Auftrag für Garten - und er fängt nicht an zu buddeln

Diskutiere Auftrag für Garten - und er fängt nicht an zu buddeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben im November letzten Jahres einen Auftrag für den Gartenmann gestellt. Natürlich, wie ich jetzt weiss, hätte ich einen...

  1. #1 ahornblatt, 12.04.2012
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    Hallo,
    wir haben im November letzten Jahres einen Auftrag für den Gartenmann gestellt. Natürlich, wie ich jetzt weiss, hätte ich einen Auftragstermin und eine Dauer reinschreiben müssen. Aber er wollte sich nicht festlegen. Aber, wenn das Wetter mitspielt, würde es im März, April losgehen. Zumindestens hatte er die Auffahrt schon einmal gerade gemacht, dass wir mit dem Auto ans Grundstück fahren können. Das Vertrauen in den starken Gärtner war da, bislang hatten wir nix Schlechtes gehört und wir waren beim Hausbau wohl zu stark verwöhnt worden.

    Dann wurden 80% seiner Mitarbeiter krank und es kam, wie es kommen musste. Dann hiess es April, jetzt heisst es Mai, aber nur, wenn alles glatt geht. Man musste aber auch immer hinterhergehen, von Service also weit entfernt. Von anderen Firmen bekomme ich klare Signale, dass sie gleich loslegen können. Was ist jetzt zu tun? Wenn ich mit ihm spreche, sagt er, ich solle mir keine Sorgen machen, alles wird gut, ausserdem werde er den Auftrag erfüllen und es gebe keinen Grund daran zu zweifeln, es dauert dann vielleicht ein paar Tage mehr.
    Es sieht aus wie Sau hier und der Dreck geht uns auf die Nerven, ausserdem wollen wir mal vorankommen. Wir lassen uns nun Angebote von weiteren Positionen machen (Terasse, Carport), um zumindestens das zu haben.

    Was würdet Ihr tun? Was passiert, wenn ich das einfach machen lasse?
    Gruss
    ahornblatt
     
  2. #2 klingklang, 12.04.2012
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    VOB oder BGB

    1. Auffordern zu beginnen.
    2. Aufforderung mit Frist.
    3. Aufforderung mit Nachfrist und Androhung Auftrag zu entziehen.
    4. Auftrag entziehen.

    Nächstes mal zum Fach("mann")planer gehen oder bleiben. ;)

    Just meine bescheidene unverbindliche! Meinung.
     
  3. Neutal

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    Den Auftrag entziehen geht nicht, es wurden nja noch nicht einmal Fristen gesetzt
    Bei bereits erteiltem Auftrag, kann er auf entgangenen Gewinn klagen. Ich denke Sie sollten einen Zeiplan erstellen den er auch akzeptiert.
     
  4. #4 wasweissich, 12.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wird ihn wahrscheinlich nicht stören .


    und bringen tut es auch nichts , weil ein möglicher ersatz dann so mitte august vielleicht mal ein zeitfenster hat , um zumindest das gröbste zu erledigen .
    und ein gärtner der im moment innerhalb ein zwei wochen einen grösseren auftrag beginnen kann ... ich weiss nicht ...........


    wir hängen auch schon vier wochen hinterher... ist bei einem derart wetterabhängigen gewerk ruck zuck passiert .
     
  5. #5 klingklang, 12.04.2012
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    Das sollte nur meine Vorgehensweise darstellen. Da der Auftrag schon im November 2011 gestellt (?) wurde... Ist immerhin ein halbes Jahr vergangen und ich wäre schon lange aktiv geworden.

    Ich hab zwar mit Schadensersatz für entgangenen Gewinn nicht so die Ahnung, aber sollte es sich um einen Auftrag von 10-20.000€ handeln wurde ich's glaube ich drauf ankommen lassen!
     
  6. Neutal

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    Problem ist: Auftrag zum Winterbeginn vergeben. Klar kommt es dann erstmal zu einer Pause. Im Frühjahr ist alles was mit Grün und Garten zu tun hat voll unter Dampf. Der größte Fehler war einfach das Kein Zeitraum vereinbart wurde.
     
  7. #7 ahornblatt, 12.04.2012
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    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten. Ich habe dem Gartenmann nun eine kurze Frist gegeben, mit einem Termin bzgl. Start und Dauer rüberzukommen, wann er im April anfängt.
    Da kein Termin beim Auftrag genannt wurde, hätte er doch sowieso innerhalb 12 Werktage gem. VOB §5 beginnen müssen. Warum bin ich da nicht früher drauf gekommen. Na egal, der Brief war noch nett aber bestimmt, mal sehen, was als Antwort kommt.
    Euch noch einen schönen Abend
    ahornblatt
     
  8. Neutal

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    Die VOB bitte ganz lesen. Da sind noch ein paar, nicht ganz unwichtige Sätze am Anfang. Gerade bei Gärtnern spielt auch das Wetter und die damit verbundenen klimatischen Bedingungen eine große Rolle. Wenn man beginnt die VOB in einzelnen Paragraphen für sich auszulegen, wird man schnell feststellen, das die VOB noch sehr viele andere Paragraphen bereithält.
    Ein sinnvolles Gespräch mit konkreter Besprechung der Ausführungsfristen ist der beste und schnellste Weg. Ihr wurdet sogar darauf hingewiesen, das es zu verzögerungen kommen kann.
     
  9. #9 Halbwissender, 13.04.2012
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    VOB kann man eh knicken weil die keine Gültigkeit bei Geschäften mit Privatleuten hat. Im Weiteren kann man sich nicht die VOB - Rosinen rauspicken. Die ist eh nur eine AGB. Geltend ist hier BGB und das geltende Werkvertragsrecht.
     
  10. Neutal

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    VOB, so vereinbart, hat auch bei Privatleuten Gültigkeit.
     
  11. #11 th_viper, 13.04.2012
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    Unwahrscheinlich, dass die VOB gilt.

    Wenn der Grüne die VOB in Schriftform nicht nachweisbar seinem privaten Vertragspartner übergeben hat, dann ist sie nicht rechtssicher vereinbart.
     
  12. Neutal

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    Da aus der VOB zitiert wird ist wohl anzunehmen das sie vorliegt. Und nach BGB weiß ich noch nicht einmal ob es einen ähnlichen Paragraphen gibt.. Der AG beruft sich ja hier auf die VOB, warum also sollte sie nicht vereinbart sein.
     
  13. #13 Skeptiker, 13.04.2012
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    Das ist falsch. Auch hier kann die VOB gültig vereinbart werden bzw. im konkreten Fall sein.

    Das wiederum ist korrekt.
     
  14. #14 Skeptiker, 13.04.2012
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    Es ist denkbar, dass der Privatkunde um ein Angebot unter Zugrundelegung der VOB/B gebeten hat, aber eben unwahrscheinlich. Klarheit schafft hier nur der Threadersteller.
     
  15. #15 Manfred St, 13.04.2012
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    Hallo, hat mal einer drüber nachgedacht den Auftrag mit beiderseitigem Einverständnis zu anulieren?

    Höfflich fragen kost doch erstmal nix.


    Und schliesslich ist Gartenarbeit so entspannend ... kauft euch doch nen Spaten und laden die Freund zum buddeln ein .... jedenfalls mach ich das so *g*


    Manfred
     
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