Festpreis, Pauschalpreis???

Diskutiere Festpreis, Pauschalpreis??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, erstmal bin ich sehr froh dieses Forum entdeckt zu haben. :bounce: Nun habe ich direkt auch eine Frage. Wenn in einem...

  1. #1 Littlefoot301, 17.04.2012
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    Hallo zusammen,

    erstmal bin ich sehr froh dieses Forum entdeckt zu haben. :bounce:

    Nun habe ich direkt auch eine Frage.

    Wenn in einem Hausbauvertrag nur beispielsweise "Auftragssumme" oder "Bruttopreis" angegeben ist, handelt es sich dann um einen Festpreis oder einen Pauschalpreis? Wo liegt hier der genaue Unterschied? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass der Bauträger nachträglich noch Kostenin Rechnung stellen kann?
    Der Vertrag basiert auf VOB, Teil B §1-18.

    Ich freue mich über hilfreiche Antworten! :28:

    LG, Littefoot
     
  2. #2 Mathie, 17.04.2012
    Zuletzt bearbeitet: 17.04.2012
    Mathie

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    Vorab: Ist der Vertrag schon unterschrieben? Falls nicht, ab zum Anwalt und prüfen lassen. Wie überall im Leben: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht.

    Zu Deiner Frage:

    Ein Vertrag mit einem Bauträger ist ein Festpreisvertrag gem. MaBV. Dem Bauträger gehört das Grundstück und er verpflichtet sich, ein Haus oder eine Eigentumswohnung gemäß der vereinbarten Baubeschreibung zu einem Festpreis zu errichten. Du bekommst nach Erstellung ein fertiges Objekt übereignet.

    Nachforderungen des Bauträgers sind nur möglich, wenn Du eine andere Ausführung, als vertraglich vereinbart wünschst. Vorsicht: Ein Bauträger ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss Änderungswünsche zu akzeptieren. Wenn er das auf freiwilliger Basis macht, kann es sein, dass er sich dieses Entgegenkommen vergolden lässt.

    Bist Du sicher, dass der Anbieter ein Bauträger ist?

    Gruß Mathie
     
  3. #3 Baufuchs, 17.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Littlefoot301

    Mal hier lesen

    Und prüfen, ob es wirklich ein Bauträger ist, oder ggf. doch z.B. ein Generalübernehmer.

    Die Angaben "Vertrag nach VOB/B" lässt vermuten, dass es sich um einen Generalübernehmer handelt.

    Liegt dem Vertrag ein Angebot mit Massen und Einheitspreisen zugrunde, dann ist davon auszugehen, dass die Endabrechnung nach tatsächlich verbauten Mengen erfolgt. Dann ändern sich zwar die Einheitspreise (€/m² oder €/m³ €/Stck.) nicht, wegen veränderten Massen kann es dann jedoch zu Mehrkosten kommen.

    Bei Festpreisverträgen ist i.d.R. eine Angabe darüber im Vertrag enthalten, z.B. Preis ist ein Festpreis, an den sich der AN bis zum XX.XX.XXX gebunden hält" oder ähnlich.

    Richtiger Tipp von Mathie:

    Vertrag prüfen lassen. Lohnt sich selbst dann, wenn dieser bereits unterschrieben ist, denn oftmals werden Vertragskaluseln verwendet, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten bzw. unwirksam sind.
     
  4. #4 Littlefoot301, 17.04.2012
    Littlefoot301

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    Vielen Dank für die Antworten.
    Der Vertrag wurde vom Anwalt geprüft.
    Änderungen haben wir anschließend vorgenommen. Zum Preis wurde nichts gesagt. Ist es ein Festpreis, wenn nicht ausdrücklich Pauschalpreis o.ä. davor steht?

    Gut, dann haben wir ein Bauunternehmen, da wir das Grundstück selbst besitzen. ;-)

    Meiner Meinung nach sind es keine Mengenangeben. Es steht z.B. :
    Pos. 1.1 1 Stück Wohnhaus - Erdgeschoss, in der größe wie auf den Zeichnungen dargestellt, in der Ausstattung gemäß der Baubeschreibung unter Berücksichtigung der ergänzenden Positionen herstellen. XXX €
    .
    .
    .

    Ganz am Ende steht dann Wohnhaus - Brutto: XXX €

    Demnach dürfte ich nicht mit einer bösen Überraschung am Ende rechnen?

    Vielen Dank für eure Zeit!
     
