Haus ist zu Tief

Diskutiere Haus ist zu Tief im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin, ich baue in einem Neubaugebiet und mein Hausbau wurde nach den beiden Nachbargebäuden begonnen. Bei der Bauplatzbegehung wurde die Höhe der...

  1. #1 Diogenes, 15.04.2012
    Diogenes

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    Moin,
    ich baue in einem Neubaugebiet und mein Hausbau wurde nach den beiden Nachbargebäuden begonnen. Bei der Bauplatzbegehung wurde die Höhe der Bodenplatte meines Hauses auf "Im Mittel zwischen den beiden Nachbargebäuden" festgelegt. Ich wollte das Haus zwar lieber so hoch wie das höhere der beiden Häuser haben, aber Bauleiter und die beiden anwesenden Vermessungs-Ings sagten mir, dass das Haus auch in einer Linie zu den Nachbargebäuden sein muss, etc. und so unterschrieb ich die "Begehung". Jetzt hat der "höhere" Nachbar seine Auffahrt fertig, mein Haus sieht neben der Einfahrt wie eingebuddelt aus und ich stelle fest, dass mein Haus deutlich tiefer liegt als seins. Eine nachträgliche Messung der Haushöhe durch den Bauleiter bestätigte meinen Verdacht: Mein Haus liegt 13,5 cm zu tief.
    Ich musste schon Erde aus dem Garten abtragen damit es ein Gefälle vom Haus gibt.
    Was soll ich machen? Der Bauleiter und der Verkäufer sagen, dass das Haus nicht mehr höher gesetzt werden kann. Und nun?
    Eine Mängelmeldung habe ich schon mal aufgezeigt.
     
  2. #2 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Wie weit ist der Bau fortgeschritten? Hast du mal daran gedacht nen eigenen Bauberater, Architekten, Sachverständigen heranzuziehen?

    Man kann alles ändern .... Planung, Genehmigung, Statik, Bodenaufbau usw. also lass dir nix erzählen - gehen tut was gewollt wird. Es wird Dein Haus, nicht das deiner Vertragspartner!

    Unter bestimmten Umständen kommt man aus solch einem Vertrag auch wieder raus .... und zieht eben etwas später ein. Hilfe könne dir die Experten in diesem Forum geben. Eventuell sind mehr Infos nötig.


    Manfred
     
  3. #3 Diogenes, 15.04.2012
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    Das Haus ist fast fertig. Nächste Woche kommt der Estrich.
    Wie es aussieht hat der Vermessungs-Ing. das höhere Nachbarhaus falsch gemessen.
    Obwohl es mir fast egal ist wer schuld hat. Was kann ich machen?
     
  4. #4 Manfred St, 15.04.2012
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    Hi,

    falsch messen tun Vermesser nicht - vielleicht hin und wieder nicht mitdenken.

    Da die Treppen, Türen, Fenster usw. schon drin sind sieht es eher schlecht aus. Dass es technisch möglich ist ganze Bauwerke anzuheben, sei anbei erwähnt, ist aber im von Dir geschilderten Fall eher ausgeschlossen. Tut mir erstmal leid. Versuchs mit ner schicken Aussenanlagenplanung ... vielleicht lässt sich da was auf den Bauträger abwälzen.


    Manfred
     
  5. #5 suicast, 15.04.2012
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  6. #6 suicast, 15.04.2012
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    Aus der Referenzliste einer Firma geht hervor, dass die Hochhaus mit 14 Stockwerken um 40cm angehoben haben! :respekt
     
  7. #7 Halbwissender, 15.04.2012
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    Haus ist zu tief, ok aber welche Folgen?

    Sind die normgerechten Anschlusshöhen an Türen und EIngängen noch in Verbindung mit der Geländegestaltung erstellbar? Gibt es vom Nachbargrundstück ein Gefälle? Läuft Wasser oberflächlich dann irgendwie zum Gebäude und müssen daher zusätzliche Maßnahmen getroffen werden? Im Regelfall sitzt die Garage noch tiefer wegen geringerem Bodenaufbau, gibt es dort ein verstärktes Gefälle? Man muss halt alle Randparameter als Folgen prüfen, auch die Auflagen der Baugenehmigung bezüglich Trauf- Firsthöhe.
     
