Ich habe in der Vergangenheit sehr viel für eine Hausverwaltung gearbeitet.
Bei der Sanierung eines Wasserschadens mußten wir eine Decke öffen. Kaum war die Säge angesetzt kam die Decke am Stück runter. Ein Kollege mußte ins Krankenhaus.
Wir haben seit dem bei jedem Mieterwechsel die Decken in den Wohnungen kontrolliert und ggf. erneuert.
Nun bin ich nicht mehr für diese Verwaltung tätig, weiß aber das im Prinzip alle DG Wohnungen das Problem haben, das das Schilfrohrgeflecht als Putzträger nicht ausreichend befestigt ist und jedem der nun versucht was schweres an die Decke zu hängen auf den Kopf stürzen kann.
Frage: Bin ich aus der Haftung raus, oder kann ich noch belangt werden. Die Verwaltung wurde damals von mir schriftlich informiert das die Decken nicht die nötige Stabilität haben und erneuert werden sollten.





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