück
    Karsten
     
  12. #12 kasi1971, 04.04.2012
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    ich hätte gerne mein beitrag editiert,hatte aber leider dazu keine funktion gefunden.
    ich habe noch eine frage:
    ich weiß jetzt das wir 2015 nach den da aktuellen einkommensgrenzen berechnet werden.wir waren ja 2010 noch ein junges ehepaar(keiner über 40)bei der förderzusage. 2015 sind wir natürlich drüber. wird das dann trotzdem noch als junges ehepaar gewertet,denn da wurde ja 2010 mehr bruttojahreseinkommen gerechnet.
    lg karsten
     
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