Bautagebuch wird vom GÜ nicht erstellt.

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  1. #1 Manfred St, 10.04.2012
    Manfred St

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    Hallo,

    da bin ich mal wieder. Mein Bau nun fast 14 Tage alt - die Mängelanzeigen füllen Seiten.

    Auf meine Frage nach Einsicht in das Bautagebuch, bekam ich die Antwort das würde nur bei ganz größen Baustellen (also richtigen Baustellen) geführt.

    Darf der GÜ bzw. dessen Bauleiter auf ein Bautagebuch verzichten?

    Kann ich meinen Vertagespartner zum führen eines Bautagebuchs zwingen?

    Was sagen BGB und VOB bzw. HOAI dazu ???


    Kann mir jemand mit einem Rat helfen ?


    Euer Manfred St
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Die HOAI sagt - Bestandteil der Leistung!

    Du hast ja aber grad keinen Architekten (=HOAI), sondern einen GÜ gewollt. Und der schuldet das, was in Eurem Vertrag explizit oder "zwischen den Zeilen" (= nach Auslegung) drin ist.

    Ich kenne keinen GÜ-Vertrag, aus dem man eine Pflicht zum Bautagebuch rauspressen könnte.

    Auf gut Deutsch - verwachst!
     
  3. #3 Baufuchs, 10.04.2012
    Baufuchs

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    Mal nachgehakt:

    Was glaubst Du denn, würde Dir ein Bautagebuch beim GÜ bringen?
    Dass Du weisst wie´s Wetter war?
     
  4. #4 Manfred St, 10.04.2012
    Manfred St

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    Danke für die Antworten,

    das mit dem Wetter ist nicht zu vernachlässigen. Die Bodenplatte wurde nach 14 Stunden mit Bitumenvoranstrich behandelt. Das stellt meines Erahchtens ein Mangel dar.

    Entnehme ich Euren Antworten, dass es nichts nutzt ein Bautagebuch zu haben?

    WEiss jemand rechtlichfundierten Rat?

    Soll ich gleich drauf verzichten ? Beim Vertragsabschluß wurde es mir mündlich zugesichert - mit der Beründung des Verkäufers das machen wir doch immer so. Nun will keiner mehr davon wissen.

    Was ist mit Protokollen

    Estrichanheizen
    Anlagenbefüllung
    Heizungsinbetriebnahme
    Erdwärme-Bohrprotokolle

    Kann ich den die auch in den Wind schreiben, wenn ich diese nicht explizit im Vertrag hab. Ich dachte wie der Verkäufer es sagte, dass sowas immer dazu gehört.


    Euer Manfred St
     
  5. #5 RMartin, 10.04.2012
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    Ein erfahrener 'Experte' kann anhand eines sauber geführten Bautagebuchs schon einiges rauslesen.
    Das geht los bei Personalstärke, Betoniertagen (passen diese mit den Lieferscheinen zusammen, bzw. umgekehrt), Besuchen, Witterungen bei bestimmten Tätigkeiten, wann wurde was gemacht (z.B. wie alt war das entspr. Betonbauteil denn beim Aufbringen des Schwarzanstriches), und viele andere Dinge mehr.

    Aber sehe auch, dass da keine Pflicht zum Führen Selbigen besteht.

    Aber natürlich nie vergessen: Solange nicht abgenommen, ist der Ausführende in der Pflicht mangelfreiheit nachzuweisen.
     
  6. #6 Manfred St, 10.04.2012
    Manfred St

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    Hi ... der GÜ ist wohl ein ToÜ - ich hab ja einen Totalübernehmer-Vertrag mit ihm geschlossen.

    ... nur nach HOAI würde, wenn nciht ausgeschlossen, eine Pflicht zum Bautagebuchführen bestehen?


    Manfred St
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2012
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    Sagen wir mal so - ein Architekt mit HOAI-Vertrag bekäme weniger Geld, wenn er kein Bautagebuch führen würde und der AG ihm draufkäme.
     
  8. #8 Baufuchs, 10.04.2012
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    @RMartin
    Was soll ein Bautagebuch, wenn es der führt, der sich ggf. mit dem Tagebuch selbst "in die Pfanne haut".
    Soll der BU die Besprechungen mit seinen Mitarbeitern dort eintragen?
    Wird er festgestellte Mängel eintragen?

    Bautagebuch macht Sinn, wenn Fremdüberwachung durch z.B. Architekten stattfindet.
    Sonst eher nicht.
     
  9. #9 Baufuchs, 10.04.2012
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    Baufuchs Gast

    @ManfredSt

    Die üblichen GÜ Verträge sehen nicht vor, dass der GÜ die Leistungsphasen 1-8 der HOAI zu erbringen hat. Die HOAI wird nicht mal erwähnt.

    Vermutlich steht das lediglich was von
    - erstellt den Bauantrag/Statik/Wärmeschutznachweis/Ausführungszeichnungen/macht Bauleitung

    daraus kannst Du keine Pflicht zur Führung eines Bautagebuches ableiten.

    Die mündlichen Absprachen gilt es im Zweifel zu beweisen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2012
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    Selbst wenn - es gibt keine Formvorschrift fürs Bautagebuch.
    Ob da einer nur einträgt - Fa Meier war da, Fa. Müller nicht. Oder alle Leute mit Namen, das Wetter mir 2ter Nachkommastelle und die m² Wand, die gemauert wurden - alles Geschmackssache!
     
