Doppelhaushälfte: Wie muss der Nachbar seine Kellerplatte an meine anschliessen?

Diskutiere Doppelhaushälfte: Wie muss der Nachbar seine Kellerplatte an meine anschliessen? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, trotz intensiver Suche hab ich nix exakt passendes gefunden im Forum. Wir habe eine unterkellerte DHH gebaut und nun...

  1. #1 lordpaps, 18.04.2012
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    Hallo miteinander,

    trotz intensiver Suche hab ich nix exakt passendes gefunden im Forum.

    Wir habe eine unterkellerte DHH gebaut und nun kommt der Nachbar und baut seins dran, auch voll unterkellert.
    Bis jetzt ist noch nichts schlimmes passiert :-)
    Aber ich frage mich wie er seine Kellerbodenplatte an meine anschliessen darf damit die aRdT berücksichtigt sind.
    Beide Keller sind auch Wohnraum (Büro, Gästezimmer, Kinderzimmer etc.)
    Auch frage ich mich welche Forderungen ich meinem Nachbar gegenüber stellen kann?
    Am liebsten wäre mir eine 100% Trennung, also inkl. Kellerplatte.
    Wenn ich so durch Forum und WWW google sehe ich aber sowohl die durchgehende Kellerbodenplatte als auch die getrennte mit 2cm Fuge als Möglichkeit.
    Darf ich dem GÜ meines Nachbarn (ist zufällig auch meiner) Vorschriften machen dass er trennen soll? Und was sag ich dem?
    Ich kann mir vorstellen dass sich Schall problemlos über die Kellerplatte überträgt, und in meinem Gästezimmer/Büro im Keller will ich definitiv nichts vom Nachbar mitkriegen.

    Danke im Vorraus für eure Expertenmeinungen.

    Gruß Andreas
     
  2. #2 gunther1948, 19.04.2012
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    hallo
    bei dhh darf man nicht so pingelig sein. da wirds noch genügend reibungsflächen auch oberirdisch geben.
    trennung der bopl. ist sinnvoll. statisch und abdichtungstechnisch lösbar.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 lordpaps, 19.04.2012
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    Hallo Gunther aus der pfalz,

    Sind DHH Häuser 2. Klasse?
    ??!??
    In diesem Forum wird allerpingeligst auf die Einhaltung der aRdT gepocht, und das zu Recht.
    Alles ist lösbar.
    Ich frag mal anders: Darf ich dem GÜ von nebenan verbieten einfach an meine BoPla dranzubetonieren.
    Meine BoPla ist 2cm von der Grenze weg.
    Im Laufe des Tages versuche ich den Nachbar bzw. den GÜ von nebenan zu erreichen.
    Ich hätte nur ganz gerne eine Expertenmeinung zu dem Thema.

    Gruß vom Kaiserstuhl (ein Berg in Baden)
     
  4. bemi

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    Die Abdichtung würde mir viel mehr Kopfschmerzen bereiten wie der Schallschutz.
    Beides muß jedoch von dem GÜ ordnungsgemäß hergestellt werden, nur wer Kontrolliert das vor Ort?
    bemi
     
  5. #5 lordpaps, 19.04.2012
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    Thema erledigt! Hab den GÜ gerade erwischt.
    Er war ganz erstaunt dass ich sowas frage. O-Ton: "...Sobald Wohnräume im Keller sind und keine Probleme mit Feuchtigkeit zu erwarten sind wird das selbstverständlich mit einer 4cm dicken blablabla von Isover getrennt, das gibts doch extra für den Zweck. Ansonsten haben Sie ja eine saubere Schallbrücke in Ihr Büro..."
    SO! wird in Baden gebaut! :-)

    Gruß Andreas
     
  6. bemi

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    Hoffentlich auch mit der für Beton von Isover = HWP1
    Meistens wird nämlich HWP 2 genommen weil die nur ein Bruchteil kostet und es kaum jemand weiß
    bemi
     
  7. #7 lordpaps, 19.04.2012
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    Hallo bemi,

    die Abdichtung ist bei meinem Bau schon abgehandelt worden.
    Sie stellt kein Problem dar laut aller beteiligten Fachleute.
    Aber danke für deinen Einwurf.

    Gruß Andreas
     
  8. #8 lordpaps, 19.04.2012
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    Hallo bemi,

    schon wieder überschnitten :)
    Ich glaube er hat gesagt "... die die von Isover für sowas vorgeschrieben ist...". Ich hab dann noch mit meinem gefährlichen Halbwissen ein paar Buzz-Wörter wie "nicht komprimierbar" und "hinterlaufsicher" ins Gespräch geworfen und er hats bestätigt ("..klar..., ...genau..., ...ja natürlich...").
    Ich glaub die Sache ist gegessen. Es sei denn es wird bei der Ausführung gepfuscht.
    Danke für die Expertenmeinungen.

