Garage mit Flachdachblende auf Grenze

Diskutiere Garage mit Flachdachblende auf Grenze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mein Bauvorhaben schreitet voran und demnächst soll mit dem Bau der Grenzgarage begonnen werden. An der Grenze zum Nachbarn besteht eine 10,80...

  1. #1 mastehr, 03.04.2012
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    Mein Bauvorhaben schreitet voran und demnächst soll mit dem Bau der Grenzgarage begonnen werden.

    An der Grenze zum Nachbarn besteht eine 10,80 Meter lange Anbau-Baulast, so dass ich meine Garage an seine Garage anbauen muss. Das ist eigentlich alles kein Problem und wurde beim Bauantrag mitberücksichtigt.

    Mein GÜ hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass die Flachdachblende am Dach meines Nachbarn entfernt werden muss, damit meine Garage direkt an seine angebaut werden kann. Mein GÜ ist sich sehr sicher, dass damals beim Bau der Garage (vor über 30 Jahren) diese Blende einfach über die gemeinsame Grenze gebaut wurde. Es handelt sich nur um wenige Zentimeter, die nur deshalb störend sind, weil ich meine Garage direkt daran bauen muss.

    Da der betroffene Nachbar schon Quelle für Ärger war, suche ich jetzt eine Möglichkeit, ihn möglichst schnell und für mich günstig davon zu überzeugen, dass er diese Blende entfernen muss. Da ich die nächsten Jahre neben ihm wohnen werde, möchte ich das aber noch einigermaßen "freundschaftlich" regeln.

    Kann ich hier Tipps bekommen, wie ich am Besten vorgehe?
     
  2. #2 Baufuchs, 03.04.2012
    Baufuchs

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    Ganz so einfach ist das nicht.

    Hast Du z.B. dem Nachbarn angezeigt, wie Du an seine Garagenwand anschliessen willst?

    Lies mal hier aus dem Niedersächsischen Nachberrechtsgesetz:

    Du kannst ihn also auffordern, den Überbau (die Blende) zu entfernen, musst danach aber auf Deine Kosten die entstehende Fuge/den Anschluss fachgerecht schliessen.

    Mein Tipp:
    Noch mal mit dem Nachbarn reden, ihm erklären, dass sein Überbau weg muss, damit Du fachgerecht anschliessen kannst.
    Auch seine Garagenwand profitiert ja von einer fachgerechten Ausbildung des Anschlusses.
     
  3. #3 mastehr, 03.04.2012
    mastehr

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    Vielen Dank für den Hinweis auf das Nachbarschaftsgesetz. Dort habe ich natürlich nicht nachgesehen. Dass der Anschluss an diese Wand auf meine Kosten erfolgen muss, war schon vorher klar.

    Ich werde jetzt noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
     
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