Abwasserrohr wird aus dem Estrich rausgucken

Diskutiere Abwasserrohr wird aus dem Estrich rausgucken im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Moin, wir sind im Neubau und unser Bad im OG hat ein Abwasserrohr das quer an der Wand verläuft. Dieses Rohr ist leider höher als der Estrich es...

  1. #1 Diogenes, 14.04.2012
    Diogenes

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    Moin,
    wir sind im Neubau und unser Bad im OG hat ein Abwasserrohr das quer an der Wand verläuft. Dieses Rohr ist leider höher als der Estrich es sein wird. Wir haben den Bauleiter darauf hingewiesen und der hat uns auch bestätigt, dass dieses Rohr nicht im Estrich verschwinden wird.
    Unsere daraufhin geschriebene Mängelrüge wurde mit folgendem Argument abgelehnt: "Da das Rohr in den von uns unterschriebenen Planungen eingetragen ist, stellt dieses Rohr keinen Mängel da".
    Das Stimmt, das Rohr ist eingetragen, aber kein Hinweis, das ca. 4 cm des Rohres aus dem Estrich gucken werden. Ich habe noch keinen Neubau gesehen in dem die Rohre nicht vollständig im Estrich verschwinden. Hätte ich vorher gewußt, dass das Rohr aus dem Boden guckt, hätte ich das Bad anders geplant.
    Hat mein Bauträger "rechtlich" Recht mit seinem Argument "Ich habe ja auf dem Plan unterschrieben in dem das Rohr eingetragen ist"?
    Wie die Antwort auch sei, ich fühle mich vom Bauträger schlecht beraten.

    Gruß
    Tjark
     
  2. #2 Baufuchs, 14.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Bauträger redet Unsinn.

    Es ist nicht üblich, dass Entwässerungsrohre aus dem Estrich herausstehen. Selbst bei Unterschrift unter eine Zeichnung mit der Lage dieses Rohres muss ein Bauherr nicht davon ausgehen, dass dieses sichtbar sein wird.

    Aus BGB § 633 ist mängelfrei, wenn es sich....

    Das Entwässerungsrohre sichtbar sind, ist wohl zweifelsfrei unüblich.
     
  3. #3 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Kopfschüttel ... sowas kann ich mir nicht einmal vorstellen. Gibts da ne Skizze zu ???

    Manfred
     
  4. svjm

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    Hmm...,

    welchen Durchmesser hat denn das Rohr und welche Länge bis zur Fallleitung?

    svjm
     
  5. #5 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    hi,

    um den Gedanken von svjm aufzugreifen, in anderen (europäschischen) Ländern ohne DIN gehen auch dünnere Rohre. Wenn auch fachlich fragwürdig - optisch vielleicht besser.

    Manfred
     
  6. #6 Baufuchs, 15.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist wurscht, was anderswo möglich ist.

    Murksertipps sind hier unerwünscht.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 15.04.2012
    Achim Kaiser

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    Wie soll das mit der Verrohrung denn im Endzustand aussehen ?
    Die Ausführung ist noch unklar.

    @Manfred St
    *KleineHäuschenmitHerzchenanderTüre*-Parolen verbreiten ist wo annerst !

    Im Zuge der DIN-EN 12056 wird europaweit nach dem selben Grundrezept gekocht,
    lediglich durch die nationalen Anhänge wird den Gepflogenheiten der einzelnen Länder
    noch etwas Luft gelassen um den gewachsenen Systemen zu genügen.

    Die heutige Normung kratzt in dem Bereich deutlichst an der physikalen Funktionsgrenze ...
    Mindestgefälle einer Nennweite heisst aber noch lange nicht dass die Leitung dann noch die ausreichende Transportleistung hat.

    Kurzform : Ratschlag ausserhalb der in DE zulässigen Funktionsgrenzen nach DIN EN wird es HIER öffentlich nicht geben !
    Bei fachlich fragwürdigen Ratschlägen zuckt bei mir der Finger am Löschknopf ganz schnell.

