undichter Anbaubalkon - ein Sanierungsfall?

Diskutiere undichter Anbaubalkon - ein Sanierungsfall? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, vor 8 Jahren wurden an den Altbau, in dem ich wohne, ein 2er und ein 3er Balkonturm angebaut. Es handelt sich um Vorstellbalkone aus...

  1. #1 balkonien, 09.04.2012
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    Hallo,

    vor 8 Jahren wurden an den Altbau, in dem ich wohne, ein 2er und ein 3er Balkonturm angebaut.
    Es handelt sich um Vorstellbalkone aus Aluminium mit Betonplatten als Bodenbelag, die integrierte Entwässerung erfolgt über ein außen liegendes Fallrohr.

    Mein Balkon ist der mittlere des 3er Turmes. Nun stellt sich 7 Jahre nach dem Bau heraus, dass bei dem Balkon über mir das Regenwasser zwischen dem Rahmen und den Paneelen, die unter dem Balkonboden angebracht sind, hindurchläuft (s. Fotos), allerdings nur zur Hauswand hin und hier vor allem im Bereich der Nahtstellen der einzelnen Paneele. Der Eigentümer ließ alle Bodenplatten hochnehmen und der Balkon wurde gesäubert, die Undichtigkeit besteht jedoch nach wie vor.

    Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:

    Arbeiten diese Balkonkonstruktionen so in sich, dass nach Jahren die Konstruktion undicht wird? Oder ist hier keine gute Arbeit abgeliefert worden? Ein viel älterer Turm am Nebenhaus nach gleicher Machart hat noch nie Undichtigkeiten aufgewiesen. Mir erscheint es fast, als hätte sich das Gefälle des Balkons verändert, sodass Regenwasser nicht mehr über die Entwässerung abgeleitet wird und sich andere Wege sucht.

    Wenn Mängel in der Konstruktion nach Jahren auftreten, sind diese reparabel oder wird die Undichtigkeit dann zur Normalität? Kann man den Mangel u.U. dadurch beseitigen, indem man die Nahtstellen von unten mit Außensilikon abdichtet?

    Kann ich vom Wohnungseigentümer erwarten, dass er diesen Mangel beseitigen lässt oder zählt solch ein Mangel zu den Bagatellfällen? Der Eigentümer gab mir zu verstehen, dass er dieser Angelegenheit nicht weiter nachgehen werde, auch wenn die Undichtigkeit weiterhin besteht, da ich kein gesetzliches Recht darauf habe, dass der Balkon über mir kein Wasser durchlässt. Für ihn ist es selbstverständlich, dass das Wasser durchläuft, da der oberste Balkon ja dem Regen viel mehr ausgesetzt ist als die Balkone darunter. Seiner Meinung nach ist ein Balkon eh kein Wohnraum und gehört lediglich zur Fassade.

    Ich sehe mich jedoch in der Nutzung meines Balkons sehr eingeschränkt, da selbst noch 12 Stunden nach Regenende das Wasser genau mittig der Balkontür heruntertropft. Das heißt für mich, dass ich z.B. bei schönem Sommerwetter nach einem Schauer ewig unter dem Tropfwasser zwischen Küche und Balkon durchlaufe. Da das Wasser z.T. in die Küche spritzt, muss dort auch ständig ein Lappen liegen, damit das Laminat in der Küche nicht durchnässt wird. Außerdem habe ich auf dem Balkon einen Rasenteppich liegen und überhaupt keine Lust mir bei jedem Schritt in die Wohnung Schuhe oder nackte Füße trocken zu machen.

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

    balkon1.jpg balkon2.jpg balkon-undicht1.jpg
     
  2. Julius

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    Dann:
    Gehören denn die Balkone tatsächlich ausdrücklich zum Sondereigentum oder nicht doch zum Gemeinschaftseigentum (mit Sondernutzungsrecht)?

    Bist Du selbst auch Eigentümer oder Mieter?

    Und ist die tragende Konstruktion wirklich aus Aluminium oder nicht doch aus Stahl?

    Klar ist bisher nur eines:
    Sille ist keine Lösung...
     
  3. #3 balkonien, 09.04.2012
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    Ja, es handelt sich Eigentumswohnungen, die betreffende Wohnung über mir ist vermietet.
    Laut Teilungserklärung gehören zum Sondereigentum die zu einer Wohnung gehörenden Balkone bezüglich des Bodens mit Belag, Wandbeläge, Geländer und Anstrich.
     
  4. #4 balkonien, 09.04.2012
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    Und ja, ich bin Eigentümer und es handelt sich um Alubalkone.
     
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