Umwandlung in WEG, Vorgang Notar und Grundbuchamt

Diskutiere Umwandlung in WEG, Vorgang Notar und Grundbuchamt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin mir nicht sicher, obs das richtige Forum ist. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung ins richtige Forum....

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, obs das richtige Forum ist. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung ins richtige Forum.

    Meine Mutter besitzt Grundstück und Haus mit zwei Wohneinheiten und einer eingetragenen Grundschuld. Die eine Wohneinheit soll mir geschenkt und die aktuelle Grundschuld auf den Teil meiner Mutter übertragen werden (Bank hat schon ihr okay gegeben), so dass mein Teil unbelastet ist.
    Demnächst wird beim Bauamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt.
    Anschließend werden zwei neue Wohnungsgrundbuchblätter erstellt.
    Die mir geschenkte Wohneinheit soll modernisiert werden. Dafür muss ich ein Darlehen aufnehmen und im Grundbuch absichern.

    Gibt es die Möglichkeit, die Erstellung der Wohnungsgrundbuchblätter, Umtragen der akuellen Grundschuld und Eintragen meiner Grundschuld in einem Abwasch zu erledigen?

    Mir scheint es nämlich sonst so, dass der Notar und das Grundbuchamt für jeden Vorgang immer wieder Gebühren verlangen.
    Kann hier finanziell irgendwo gespart werden?

    Viele Grüße
    Gwenny
     
  2. #2 UmbauNeuling, 05.04.2012
    UmbauNeuling

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    Ich kann mir schon vorstellen dass es möglich ist die geplanten Vorgänge in einem Vorgang (d.h. mit einem Notartermin) zu erledigen, einfach mal beim Notar anfragen.

    Ich fürchte aber dass es dir kostenmäßig keinen Vorteil bringen wird.....an den Notarkosten und den Kosten fürs Grundbuchamt kommt man einfach nicht vorbei....die interessiert es nicht ob drei Vorgänge in einer Urkunde oder in drei Urkunden abgewickelt werden...

    Vielleicht einfach mal ein paar Notare bei dir vor Ort anrufen und fragen welche Kosten für das ganze auf dich zukommen (die können dir normalerweise auch sagen wie viel das Grundbuchamt verlangt).
     
  3. #3 Bankkaufmann, 13.04.2012
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    Kosten sind bei den Notaren gleich. Wichtig ist, dass die Bestandsbank Dir im Vorfeld das Okay für die Pfandfreigabe der Grundschuld gegeben hat.
    Gebühren gibt es aber überall. Notar, Grundbuchamt, Bauamt.
    Aber dann habt Ihr einen sauberen Schnitt und eine Wohnung unbelastet!

    Ein Kunde von mir lässt gerade aus dem gleichen Grund sein Elternhaus aufteilen in drei ETW. Zieht sich wie Kaugummi und ist nicht in paar Tagen erledigt...
     
  4. Gwenny

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    Hallo Bankkaufmann,

    das mit dem Kaugummi stimmt. Wir sind sehr unglücklich über den zeitlichen Verlauf. Der eine bewegt sich erst, wenn der andere seine Arbeit gemacht hat. Und das dauerrrrrttttttttt. Aber für den sauberen Schnitt lohnt es sich schon.
     
  5. Gwenny

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    Hallo,

    ich muss diesen Thread nochmal rausholen, da sich eine Frage auf meine Frage ergeben hat. :think

    Ich werde in den nächsten Tagen wohl die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten, so dass in WEG umgewandelt werden kann. Anschließend erfolgt die Schenkung und die Darlehensaufnahme.
    Sicherlich dauert es etwas, bis die Wohnungsgrundbuchblätter beim Grundbuchamt erstellt sind. Weiß jemand, wie lange so etwas dauert?

    Wird die Bank ein Darlehen schon zusagen bzw. auszahlen, obwohl die Wohnungsgrundbuchblätter noch nicht angelegt sind?
     
  6. Gwenny

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    Hallo,

    ich muss diesen Thread nochmal rausholen, da sich eine Frage auf meine Frage ergeben hat. :think

    In den nächsten Tagen werde ich wohl die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten. Darauf kann das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbuchblätter anfertigen. Parallel erfolgt die Schenkung und die Darlehensaufnahme.

    Kann die Bank das Darlehen schon gewähren bzw. auszahlen, wenn noch keine Wohnungsgrundbuchblätter angelegt sind?


    Viele Grüße
    Gwenny
     
Thema: Umwandlung in WEG, Vorgang Notar und Grundbuchamt
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