Nutzung der mit Dach zu versehenden Doppelgarage

Diskutiere Nutzung der mit Dach zu versehenden Doppelgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Gibt es eine geschickte Möglichkeit den überbauten Raum über der Doppelgarage zu nutzen? Ich könnte mir hier sehr gut ein Arbeits-/Gästezimmer...

  1. #1 jeffm72, 05.04.2012
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    Gibt es eine geschickte Möglichkeit den überbauten Raum über der Doppelgarage zu nutzen? Ich könnte mir hier sehr gut ein Arbeits-/Gästezimmer vorstellen. Ist das überhaupt erlaubt, wenn die Garage als Grenzbebauung ausgeführt ist? Was ist bei dieser Lösung zu beachten?
     
  2. #2 Gast036816, 05.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wohnnutzung auf grenzgaragen ist meines wissens nach nicht zulässig. genaueres erfährt man bei zuständigen bauaufsicht.
     
  3. Neutal

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    Wohnnutzung über KFZ Stellplatz, da muß auch der Brandschutz stimmen. Grenzbebauung und Wohnnutzung meines wissens nach nur mit Baulast...
     
  4. #4 ManfredH, 05.04.2012
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    ManfredH Gast

    Das Privileg der Grenzbebauung gilt nur für Garagen, und auch da nur innerhalb bestimmter Randbedingungen (Länge, Höhe, Fläche). Bei Aufenthaltsräumen über der Garage sind die nach Bayer. Bauordnung erforderlichen Abstandsflächen zur Grenze (d.h. mind. 3 m, sofern nicht im Bebauungsplan was anderes festgesetzt ist) einzuhalten. Oder bei Grenzbebauung - wie von Flocke angedeutet - vom Nachbarn auf dessen Grundstück zu übernehmen. Wobei in diesem Fall noch zu klären wäre, ob das Vorhaben bebauungsplankonform wäre (Baugrenzen)
     
  5. #5 Oliver82, 05.04.2012
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    rein aus Interesse: Wie wäre die Rechtslage wenn man eine Terrasse auf der Garage einrichten würde?
     
  6. #6 ManfredH, 05.04.2012
    ManfredH

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    Genauso wie bei einem Aufenthaltsraum.
    Terrasse ist keine Garage, also entfällt auch das Grenzbebauungsprivileg. Abgesehen davon würde durch das erforderliche Terrassengeländer vermutlich auch die für Grenzbebauung max. zulässige Wandhöhe von 3 m überschritten.

    Zumindest in Bayern ist es so; die Bauordnung von BW kenne ich nicht.
     
  7. Neutal

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    Bei der Höhe werden wohl auch Abstandsflächen ausgelöst. Grenzbebauung ist eigentlich für Gertenschuppen oder Garage gedacht
     
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