  8. Julius

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    Welche Rechtsbeziehung?
    Siehe auch unter "wer baut mit wem?".
     
  9. #9 Thomas B, 15.04.2012
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    Anscheinend wurde die "richtige" Höhe ja bei der Bauibegehung festgelegt und der BH hat dies auch unterschrieben.

    Insofern sehe ich hier einen Mangel, den es zu beheben gilt.

    Daß man nicht das ganze haus einfach anheben kann, dürfte klar sein.

    Die Frage ist doch in erster Linie, ob es sich nur um einen optischen mangel handelt (dem BH gefällt es einfach nicht) oder ob die Höhenlage weitere Konsequenzen nach sich zuieht (z.B. EG liegt nun unter der Rückstauebene, Wasser läuft aufs haus zu etc. pp). Dann wären m.E. diese zusätzlichen Maßnahmen vom Verursacher zu tragen (in meinen Bsp. also eine Hebeanlage oder Entwässerungsrinnen...was auch immer).

    Thomas
     
  10. sepp

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    kapier ich nicht...
    normalerweise gibt es in jeder genehmigungsplanung einen schnitt in dem die höhen NN der straße oder vergleichbar und der des EG fußbodens erkennbar sind.
    §3 BauVorlVo Berlin
    wie isses bei dir?
     
  11. #11 Diogenes, 15.04.2012
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    Technisch ist wohl alles im Rahmen.
    Das Abwasser kann abfließen.
    Mir wird aber wohl das Regenwasser des Nachbargrundstücks ans Haus fließen und es gibt eine "Stufe" zu diesem Gebäude.
    Ferner habe ich weder ein Gefälle zur Straße noch eines vom Haus zum Garten.
    Höher wird das Haus wohl nicht gesetzt. Kann ich dem Bauträger die Kosten für die Maßnahmen zur Vermeidung der Regenwasserproblematik (die ja praktisch noch gar nicht aufgetreten ist, da es noch nicht stark geregnet hat) in Rechnung stellen bzw. diese verlangen?
    Und wie hoch ist der "Schaden"? Da das Haus nicht angehoben wird handelt es sich für mich um einen nicht behebbaren Mangel. Auch wenn das Haus trotzdem bewohnbar ist.
     
  12. ISYBAU

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    Bestellt ist eine Haus mit bestimmten technischen Eigenschaften.
    Hat die Höhenlage negative Folgen, ja oder nein?
    Wenn diese einen "gravierende" Mangel darstellen, z.B. weil die Überflutungssicherheit nicht gewährleistet ist - stellte sich die Frage ob das Haus überhaupt abnahmefähig ist. Lässt sich der Nachteil technisch und/oder monetär ausgleichen, kann man dies vereinbaren.

    Bezüglich der rechtlichen und technischen Belange sollte man sich als Laie gut beraten lassen - das kann man einfach nur raten! Ansonsten erleidet man vielleicht einen erheblichen Nachteil.
     
  13. #13 Manfred Abt, 17.04.2012
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    das Thema bzw. die maßgebenden Fragen werden hier kaputtgequatscht

    deshalb folgende Fragen an den Themenstarter:
    • welche Vertragskonstellation? Siehe Frage von Julius
    • auf welcher NN bzw. NHN-Höhe sollte das Haus gebaut werden?
    • in welchem Dokument ist dies schriftlich festgelegt (Genehmigungsantrag, Genehmigung, Kaufvertrag, Bauplan, Besprechungsvermerk o.ä.)
    • auf welcher NN bzw. NHN-Höhe liegt das Haus wirklich

    Nur wenn der TE diese Fragen klar und eindeutig beantworten kann hat er Chancen auf Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche
     
  14. PeterB

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    Und der Nachbar muß dafür sorgen, daß von seinem Grundstück kein Wasser auf Dein Grundstück laufen kann, das ist schon mal geregelt. Genauso darf von Deienm Grundstück kein Wasser auf ein anders Grundstück laufen!
    Wenn man Probleme damit hat, daß ein Nachbar höher und der andere tiefer gebaut hat, darf man kein Grundstück am Hang kaufen.
     
Thema: Haus ist zu Tief
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