Gewährleistung oder nicht - Außentreppe

Diskutiere Gewährleistung oder nicht - Außentreppe im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin von meinem Arbeitgeber betraut worden, die Mängel einer Außentreppe zu begutachten und das weitere Vorgehen zu koordieren. Und...

  1. dgu30

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    Hallo,

    ich bin von meinem Arbeitgeber betraut worden, die Mängel einer Außentreppe zu begutachten und das weitere Vorgehen zu koordieren.
    Und zwar ist da von einiger Zeit eine Außentreppe an ein Gebäude angebaut worden, Belag Granit, Unterbau Schwerbetonsteine, Seiten geputzt. Jetzt hat der Außenputz der Treppenseiten schon nach drei Jahren erhebliche Mängel: er blüht aus, hat Hohlstellen und löst sich teilweise, Putzschienen sind verrostet.

    Noch sind wir in der Gewährleistungszeit, aber die Frage ist, ob es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt und wer da was zu verantworten hat. Bei einem Vororttermin mit Planer und Putzfirma gab es da unterschiedliche Meinungen dazu und kenne mich leider zu wenig aus, um mir da eine Beurteilung zu erklauben.

    Vermutlich ist Wasser über Fugen im Granitbelag (Fugen sind ja generell nicht als dicht anzusehen, oder?) auf das Mauerwerk untendrunter, da war eine Abdichtung vorgesehen, die auch gemacht wurde. Aber das Wasser auf der Abdichtung muß dann ja irgendwo rauslaufen und bei uns tut es das seitlich und läuft dann am Putz runter.
    Da wäre dann die erste Frage: Hätte hier der Planer irgendein Drainsystem vorsehen müssen? Wie ist da denn der Stand der Technik derzeit? Aber selbst mit Drainmatten - wohin lässt man die dann entwässern, nach vorn bzw. unten?

    Der andere Fakt ist der, das die Benutzer des Gebäudes mit sehr viel Salz dem Schnee zu Leibe rücken, dadurch kommt es ja noch verstärkt zu Schädigungen des Putzes - müssen wir als Besitzer sowas dann hinnehmen und auch einen Teil der Sanierungskosten übernehmen?

    Vielleicht könnt ihr mir Aussagen machen, wie zur Zeit Außentreppen gebaut werden im Bezug auf Abdichtung und Belagüberstand (5 cm über Außenkante Putz, ja?).

    Wie könnte man sowas am besten sanieren? Gibt es salzresistenten Putz? Die Putzfirma hat vorgeschlagen, den Putz abzuschlagen und den Unterbau mit einer Betonschlämme (Aufbau ca. 5 mm) zu versiegeln, da würde das Salzwasser keine Schäden mehr anrichten können. Aber dann sieht man sicherlich auch die Steine des Unterbaus durch - je nachdem, wie gut die Mauerer gearbeitet haben.
    Habt ihr da noch andere Ideen? Oder Links, wo ich mich informieren kann?

    Vielen Dank.
     
  2. Ropi

    Ropi

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    Hallo,

    Sag doch Deinem Arbeitgeber, dass er Geld fuer einen Sachverstaendigen locker machen soll. Da dir selbst das Fachwissen fehlt, werden dir die beteiligten Handwerker klarmachen, dass sie keine Schuld haben.
    Da du das nur koordinieren sollst
    1) -> externen Gutachter/Sachverstaendigen einschalten. Kostenvoranschlag einholen und vom Arbeitgeber absegnen lassen
    2) -> vor Ort Termin mit eigenem Gutachter, wenn der sagt: Pfusch von den Handwerkern zu Schritt 4)
    3) -> Eigenes Verschulden. Kosten fuer Gutachter abschreiben und sanieren lassen.
    4) -> gemeinsamer Termin mit eigenem Gutachter und beteiligten Handwerkern. Versuch zur Einigung. Falls das nicht funktioniert: 5)
    5) -> ueberlegen, ob Gang zu Gericht lohnt ...

    War nicht das was du hoeren wolltest, koennte aber funktionieren :-)
    Gruss,
    Ropi
     
  3. #3 wasweissich, 05.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ích würde mal hinterfragen , warum im aussenbereich nicht überdacht eine solche zum scheitern verurteilte konstruktion geplant-gebaut wurde .
     
  4. Julius

    Julius

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    So ist das - die Konstruktion ist nicht nur nicht überdacht, sondern vor allem nicht durchdacht... :shades

    Daher: Wer hats geplant?
     
  5. ISYBAU

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    Um hier weiterzuhelfen: Es gibt hier mindestens 2 Verantwortliche, den Planer und den (oder die) Ausführenden. Diese Verantwortungen müssen geklärt werden. Besonders dann, wenn mehr als 2 in einem Boot sitzen, reicht eine rein technische Beurteilung nicht mehr hinaus.

