Verzicht aus Sicherheitseinbehalt gegen Nachlass

Diskutiere Verzicht aus Sicherheitseinbehalt gegen Nachlass im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Für die Sanitär- und Heizungsinstallation unseres neuen EFH haben wir uns auf eine Empfehlung hin und nach Wettbewerbsvergleich für einen Anbieter...

  1. Dragan

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    Für die Sanitär- und Heizungsinstallation unseres neuen EFH haben wir uns auf eine Empfehlung hin und nach Wettbewerbsvergleich für einen Anbieter aus der näheren Umgebung entschieden. Unser Architekt hat dem Installateur den Entwurf eines VOB-Vertrages zukommen lassen, der einen Sicherheitseinbehalt von 5% der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistung vorsieht.

    Die Auftragssumme beträgt ca. €50.000, der Sicherheitseinbehalt damit ca. €2.500; er würde eine Gewährleistungsbürgschaft stellen. Um seine Avallinie bei seiner Bank nicht jahrelang mit diesem Sicherheitseinbehalt zu belasten, hat uns der Installateur nun folgendes Angebot gemacht: wir verzichten auf den Sicherheitseinbehalt, dafür gibt er uns noch einen Nachlass von €500-600 netto auf die Gesamtsumme.

    Unsere Gewährleistungsansprüche bleiben ja vom Verzicht auf den Sicherheitseinbehalt unberührt. Wir geben gegen diesen Nachlass ein Druckmittel aus der Hand, falls nach Abnahme ein Gewährleistungsfall eintritt. Vor Abnahme kann man das über die Schlußrechnung regeln.

    Was ist von diesem Angeot zu halten (mal abgesehen davon, dass ich die Höhe des Nachlasses noch nachverhandeln würde)?
     
  2. #2 Baufuchs, 14.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gewährleistungsbürgschaften sind kein Druckmittel.

    Nach der Abnahme obliegt es dem Auftragnehmer (dem Bauherren) nachzuweisen, dass ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt.
    Ist dies der Fall, ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung verpflichtet.

    Die Gewährleistungsbürgschaft stellt lediglich sicher, dass für den Fall, dass der Auftragnehmer während der Gewährleistungszeit insolvent wird, berechtigte Mängelansprüche aus der Bürgschaft bedient werden können.
     
  3. #3 coroner, 14.04.2012
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    Auch kann sich durch das fruchtlose Verstreichen einer Mängelbehebungsfrist gem VOB die vorgenommene Ersatzmassnahme
    zu einer Forderung gegenüber dem Handwerker führen. Hier hat man wiederum einen weiteren Bürgen gegen den man seine
    Ansprüche geltend machen kann. Oder seh ich da was falsch?
     
  4. Dragan

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    Zurück zur eigentlichen Frage: was ist von dem Angebot, den Sicherheitseinbehalt gegen einen Nachlass zu tauschen, zu halten?
     
  5. #5 Halbwissender, 14.04.2012
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    Und der Unternehmer soll nun im Vornerein einen Nachlass für eventuell auftretende Gewährleistungsansprüche geben? :bierchen: Wenn er Probleme mit seiner Bank hat würde ich an seiner Stelle so einen Kuhhandel gar nicht wollen, sondern den Einbehalt bei euch lassen und mir nach Ablauf des Anspuchszeitraums auszahlen lassen :)
     
  6. Dragan

    Dragan

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    Nein, es geht nicht um einen Nachlass für eventuell auftretende Gewährleistungsansprüche, die bleiben im Gewährleistungsfall in voller Höhe bestehen. Der AN hat uns vielmehr angeboten, auf die Schlussrechnung einen Nachlass von €500-600 zu geben, wenn wir auf den Sicherheitseinbehalt im VOB-Vertrag verzichten.
     
  7. #7 Gast036816, 14.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die entscheidung musst du natürlich für dich selbst treffen.

    bei deinen überlegungen muss natürlich an die mängelanfälligkeit der sanitär- und heizungsinstallationen gedacht werden.

    ich kann dir von diesem besonderen nachlass abraten. von 2.500 € kannst du nach der abnahme nicht sehr viel stemmen. gehst du auf den nachlass ein, sollten die arbeiten intensiver überwacht werden, besondere qualitätskontrollen durchgeführt werden.
     
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