  11. Neutal

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    Bei Baustellen mit Architekten kuckst Du hier:http://www.baulinks.de/webplugin/2011/1439.php4
    Warum aber sollte jemand ein Bautagebuch führen, wenn er es gar nicht braucht? Bei Fremdüberwachten Firmen ist es Pflicht ein Tagebuch zu führen, aber das sind ja die wenigsten.
    Mein Tip für jeden der am bauen ist: Holt Euch einen Baubegleitenden Sachverständigen oder Architekten dazu, der regelmäßig mal nach den Rechten sieht. Leider ist es vielen anscheinend lieber im nachhinein Unsummen für einen Rechtstreit auzugeben.
     
  12. #12 Thomas B, 10.04.2012
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    So ein Bautagebuch könnte ja im schlimmsten Fall als Beweis gegen ihn verwendet werden, wenn er z.B. nicht regelkonforme Dinge niederschreibt. Da wäre er schön blöd Euch eines auszuhändigen. Ist keines geschuldet (vertraglich vereinbart), werdet Ihr auch keine bekommen.

    Ihr könntet aber selber eines führen! Wäre evtl. nicht schlecht, da man im Streitfalle doch vieles schon vergessen haben wird und/ oder nicht mehr richtig zuordnen kann. Als Gedächtnisstütze taugt es allemale...

    Thomas
     
  13. Neutal

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    Im Streitfall ist eine gute Dokumentation mit Gesprächsnotizen usw immer von Vorteil.
     
  14. #14 Gast036816, 10.04.2012
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    @ Manfred St - bei deinen leidenspunkten ist ein baubegleitender architekt oder bauingenieur erforderlich. die ziehen dir das fell über die ohren, so viele punkte kannst du gar nicht erfassen, was die alles verbocken können und alles kannst du hier auch nicht klären. wie willst du dich mit dem gü denn auseinander setzen? du scheinst ja ein richtiges expertenunternehmen gefunden zu haben.

    denk mal darüber nach, fach- und sachgerecht dokumentiert wird dir am ende mehr helfen als ein paar postings, wobei ich dir das posten hier nicht ausreden möchte.
     
  15. #15 Manfred St, 11.04.2012
    Manfred St

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    Hi Rolf,

    danke für deine Antwort. Leider habe ich beim Beauftragen des baubegleitenden Ingenieurs den Fehler gemacht einige Sachen, wie auch das Führen eines Tagebuchs, aus Kostengründen ausgeklammert. Das Führen eines Bautagebuchs schien mir abwägig, weil es mir von der Hausbaufirma je versprochenwurde und der von mir beauftragte Ing. nicht jeden Tag auf der baustelle ist.


    Mit freundlichem Gruß

    Manfred
     
  16. #16 Manfred St, 11.04.2012
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    Hi, nochmal der von mir beauftragte Ing. schreibt zu jedem Bauabschnitt einen sehr ausführlichen Bericht. Leider habe ich ihn aber nciht damit beauftragt die einzelnen Streitpunkte mit dem GÜ zu bereden bzw. Lösungen für den Fusch zu finden. Bei relevanten Sachen schreibt er wie es sein muss, andere Sachen bemängelt er lediglich. Zum Beispiel die komischen Maueranker aus nicht zugelassenen Gittex - hier steht nur das es nicht so geht. Eine Lösung müsse der GÜ finden, den er könne als mein Berater nciht den GÜ beraten oder Sachen vorschreiben.

    Was soll ich blos machen? Da steht ja erst der Keller und so viele Mängel sind gefunden - was soll das werden?

    Manfred
     
  17. #17 Gast036816, 11.04.2012
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    Gast036816 Gast

    das läuft auf einen ordentlichen streit hinaus.

    mach aus dem was der ing. aufschreibt mängelanzeigen, schick diese dem gü mit fristsetzung zu beseitigung. wird der angezeigte mangel nicht beseitigt, schreibst du dem gü mit nachfrist, dass der mangel weiter besteht.

    jeder nicht beseitigte mangel muss bei dir in kürzung des rechnungsbetrags enden. wahrscheinlich wurde ein zahlungsplan vereinbart. damit benötigst du rechtsbeistand.

    der anwalt sollte dich auch beraten, ob es sinnvoll ist, bei nicht beseitigten mängeln zu kündigen oder teilkündigungen auszusprechen.

    leider hast du eine unglückliche konstellation mit falschem vertragspartner gewählt.
     
  18. #18 ThomasMD, 11.04.2012
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    Was ist ein ToÜ? Was macht der mehr als ein GÜ?
     
  19. #19 Thomas B, 11.04.2012
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    Das ist auch richtig so. Wäre anders, wenn Ihr einen eigenen Planerhättet, der sagt "hier kommt Bauteil XY" hin. So aber hat es der GÜ in der Hand zu werkeln wie er will (zu seinen Konditionen, mit seinen Materialien,..), so lange es eben regelkonform und im Vertrag nicht anders vereinbart ist.
     
  20. #20 Manfred St, 11.04.2012
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    Hi,

    nach meinem Wissensstand übernimmt der TotalÜbernehmer die kompletten Planungsleistungen usw. ein GÜ Übernimmt nur die Bauleistungen.


    Manfred St
     
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