    Gruß Andreas
     
  9. bemi

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    Wenn die Abdichtung kein Problem ist, dann liegt bestimmt schon ein Dehnfugenband halb unter deiner BPL.
    bemi
     
  10. #10 lordpaps, 19.04.2012
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    Uff, als Laie stellts mir immer die Nackenhaare wenn solche peinlichen Fragen kommen.
    Was ist das, wie sieht das aus, was macht das, wann braucht mans, wer muss es bringen?
    Meine DHH steht schon 1,5 Jahre. An der Anschlussseite hab ich nix gesehen dem ich den Namen Dehnfugenband geben würde.
     
  11. #11 lordpaps, 19.04.2012
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    habs selbst gegoogelt. Bei diversen Herstellern steht etwas von Abdichtung gegen drückendes Wasser.
    Aber um auf deine Frage zu antworten: Bei mir hängt kein Fugenband halb aus der BoPla.
    Deshalb die Frage: Benötigt man das grundsätzlich? Wenn ja, was machts wenn nicht vorhanden?
     
  12. bemi

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  13. #13 lordpaps, 19.04.2012
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    Hab ich nicht.
    Ich hab auch kein drückendes Wasser. Mein Haus ist dicht bis jetzt.
    Es war die letzten 12 Monate an der Anschlussseite provisorisch gedämmt und mit Noppenfolie eingebuddelt
    Nach dem Ausbuddeln (als die Baugrube für die 2. DHH erstellt wurde) hat man gesehen dass die Wand bis runter zur Sohle knochentrocken ist.
    Unter den provisorischen Dämmplatten war Staub und Ungeziefer. Ich schätz mal da war nie ein Tropfen Wasser an der Wand.
    Ein Fugenband an der Stoßverbindung BoPla/Ortbetonkellerwand habe ich.
    Wenn das Abdichtungskonzept nach den aRdT ist, wer schuldet das?
     
  14. bemi

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    Ist die Haustrennwand eine Betonwand mit Fugenblech eingebaut?
    bemi
     
  15. #15 lordpaps, 19.04.2012
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    Mein Keller ist komplett mit Fugenblech versehen zwischen BoPla und Kellerwand. Ich habs selbst gesehen.
    Die Kellerwand ist Teil der Haustrennwand. Ab dem EG gehts dann los mit Ytong.
     
  16. bemi

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    Dann brauchst du nur die HWP Platte und eine Abdichtung der Fuge an den Kopfseiten.
    Das dürfte kein Problem sein für den GU.
    bemi
     
  17. #17 lordpaps, 19.04.2012
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    Ich frag den GÜ. Danke dir und einen schönen Tag noch.

    Gruß Andreas
     
  18. #18 Halbwissender, 19.04.2012
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    Ich wäre auch nicht so blöd ein Fugenband mit einseitiger Klemmung ohne wirklichen Zwang an die Nachbarbopl. anzuschließen und mich damit auf Gedeih und Verderb mit ihm Abdichtungstechnisch zu "verbrüdern". Insbesondere, weil ich dann die Bopl. des Nachbarn prüfen und in mein Abdichtungskonzept aufnehmen müsste. Dafür müsste ich schon einen sehr trifftigen Grund haben.
     
  19. sepp

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    sowiet ichs verstehe steht deine hälfte schon längst.
    da brauch überhaupt nix aus der bodenplatte rausschauen. vorausg. deine hälfte ist dicht und fachgerecht ehrgestellt.
    dein nachbar hat jetzt 2 möglichkeiten -
    er erstellt ein wu bauteil (bopla und wand) oder..
    er bittet dich an deine bopla und wand ein dichtungsband anschliessen zu dürfen um ein eindringen von wasser in die fuge zu verhindern (bis 15cm ok fertiggelände).
    weil- er in der fuge logischerweise nicht mehr abdichten kann.
    eine 3te möglichkeit - die abdichtung von innen - sollte man verwerfen.
     
  20. #20 lordpaps, 21.04.2012
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    die Sache ist gelaufen. BoPla ist gegossen.
    Mir gings hauptsächlich um die Schallentkopplung der BoPla, und das wurde offensichtlich gemacht.
    Was die Dichtung angeht, ist bei mir alles o.k. Das Dichtungskonzept von meinem Nachbar kenne ich nicht.
    Ich hab ihn rechtzeitig auf die Sache aufmerksam gemacht. Gefragt hat mich keiner wegen Fugendichtband.

    Gruß Andreas
     
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