  5. #5 Baufuchs, 17.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    =Pauschalpreis.

    Der Preis wird sich bei unveränderter Erstellung des Bauwerks gegenüber Zeichnungen und Bau-Leistungsbeschreibung nicht ändern.
    (E sei denn, es gibt eine Preisgleitkausel bzgl. Material-/Lohnkostensteigerungen)

    Wenn ohnehin ein Anwalt geprüft hat: Warum fragst Du den nicht noch mal?
     
  6. #6 Manfred Abt, 17.04.2012
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    Vor Überraschungen bist du nicht sicher, denn deine Aussagen hier deuten in die Richtung, dass du etwas unterschrieben hast, was du nicht verstanden hast.

    Aus deiner jüngsten Antwort würde ich z.B. schließen:
    • du hast einen Einheitspreis für Pos. 1.1 über die Leistung 1 Stück Erdgeschoss "wie beschrieben"
    • dann vermutlich ähnliche Positionen für Keller, Obergeschoss, Dachgeschoss, Terrasse, Garten, o.ä.

    Dann hast du wahrscheinlich Anspruch darauf, die in den benannten Anlagen zum Vertrag beschriebenen Positionen auch zu den im Vertrag genannten Preisen zu erhalten. Jetzt kommts halt darauf an, ob das dort beschriebene auch machbar ist und ob es deiner Anforderung entspricht.

    • Wer hat denn an der Vertragsgestaltung mitgewirkt?
    • Wer hat denn die "beschreibenden Anlagen" erstellt, wer hat daran mitgewirkt?
    • Wo kommt der Planer her?
    • Gibt es einen von dir bezahlten Bauüberwacher?
     
  7. #7 Littlefoot301, 17.04.2012
    Littlefoot301

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    Nein, unterschrieben ist noch nichts. Der Vertrag liegt uns nur vor und uns ist wichtig, zu wissen, ob es ein Festpreis oder ein Pauschalpreis ist. ;-)
     
  8. Mark

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    Erst mal mit RA klären, ob ein VOB/B-Vertrag mit dir als Verbraucher überhaupt möglich ist. Ggf. geht das nur, wenn du noch einen Architekten einschaltest.

    Meines Wissens, gibt es keinen Unterschied zwischen "Festpreis", "Paulschalpreis" oder "Festpreispauschale". Pauschaliert sind nur die Massen mit den dort beschriebenen Leistungen.

    Zusätzliche oder geänderte Leistungen gehören nicht zum Pauschalpreis. Es sei denn es heißt zusätzlich noch z. B. "Schlüsselfertig" oder "fix und fertig", dann können durchaus nicht explizit in der LB genannte Leistungen mit drin sein.

    Wenn der Vertrag vom Anwalt geprüft wurde, warum dann noch diese Fragen?
     
  9. Mathie

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    Mir ist nicht klar, was Du mit dem Unterschied zwischen Festpreis und Pauschalpreis meinst?

    Sollte eines der beiden Worte vielleicht Einheitspreis heissen?

    Einheitspreis ist wenn der Preis für eine Mengeneinheit vereinbart wird und hinterher nach ausgeführter Menge abgerechnet wird. Wenn für die Tonne Betonstahl 1.000€ vereinbart sind und im Gebäude 5.425kg Betonstahl verbaut werden, dann zahlst Du 5.425€.

    Festpreispreis ist, wenn das Haus wie beschrieben wird für 123.400€ errichtet wir und nur Änderungen an der Ausführungsart den Preis ändern. (Zahlen einfach ins Blaue geraten!)

    Wichtig ist auch der Hinweis von Manfred. Auch bei einem Festpreis können noch Kosten nachkommen, wenn bestimmte gewünschte oder notwendige Leistungen nicht enthalten sind.

    Gruß Mathie
     
  10. lawyer

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    Wenn der Vertrag so gestaltet werden soll, daß keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, muß die Leistung erschöpfend und funktional (vom Ergebnis her statt einer Auflistung einzelner Arbeitsschritte) beschrieben werden. Am Preis rumzudoktern und zu rätseln, wie der Preis heißen soll, ist völlig unergiebig. Es kommt - verkürzt - nicht darauf an, den Preis zu pauschalieren, sondern darauf an, die Leistung zu pauschalieren. Der vertraglich vorgesehene Preis kann sich dann nicht erhöhen, zumindest dann nicht, wenn es bei dem Vertragsoll bleibt und nachträglich keine Änderungen angeordnet werden.
     
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