    Ein guter Kompromiss zwischen den Beteiligten ist dann oft der schnellste, günstigste und beste Weg zu einem Ergebnis.
    Ob sich ein externer Sachverständiger "rentiert" hängt ja sicher von der Schadenshöhe ab.
    Der Gang zum Gericht sollte nun wirklich der allerletzte Weg sein ...

    Techniker sollten ein solches Problem unter sich lösen können.
     
  6. dgu30

    dgu30

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    Ich muß eine Außentreppe doch nicht unbedingt in jedem Fall überdachen!?

    Das mit dem Einschalten eines Gutachters habe ich schon angedacht, aber da will ich mal abwarten, in welcher Schadenshöhe sich die Arbeiten bewegen.

    Ansonsten hätte mich halt noch interessiert, wie eine technisch saubere Lösung für eine Treppe im Außenbereich aussieht. So wie es aussieht, wurde unter den Granitstufen eine Abdichtung vorgenommen und wir wissen nicht so richtig, wo das Wasser herkommt, welches an den beiden Wangen runterläuft. Die Frage ist die, hätte der Planer eine zusätzliche Drainschicht vorsehen müssen mit Entwässerung nach vorn? Bisher habe ich widersprüchliche Meinungen gefunden, oder gibt es da kein "Falsch und Richtig"?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2012
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    Wenn ich eine Abdichtung vorsehe, rechne ich (völlig zu Recht) mit Wasseranfall, sonst wäre es Geldverschwendung. Dann muss ich natürlich auch dafür sorgen, dass das Wasser abgeführt wird!
    Nicht nur, um Schäden an den Wangen zu vermeiden, sondern auch Schäden am Belag und dessen Unterbau!
    Und ich muss mir Gedanken um die seitliche Aufkantung der Abdichtung sowie deren Überdeckung machen.
    Das sieht so einfach aus - ein paar Steine stapeln, ein bissel Granit hinlegen und ein wenig Putz breitschmieren.
    Die Kunst liegt darunter - oder hier eher im Argen!

    Überdacht (mit einem Dach) werden eher Kellerabgänge, um kein Regenwasser in die "Badewanne" zu lassen.
    Das hier klingt eher nach Hochpatterre zum Gelände
     
  8. dgu30

    dgu30

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    Genau so ist es.
    Na, nächste Woche habe ich wieder einen Termin, vielleicht hat sich da der Planer Gedanken gemacht.

    Weiß jemand, inwiefern wir als Bauherren für das Salzen im Winter haftbar gemacht werden könnten? Mir geht es nicht darum, das wir nichts zubezahlen, nur um die Verhältnismäßigkeit der verschiedenen Anteile (Planer, Bauunternehmen, Bauherr).
     
  9. sepp

    sepp

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    die ursachen müssen dich erstmal garnicht interessieren.
    wenn die geährleistungszeit noch besteht - schriftliche mangelanzeige an den der den erfolg des bauwerkes schuldet!
    die formalitäten zu diesem vorgehen sollten dir oder deinem auftraggeber allerdings bekannt sein!
     
  10. #10 wasweissich, 12.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du hast meinen beitrag in die falsche richtung gedeutet .

    ein solcher sch....konstrukt im aussenbereich ist zum scheitern verurteil . es sei denn , es ist grosszügig überdacht .

    also , wenn die planung es so vorgesehen hat , ist es meiner meinung nach ein planungsfehler .
     
  11. svjm

    svjm

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    Nach meiner Einschätzung ist die Frage nicht "was hätte und was sollte", sondern eher "was ist die Ursache und wie wird sie beseitigt".

    Kann mich auch täuschen
    svjm
     
  12. #12 Halbwissender, 12.04.2012
    Halbwissender

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    Auch dafür gibt es ein Merkblatt nämlich:" Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich".

    Wasser dringt in die Konstruktion ein löst Calciumhydroxid und läuft an Seiten und Rändern aus. Das erstarrt an der Luft zu schwer löslichem Calciumcarbonat. Das sind keine Salze sondern sogenannte Auslaugungen.

    Das Ding ist einfach Schrott. Schrott geplant und Schrott ausgeführt. Alternativ wäre eine untere Entwässerungsebene mit einer Stufendrainmatte möglich gewesen (Wasserableitung möglich?), dann auch anders Abdichtbar. Oder eine "Großzügige" Überdachung die auch bei Starkwinden (auch dazu gibt es anzusetzende Winkelgrade je nach Himmelsrichtung und Bauteillage) vor Bewitterung schützt.

    Der Putzer hat dort das kleinste Problem :)
     
  13. svjm

    svjm

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    Ja,
    aber zunächstmal "pssscht", oder ist mehr als Halbwissen zum konkreten Fall bekannt?

    Wenn ja, bitte posten
    svjm
     
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