Terrasse auf Garage ?? Genehmigung??

Diskutiere Terrasse auf Garage ?? Genehmigung?? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ein bekannter von mir hat sich ein haus gekauft mit hof und zwei garagen.... die garagen wurde schon 1970 vom vor-vor-eigentümer...

  1. #1 GencAguila, 18.04.2012
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    Hallo,

    ein bekannter von mir hat sich ein haus gekauft mit hof und zwei garagen....

    die garagen wurde schon 1970 vom vor-vor-eigentümer gebaut....dementsprechende baugenehmigungen von 1970 liegen jetzt vor...


    nach dem bau der garagen hat dann dieser eigentümer mit wohl mündlicher zustimmung de rnachbarn damalas einfach das garagendach umgebaut in eine terrasse (also im sleben ajhr anscheinend noch)...eine genehmigung für die terrasse offiziell vom bauamt liegt demnach nicht vor..

    seit 42 jahren besteht schon also diese konstellation in diesem grenzbaugebiet,,,

    ich weiss: wenn kein kläger, dann kein beklagter ABER kann es trotzdem sein dass der jetzige eigentümer wegen dieser terrasse theorethishc ärger bekommen kann falls ein zB neu-eigentümer in der nachbarschaft sich beschwert ?? oder gibt es hier auch bestandsschutz ??
     
  2. #2 coroner, 18.04.2012
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    Also, ein Nachbar hat noch nie Genehmigungen für Garagen erteilt.
    Das war auch schon 1970 so.
    Es sei denn man wohnt neben dem Bauamtsleiter.

    Was du vielleicht meinst ist eine grenzbebaute Garage.

    Diese ist dort i.d.R. (siehe zuständige Landesbauordnung) nur dann in Abstandsflächen erlaubt (privilegiert),
    wenn sie gewisse Bedingungen erfüllt. Z.b. wenn sie zur Unterbringung eines KFZ genutzt wird.
    Eine anderweitige Nutzung, z.B. zu Lagerzwecken oder zum Zwecke der Nutzung als Dachterrasse
    verwirkt regelmässig dieses Privileg.

    Da gibts m.E. auch keinen "Bestandsschutz". Denjenigen der das stört ist weniger der Nachbar, sondern
    das Bauamt, dieses wird da aber wahrscheinlich selten von alleine aktiv, sondern nur wenn der sich
    störende Nachbar plötzlichb bemerkbar macht...

    Achso... das geschreibsel kommt nur von nem Laien... ;)


    -c
     
  3. #3 GencAguila, 18.04.2012
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    ich war auch schon mal vor ort...es ist eine grenzbebaute garage....bzw. zwie garagen.... über der garage sind holzbalken angebracht worden und das ganze ist auch noch überdacht...wie gesagt seit 40 jahren sei angeblich der zustand so.....
     
  4. Baumal

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    es gibt keinen bestandsschutz für nicht genehmigte oder genehmigungsfähige
    bauliche anlagen.
     
  5. #5 GencAguila, 18.04.2012
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    Das heisst im shclimmsten fall muss dann der jetzige eigentümer haften und das bauamt kann theorethisch verlangen dass die terrasse also auch die holzbalken entfernt werden muss ,richtig ??
     
  6. Baumal

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    jep.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2012
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    Allerschlimmstenfalls haftet der JETZTIGE Eigentümer sogar für den Abriss der Garagen, wenn auch die nicht genehmigt sind und nach heutigem Baurecht nicht genehmigt werden können!
     
  8. #8 GencAguila, 18.04.2012
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    glücklicherweise liegen für die garagen baugenehmigungen von dne 70er jahren vor....anscheinend ist zur zeit nur die terrasse das problem ...
     
  9. #9 tofa0604, 09.07.2012
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    ist das Bauamt denn aktiv geworden?
     
  10. #10 Gast036816, 09.07.2012
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    Gast036816 Gast

    äähmm - Baumal - meinst du nicht GENEHMIGUNGSUNFÄHIGE bauliche anlagen?

    duck und wech .........
     
  11. Uwe!

    Uwe!

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    nein!
    Er meint was er geschrieben hat! ;-)

    für nicht (genehmigte oder genehmigungsfähige)
     
  12. #12 tofa0604, 17.07.2012
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    Leider habe ich bisher noch nicht das richtige hier im Forum für mich gefunden!
    Daher bitte ich nun einfach direkt nach den entsprechenden Informationen:

    1.)
    Ich habe erfahren, dass es baurechtlich schwierig ist,
    eine Terrasse mit Treppe in den Garten auf eine Grenzgarage auf zu bringen.
    Bei mir steht meine Grenzgarage direkt an der des Nachbarn,
    er hätte kein Problem mit der Terrasse... im Gegenteil würde es sogar befürworten
    und sogar eine Baulast übernehmen!
    Aber laut Bauamt würden diese sich um ca. 1-2 qm überschneiden!
    Daher sagte man mir, ist dies nicht genehmigungsfähig!

