Fälligkeit eines Einbehalts bei Mängel

Diskutiere Fälligkeit eines Einbehalts bei Mängel im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bitte folgenden Fall zu diskutieren: 1. Vertrag nach VOB 2. Vereinbarte Zahlungsbedingung = 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    ich bitte folgenden Fall zu diskutieren:

    1. Vertrag nach VOB
    2. Vereinbarte Zahlungsbedingung = 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang
    3. Bei der Abnahme werden Mängel gerügt, festgehalten und vom AN anerkannt.
    4. Der größte Teil der Mängel wird nach mehreren Anläufen und über einen längeren Zeitraum (ca. 2 Monate) erfolgreich behoben.
    5. Dadurch reduziert sich der Einbehalt deutlich und der AN will nunmehr einen großen Teil des Einbehalts bezahlen, allerdings mit den vereinbarten 3 % Skonto nach Fälligkeit.

    Gretchenfrage ist nun: Wann ist der Einbehalt fällig (gewesen)? Dh. ab wann läuft die Skontofrist?

    Einige Möglichkeiten von mir:
    A) Am Tage der Behebung des Mangels (wie soll das der AG feststellen?)
    B) Am Tage der Anzeige der erfolgreichen Behebung des Mangels beim AG
    C) Am Tage, an dem beim AG die Aufforderung zur Zahlung des Einbehalts eingeht.
    D) Am Tage, an dem der AN die erfolgreiche Behebung des Mangels anerkennt (Mangel könnte ja nicht oder falsch behoben sein)
    E) ...

    Gruß

    Tommi
     
  2. zipp

    zipp

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    Hallo Tommi,

    Hier meinst Du sicher: ... und der AG will nunmehr einen großen Teil des Einbehalts auszahlen ...

    Richtig?

    Falls ja, kann ich Dir aus der Praxis berichten, das bei mir und meinen lieben Kollegen aus der Bauleitung wohl schon so ziemlich jede Variante Deiner Multiple-Choice-Antworten praktiziert worden sind (falls Einbehalte an den Rechnungen unserer Subs vorzunehmen waren). Häufig/meistens aber auch Variante E):Kurzer Vermerk auf der Rechnung an die Buchhaltung: "Einbehalt kann ausbezahlt werden. Datum/Unterschrift"
    Dann zahlt die Buchhaltung ohne Skontoabzug aus.

    Mich würde aber auch interessieren wo verankert ist, wie man es "richtig" macht (VOB-Kommentare etc.) ...


    Gruß, Zipp
     
  3. Eric

    Eric

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    Wahrscheinlich alles vertretbar und es kommt somit auf die " Tagesform " des Richters an. Ich meine:

    B + 10 Tage.

    Grund: Skontofrist wurde angeknüpft an den Zugang der Rechnung + 10 Tage. Nach VOB/B wäre an sich Fälligkeit erst nach 2 Monaten eingetreten.
    Also war Skonto " Belohnung " für deutlich vorfällige Zahlung.

    Rechnung stellen durfte der AN aber erst nach ( a ) Fertigstellung der Leistung und die durfte ( b ) keine Mängel haben.

    Hieran hat sich der AN nicht gehalten und er darf daher aus der vertragswidrigen Ablieferung mangelhafter Leistung keinen Vorteil ziehen ( = Wegfall des Skontoabzugs schon am 2. Tag der Mangelbeseitigung).
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Da habe ich was:

    http://www.kanzleimitrecht.de/aktuell/sr_63.htm

    Sind ... Mängel vorhanden und steht dem AG ein Zurückbehaltungsrecht zu, so soll nach Auffassung von Ingenstau/Korbion, 15. Auflage, VOB/B, § 16 Nr. 5 Rz. 6 die Skontierbarkeit für den berechtigt zurückbehaltenen Betrag erhalten bleiben und die Frist wegen dieses Betrages gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung laufen.

    Zu dem oben genannten Kammergerichtsurteil gibt es inzwischen einen bestätigenden BGH-Beschluss:

    http://www.ra-heinicke.de/html/rss52.html
     
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