Grenzmauer zum Nachbar bei DHH

Diskutiere Grenzmauer zum Nachbar bei DHH im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, das ist mein erster Beitrag bzw. Frage in diesem Forum. Ich habe vor zu meinem Nachbar eine Grenzmauer, zur Trennung der...

  1. #1 mueslijo, 12.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Hallo Zusammen,

    das ist mein erster Beitrag bzw. Frage in diesem Forum.

    Ich habe vor zu meinem Nachbar eine Grenzmauer, zur Trennung der beiden Bereiche der Terassen. Und weiß leider nicht, wie hoch bzw. wie lang eine solche Mauer sein darf. Kann mir hier jemand die Dimensionen nennen?!

    Als Werkstoff möchte ich gerne Kalksandsteinein der Größe 50 x 25 x 17,5 [cm] verwenden und diese im Dünnbettkleber mauern. Da stellt sich gleich die nächste Frage. Bei diesem (April) Wetter sind die Steine nach einem Regen doch ziemlich naß. Müssen diese dann erst wieder komplett abgetrocket sein, oder kann man diese feuchten Steine trotzdem verkleben. Da der Kleber ja auch mit Wasser angerührt wird und somit etwas Feuchtigkeit ins Mauerwerk einbringt. Weiß auch hier vielleicht jemand, was ich sinvoller Weise machen sollte.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Gruß

    Jo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Höhe - siehe Landesbauordnung

    Aber Sie sollten sich eine Statik erstellen lassen. Der Kleber ist nicht in der Lage, die Wand alleine zu halten. Und Sie wollen die doch sicher nicht dem Nachbarn auf den Kaffeetisch kippen lassen - oder?
     
  3. #3 mueslijo, 12.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wo bekomme ich die Landesbauordnung für Hessen?

    Die Mauer wird auf einem frost freiem Fundament, in das Baustahlbewehrungskörbe einglassen sind, gestellt. Alle 50 cm sind Bewehrungsstangen ca. 20 cm tief in das Fundament eingelassen und sollen ca. 1,5m hoch, in der Mauer die Querkräfte aufnehmen. Ist das steif genug, oder sollte ich noch weitere Vorkehrungen treffen.

    Jo
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das weiß Ihr Statiker

    LBO Hessen - Tante Google
     
  5. #5 mueslijo, 12.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Die HBO beschreibt eine genehmigungsfreie Trennwand in mit den Abmessungen 2m Hoch und max. 3m Lang sein erlaubt.

    Alla Danke.

    Jo
     
  6. #6 Halbwissender, 12.04.2012
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    Oder die "ortsübliche" Einfriedung / Trennwand. Dazu muss das Ding noch kippsicher berechnet werden. Dazu muss ein Kippnachweis geführt werden weil die einfache Bemessung der DIN 1053 dort nicht passt wenn die seitlich + oben nicht gehalten ist. Aus dem Gedächnis muss das Standmoment das 1,5 fache des Kippmomentes betragen. Die Stangen werden eher in der neutralen Zone bei Kippbelastung sein und es wird spannend die in den Fugen "nach oben herumzumietzeln". Aus dem Gefühl ist eine 17,5 cm KS Wand bis ca. 70 cm Höhe "freistehtauglich". Würdest du mir die an meine Terrasse bauen würde ich die direkt zurückbauen lassen + sichern wegen Gefährdung von Leib, Leben und Sachwerten :p

    Alternativ mal Googeln unter KS-Fibel, da stehen ein paar Denkansätze zu freistehenden und seitlich nicht gehaltenen Außenwänden drin...
     
  7. #7 mueslijo, 16.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Die Wand ist im Prinzip freistehen. Es sind jedoch Bewehrungsstähle im Abstand von 50cm mit einer Höhe von 1,6m geplant. Meint Ihr als Fachleute denn das es doch stabil genug sein kann?

    Ich bin keine Bauexperte und bin auch vielleicht etwas "blauäugig" an diese Sache gegangen. Habe zwar jetzt einige Infos hierzu bekommen. Muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich immer unsicherer werde, dass ich diese "kleine" Trennwand selber baue.

    Ach ja, in einer Ausgabe dieser KS-Fiebel steht das eine ca. 2m Hohe Mauer am besten mit 30er breiten KS-Steinengebauter werden sollte..... Wo ist dann meine Terasse? Oder kann mit noch jemand einen Idee geben, wie ich bei minimaler Breite die maximale Standfestigkeit und das geringste Risiko für meinen Nachbaren habe...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Es geht darum, für Deine Nachbarn (nach menschlichem Ermessen) jedes Risiko auszuschliessen.
    Und das kann nur ein Statiker vor Ort!
     
  9. #9 ManfredH, 16.04.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Muss es denn unbedingt eine gemauerte Wand sein?
    Wie wäre denn mit einem geschlossenen Zaun - den man ja durchaus auch in etwas edlerer Ausführung machen kann, also z.B. mit Stahlpfosten und Füllungen aus lackierten Stahlblechkassetten o.ä.?

    Das Herstellen der Fundamente mit einem Zaunlochbohrer (oder wie auch immer die Dinger heissen) wäre sicher auch deutlich weniger aufwendig als ein Streifenfundament für eine KS-Wand.
     
  10. #10 mueslijo, 16.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Danke für die Idee. Aber ich möchte noch nicht so schnell aufgeben.
    Ich scheine ja um den Statiker nicht drum herum zu kommen. Wie teuer kann den so einen Leistung für eine Grenzmauer sein? Gibt es hier vielleicht ein paar Richtwerte?
     
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