    Um Abflussleitungen im Fußbodenaufbau zu verziehen steht ausschließlich die Aufbauhöhe der Dämmschicht zur Verfügung.
    Wenn eine Verrohrung aus dem ganzen Fußbodenaufbau ragt, dann sind zusätzliche Maßnahmen wie Verkleidung als Stufe o.Ä. zu treffen oder die ganze Abwasserführung hätte anders angelegt werden müssen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Hi,

    das Haus ist nun kurz vorm Estrichlegen und damit so gut wie fertig. Eine Lösung aufzuzeigen wo es keine gibt ist unmöglich. Sicher muss der TE mit dem Mangel leben. Diesem aber die Möglichkeit zu geben, den Fehler von allen Seiten zu betrachten, sollte ein Anliegen dieses Forums sein.


    Aber hier eine nicht Anfechtbare Lösung: Die Ausführung stellt einen Mangel dar. Wird er vom AN nicht beseitigt beauftrage jemand anders mit der Beseitigung und rechne dies vom Entgeld der Leistung ab. Findest du keinen der es ändern kann, lass dich vom AN entsprechend dafür entschädigen und lebe mit dem sichtbaren Rohr bzw. versteck es irgendwie.

    Falls jemanden was besseres einfällt, wäre das auch für mcih interessant.


    Manfred
     
  9. #9 Baufuchs, 15.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieder so ein Laiengemurkse!

    Für Mängelrüge/Mängelbeseitigung/Ersatzvornahme gibt es Regularien die einzuhalten sind.

    Folgt der Fragesteller Deinem Tipp, bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Hinweis:
    Der nächste unqualifizierte Beitrag wird kommentarlos gelöscht.
     
  10. #10 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Steht doch aber da dass es sich um eine fachlich fragwärdige Lösungsmöglichkeit handel. Kann das nicht jeder mit sich selbst ausmachen ob er gegen die DIN oder anerkannten Regeln der BK ausführen möchte.

    Natürlich hätte hätte hätte anders verlegt werden müssen.

    Eventuell käme nacherneuter statischer Berechung ein Einfräsen in den Beton in Frage. Ob das ein Murksertipp ist, welcher ohne Diskusion gelöscht gehört, weiss ich nicht. Es ist eben blos ein Tipp.

    Vielleicht guckts sich auch weg ...
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Irgendwie kannst du es nicht lassen? Betrachte mal deinen letzten eigenen Thread mit der Bürgschaft. Juristische Tipps nur, wenn man weiss was man lostritt.
    Der TE hat übrigens erwähnt, dass er mit Bauträger unterwegs ist. Dann ist das soweit daneben...
     
  12. #12 Manfred St, 15.04.2012
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    @ baufuchs ... welceh Regularien sind nciht eingehalten? Der TE schreibt, dass es eine Mängelrüge sowie eine Reaktion seitens der Bauleitung gibt. Eine Beweissicherung ist, weil das Rohr ja später sichtbar bleibt, unerheblich. Die Vertragslage ist klar geregelt. Eine Mängelbeseitigung wird vom AN momentan abgelehnt. Ihn nochmals darauf hinzuweisen stellt keinen Widerspruch zu dem von dir angedeuten Weg dar. Letztlich hat der AG das Recht von einer anderen Firma nachbessern zu lassen. Eine Ersatzvornahme wäre, da es sich um eine planerische Fehlleistung handelt für weleche es momentan keinen annehmbaren Lösungsvorschlag gibt, die letzte Konsequenz. Es wäre nett, wenn bei einer fehlerhaften Argumentation meinerseits die Möglichstellung der Richtigstellung statt des Löschens erwogen werden würde.

    @ TE ... lass dich bei diesem Streit von jemanden vertreten der sich bei sowas auskennt.


    Manfred
     
  13. svjm

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    Piano Sir,

    meine Frage war ohne weitere Gedanken, bitte nichts hinein interpretieren. Schon garnicht, solange die Frage noch ohne Antwort ist. Vom TO nämlich.
    svjm

    Und der Hinweis von FK Kaiser ist nicht ohne...., sondern richtig.
     