    Könnten Sie mir einmal den Paragraphen der Bauordnung NRW mitteilen,
    der dies explizit untersagt oder evt. einen Paragraphen der dies erlaubt?


    2.)
    Alternativ würde ich gerne mal folgendes wissen:

    Also: mir gehört die von der Straße aus gesehen, rechte Hälfte eines Doppelhauses. Bebauung ist eine Offene.
    hinter dem Haus, haben beide Parteien einen eingeschossigen Anbau mit Terrasse im 1.OG.
    Wenn ich nun von dieser Terrasse parallel zur gemeinsamen Grenze eine Treppe nach Parterre (ebenerdig) runterführen möchte...
    (Höhe ca. 3m, demnach ca. 6m lang).


    Wie viel Abstand muss ich laut welchem Paragrahpen mit der Treppe zum Nachbarn mindestens einhalten?

    Ich bedanke mich für informative Antworten!
     
  13. #13 Baufuchs, 17.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu 1)

    § 6 (11) BauONW regelt, dass Garagen oder zu Abstellzwecken genutzte Gebäude auf der Grenze zulässig sind. (Grenzgaragenprivileg)
    Die Nutzung der Garagendecke als Terrasse führt dazu, dass die Garage das Privileg als "Grenzgarage" verliert, sie muss dann mind. 3m Grenzabstand einhalten, es sei denn diese Abstandsfläche kann beim Nachbarn als Baulast eingetragen werden. Dies ist in deinem Fall lt. Auskunft Bauamt aber nicht möglich, weil es zu Überschneidungen kommt.

    zu 2)
    In §6 (10) ist zu lesen, dass eine bauliche Anlage (Treppe= bauliche Anlage), die höher als 1m über Gelände liegt und von Menschen betreten werden kann, Abstandsflächen nach den Absätzen 1-7 des § 6 auslöst, d.h. Abstand zur Grenze = mind. 3m
     
  14. Baumal

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    entschuldigung, aber dann tickt er nicht richtig.
    kein mensch tut sich freiwillig so etwas an.
     
  15. #15 tofa0604, 17.07.2012
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    wieso tickt er nicht richtig? wenn es Nachbarn gibt, die sich bestens verstehen,
    sollte es doch keine Probleme geben!

    eine Frage habe ich noch:
    wie ist der Fall, wenn ich meine Grenzgarage und der Nachbar ebenfalls seine Grenzgarage als Terrasse nutzen möchte...
    oder sogar beide Flächen genutzt werden sollen, um diese als eine Terrasse zu nutzen...
    könnte man dies über eine so genannte "Vereinigungsbaulast" genehmigen lassen?
    ich habe so was auch schon des öfteren gesehen!
     
  16. #16 Baufuchs, 17.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein, Vereinigungsbaulasten sind für diesen Zweck nicht vorgesehen.

    Die werden benötigt, wenn ein Gebäude auf 2 Grundstücken errichtet werden soll.
    Durch eine Vereinigungsbaulast müssen die beiden Grundstücke dann nicht real geteilt werden, weil sie baurechtlich als ein Grundstück behandelt werden.

    Du brauchst eine Abstandsflächenbaulast.
     
  17. Baumal

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    es soll auch nachbarn geben, welche
    sich bestens verstehen, ein jahr später,
    streiten wie die bettler.(vielleicht aufgrund
    einer terrasse auf der grenzgarage...)

    vielleicht seit ihr auch so gute freunde,
    dass ihr eine wohngemeinschaft eröffnet?:D
     
  18. #18 tofa0604, 17.07.2012
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    @ Baufuchs:
    Danke für Info!

    @ Baumal:
    kann es evt. geben, muss es aber nicht!
    Man muss ja nicht immer vom Schlimmsten ausgehen!
    eigentlich wollte ich auch nur qualifizierte Informationen haben!
     
  19. Baumal

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    ich wollte dir qualifizitierte informationen geben.
    meine nachbarn haben auch eine terrasse auf
    der grenzgarage.

    ich kann dir nur sagen, es nervt, es nervt
    unglaublich.... leider kann ich nicht dagegen angehen.
     
  20. #20 Gast036816, 17.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich muss immer wieder schmunzeln, was an beharrlichkeit argumentiert wird, um auf einer garage zu hocken. muss das leben da oben schön sein!
     
Thema: Terrasse auf Garage ?? Genehmigung??
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