Wie ist die Fläche der Dämmung bei Verblenderbau zu berechnen?

Diskutiere Wie ist die Fläche der Dämmung bei Verblenderbau zu berechnen? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe etwas Verständnisprobleme bei der Abrechnung meines Bauunternehmers. Wir haben ein Verblenderbau. Zwischen Hintermauerwerk und...

  1. #1 R. Derdau, 20.05.2005
    R. Derdau

    R. Derdau

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    Ich habe etwas Verständnisprobleme bei der Abrechnung meines Bauunternehmers.
    Wir haben ein Verblenderbau. Zwischen Hintermauerwerk und Verblender ist Mineralwolle als Dämmung angebracht worden.
    Nun wurde von dem Bauunternehmen die Flächenangaben des Verblendermauerwerks für die Flächenberechnung der Dämmung angesetzt.
    Wir haben im ganzen Haus Rolladenkästen selbst eingebaut. Hierfür hat der Maurer über allen Fenstern und Terrassentüren eine Öffnung im Hintermauerwerk freigelassen. Da die Dämmung am Hintermauerwerk angebracht wurde und natürlich im Bereich der Rolladenkästen keine Dämmung angebracht wurde, habe ich daß Verständnis, daß sich die Flächenberechnung auf das Hintermauerwerk beziehen müßte.
    Aufgrund der 2,5m² Regel ergeben sich zusätzliche Abzüge, da mehrmals die Öffnungen im Hintermauerwerk (und die angebrachte Dämmung) über 2,5m² betragen.
    Wenn nun die Flächenberechnung der Dämmung auf Basis des Hintermauerwerks, bzw. der real angebrachten Flächen basieren würde, so hätte man mehrmals einen Abzug durch die 2,5m² Regel zu berücksichtigen. Der Bauunternehmer vertritt aber die Meinung, daß er das Verblendermauerwerk (Außenmaß) laut VOB ansetzten darf. Hiermit vergrößert sich zusätzlich noch die Differenz zwischen der realen Dämmfläche und der Abrechnungsfläche.
    Wie sieht die richtige Berechnung nach VOB in diesem Fall aus?
    Gruß
    R. Derdau
     
  2. #2 simones, 22.05.2005
    simones

    simones Gast

    Da haben Sie aber mächtige Probleme! Würde ich gerne auch haben. Um wieviel Euro gehts denn da so? 50? 100? oder doch eher 25?

    Da müssen Sie ja ein ganz großer Glückspilz sein, dass Sie bei sowas sich die Mühe machen und auch noch ins Forum schreiben.
     
  3. #3 R. Derdau, 23.05.2005
    R. Derdau

    R. Derdau

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    Tolle Antwort !!!

    @simones

    Was ist denn das für eine Antwort?
    Da sind Sie wohl auch ein ganz großer Glückspilz, da Ihnen 350 Euro (um so viel geht es bei mir) unwichtig erscheinen und Sie sich die Mühe machen solche nutzlosen Antworten ins Forum zu stellen.
     
  4. #4 Carden. Mark, 23.05.2005
    Carden. Mark

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    ATV DIN 18330 „Maurerarbeiten.
    VOB/C Kommentar – Rohbauarbeiten. 5.1.1 Der Ermittlung der Leistungen, gleichgültig ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind zu grunde zu legen:
    - für Bauteile aus Mauerwerk, Sicht- und Verblendmauerwerk deren Maße,
    - bei Fassaden mit Mehrschaligem Aufbau für das Sicht und Verblendmauerwerk und für die Dämmschichten die Maße der Außenseite der Außenschale,

    Ihr Maurerunternehmen hat somit Recht. Sie brauchen sich aber nicht betrogen zu fühlen. Alles eine Mischkalkulation und der Markt bestimmt zur Zeit die Preise.

    Was mich am Rande noch interessiert.
    Wurde jetzt erst verblendet – ist doch schon alles sehr lange her – oder?
     
  5. #5 simones, 23.05.2005
    simones

    simones Gast


    Sorry, aber ich wollte nicht unhöflich sein, aber da ich selber zur Zeit baue, lag es mir nun mal auf der Zunge. Solche "Erbsenzählerei" erscheint mir wärend der EFH Bauzeit mehr als unangebracht. Wenn Sie nur 5 Minuten mehr in die "Verhandlung" zwischen Bauherr und Bauunternehmer reinstecken, können Sie sich die Kleinigkeiten nachher sparen.

    Vergleich : Ich kaufe ein Auto (200 Tausend Euro), verhandel mit dem Verkäufer über den Preis, hinterher fällt mir ein, daß ich gerne noch einen zweiten Rückspiegel hätte, denn es wurde ja Rundumsicht gewährleistet
    .

    Irgendwann wirds halt zu Kleinteilig.

    Also, sorry nochmal für die "krumme" Antwort, aber es ist halt im Verhältniss zur Bausumme und dem Auftrag mir persönlich zu ´kleinkariert.
     
  6. #6 R. Derdau, 24.05.2005
    R. Derdau

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    Schon länger fertig

    Hallo Mark Carden,

    nein die Verblendung wurde schon Sommer 2003 durchgeführt.
    Mein Bauunternehmer hat jetzt aber erst (1,5 Jahre nach Fertigstellung), die Endabrechnung geschickt. Es ist nur noch eine geringe Restsumme offen, da bereits fast alles über Abschlagzahlungen erledigt war.

    Ich will auch nicht kleinlich wegen dieser einen Position sein. Aber es gab viele Positionen, wo der Bauunternehmer auch auf den Cent genau rechnet.

    Ich wollte nur wissen wie es richtig ist. Wie großzügig oder kleinkarriert man sich bei der Bezahlung oder den Eingeständnissen bei den Baumängeln anstellt, ist hier nicht das Thema.
     
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