  14. #14 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Tschuldigung ... svjm - war natürlich nur mein erster Gedanke dabei.

    Manfred
     
  15. #15 Baufuchs, 15.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also nochmal:

    Fragesteller hat dem AN lediglich eine Mängelrüge zugestellt, Zugang kann er nachweisen, da AN reagiert hat.

    Aber: Vor Ersatzvornahme hat der Fragsteller den AN schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern, den Mangel zu beseitigen. Dies hat er nicht getan.

    Dein Beitrag weist den Fragesteller nicht auf die Notwendigkeit der Fristsetzung hin.

    Deshalb Murks.

    Sofern es sich um eine Bauträgermaßnahme handelt, fliegt ein vom Fragsteller mit Ersatzvornahme beauftragter Handwerker ohnehin achtkantig von der Baustelle.
     
  16. #16 wasweissich, 15.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    horch mal manfred ,

    lesen kannst du doch . (sonst würde das mit dem schreiben ja nicht so wirklich klappen )

    wenn du dir jetzt auch noch die mühe machen würdest , das gelesene richtig zu verstehen , und wenn das gelungen ist , aber erst dann , bitte anderen usern ratschläge zu erteilen .

    weil mit deinem aus selektiv-lesen entstandenem halbwissen kommt bisher nur schwachsinn raus .



    (als erstes solltest du dich mit den unterschieden BT/GU/GÜ/Einzelvergabe mit externer planung beschäftigen )
     
  17. svjm

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    Nur mal so
    svjm
     
  18. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Es geht hier weniger um Basteltips als um brauchbare Regelkonforme Lösungen.
     
  19. #19 Diogenes, 15.04.2012
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    Plan und Wirklichkeit

    Vielen Dank für Antworten.
    Anbei der Plan mit dem besagtem Rohr (habe ich rot eigekreist)
    Abwasserrohr.jpg

    Hier das Rohr im Bad (Es gibt auch noch ein kleines Rohr im anligenden Hobbyraum):
    Rohr.jpg

    Der Estrich wird 11 cm hoch sein, das Rohr hat eine Höhe von 16 cm.

    Noch ein paar Infos:
    Ich habe einen Bauträger.
    Keiner (Verkäufer, Architekt, Bauleiter, Bemusterungmensch, etc.) hat etwas über ein aus dem Estrich guckendes Rohr erzählt.
    Mängelrüge habe ich mit einer Frist von 2 Wochen vor 2 Wochen mit der Bitte um Behebung angezeigt. Geantwortet wurde mit dem Hinweis, dass es sich um keinen Mängel handelt, da das Rohr im Plan ersichtlich ist.
    Laut Bauleiter kann das Rohr nicht in tiefer gesetzt werden, da es sonst in die Filigrandecke gesetzt werden müsste, die Animierung der Decke und der Statiker dies aber nicht zuläßt.
    Ich komme wohl nicht um einen Rohrkasten oder eine vorgesetzte Wand rum. Daher formuliere ich meine Frage anders:
    Handelt es sich wirklich nicht um einen Mängel?
    Wurde meine Unwissenheit den Plan richtig zu lesen ausgenutzt?
    Was kann ich verlangen wenn es sich um einen nicht zubehebenden Mangel handelt?
    Danke für die bisherigen und die kommenden Antworten.
     
  20. #20 Achim Kaiser, 15.04.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Ich sehe in der Ausführung keinen Mangel. Im Plan ist nicht das Rohr dargestellt sondern eindeutig eine abgesetzte Stufe in der die Verohrung verläuft.
    Da wurde auch nichts ausnutzt, sondern vermutlich auf Grund der vorhandenen Grundrisssituation eine Lösung festgelegt (die dir nun nicht gefällt).
    Dafür dass der Plan anders interprätiert wurde kann der BT nichts. Von daher kein Mangel sondern Ausführung gemäß Plan.

    Mit freundlichem Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Abwasserrohr wird aus dem Estrich rausgucken
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