Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Diskutiere Detaillierte Wärmebrückenberechnung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hätte mal ein paar Fragen bezüglich der Wärmebrückenberechnung. Es gibt ja drei Möglichkeiten: 1. pauschaler Wärmebrückenzuschlag...

  1. Laser

    Laser

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    Hallo,
    ich hätte mal ein paar Fragen bezüglich der Wärmebrückenberechnung.
    Es gibt ja drei Möglichkeiten:
    1. pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/m²K ohne besondere Nachweise.
    2. pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K mit Gleichwertigkeitsnachweis aus der DIN 4108 Bbl. 2
    3. detaillierte Wärmebrückenberechnung
    Meine Frage ist, ob man bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung komplett alle Wärmebrücken des Gebäudes berechnen muss, oder ob es "Schlupflöcher" gibt, um nicht alle berechnen zu müssen?
    Oder ob es möglich ist, die Details für die Berechnung zu vereinfachen?
    Und ob möglicherweise jemand Erfahrungen hat, wieviele Wärmebrückendetails bei einer Berechnung eines Indusriegebäudes auf einen zu kommt?
    Gibt es da Empfehlungen, ab wann es sich lohnt eine detaillierte Berechnung zu machen?
    Schön wären auch Quellen zu den Angaben!
    Vielen Dank schonmal!

    Gruß, Laser
     
  2. R.J.

    R.J.

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    Die Schlupflöcher findest zu z.B. im Beiblatt2 und der aktuellen EnEV.
    Vereinfacht gesagt, viele WB die einen negativen Psi-Wert erwarten lassen, z.B. Aussenecken, aber auch Details die nur vereinzelt vorkommen dürfen vernachlässigt werden, z.B. Bodenluke in gedämmter Geschossdecke.
    Vereinfachen, in wie fern? Wenn du bei einer detailierten Berechnung das Detail veränderts (Material oder Geometrie) dann hast du ein anderes Detail. Das kann bei einer Prüfung u.U. zu Problemen führen.
    Es gibt große und kleine Industriegebäude, mit wesentlichen wiederkehrenden aber auch an allen Ecken unterscheidlichen Details. Also ist hier keine pauschale Aussage möglich.
    Für eine EFH kannst du bei strenger Auslegung 15+X Details berechnen für PH oder eine Mehrzwecksporthalle (kommt dem Industriebau am nächsten) habe ich auch schon über 30 Details gesehen und berechnet.
     
  3. Laser

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    Danke für die Antwort!
    Du meinst wahrscheinlich das Beiblatt 2 der DIN 4108, oder? Gelten die dort beschriebenen Details, welche bei der energetischen Btrachtung vernachlässigt werden können, denn auch für die detaillierte Berechnung? Ich hatte es so verstanden, dass man für diese Details keine Gleichwertigkeitsnachweis für den Pauschalzuschlag von 0,05 braucht!?
    Mit vereinfachen meinte ich beispielsweise, ob beispielsweise ein dünner Dämmstreifen, der zwischen Fensterrahmen und Fensterbank liegt vernachlässigt werden kann?! Und wenn ja, ob es Berichte über Erfahrungen bezüglich der Auswirkung solcher "Vereinfachungen" gibt!?
     
  4. R.J.

    R.J.

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    Genau, DIN 4108 Bbl.2
    Gilt für Gleichwertigkeitsnachweis (sofern nach EnEV einer zu führen ist) und für den detaillierten Nachweis. Ist aber evtl. nicht sinnvoll beim dat.Nachweis die "guten" Details zu vernachlässigen.

    Den "dünnen" Streifen würde ich gerade nicht vernachlässigen, sofern du genau die Wärmebrücke im Anschluss berechnen willst. So wie ich das hier verstehe macht gerade dieser einen großen Unterschied. Kannst ja mal beides simulieren und dann selbst abschätzen.
     
  5. Laser

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    OK, Danke! War mir nicht sicher, ob es nur für den Gleichwertigkeitsnachweis gilt.
    Werde das ganze mal durchspielen, ob es einen nennenswerten Unterschied macht auf die Kleinigkeiten zu achten!
     
  6. #6 Alfons Fischer, 19.04.2012
    Alfons Fischer

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    es macht Sinn, auf die Kleinigkeiten zu achten!
    Da bei der Ermittlung des psi-Werts zwei Zahlen voneinander abgezogen werden, entscheidet sich der psi-Wert in den Nachkommastellen. Und diese Entscheiden sich in den "Kleinigkeiten". Denn es macht schon einen großen Unterschied, ob beim Fensteranschluss 0,09 oder 0,12 rauskommt. Denn multipliziert man diese Zahl mit der Summe aller Längen der Wärmebrücken (das sind schnell mal über 100 Laufmeter), machen diese 0,03 Differenz schon mehr als 3 W/K aus.
    Bei Wärmebrücken, die vielleicht nur 1x am Objekt auftreten (Haustürschwelle z.B.) ist es für das Endergebnis nicht so entscheidend, ob mit 0,20 oder 0,25 gerechnet wird...

    Gruß,
    Alfons
     
  7. Laser

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    Stimmt, da hast du Recht.
    Aber dann wären wir wieder bei dem Thema, ob das Beispiel Haustürschwelle nicht zu den Punkten zählt, die sowieso vernachlässigt werden dürfen?!
     
  8. Laser

    Laser

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    Wobei im 'dena-Leitfaden Wärmebrücken in der Bestandssanierung' steht "...Im gegensatz zum Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Beiblatt 2 der DIN 4108 sind hier sämtliche Wärmebrücken zu betrachten. Auf eine Bagatellregelung, die nur bestimmte zu berücksichtigende Wärmebrücken vorsieht, kann beim genauen Nachweis nicht zurückgegriffen werden."

    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downl...n_Waermebruecken_in_der_Bestandssanierung.pdf S.14


    Das würde dann ja wieder heißen: alles berechnen!
     
  9. R.J.

    R.J.

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    Stichwort ist "Bestandssanierung" und vor allem "KFW".
     
  10. Laser

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    Der Link ist nur von der KfW, das Dokument hat nicht mit der KfW-Förderung zu tun!
    Gibt es einen Unterschied bei Bestandssanierung und Neubau bei der detaillierten Berechnung?
     
  11. R.J.

    R.J.

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    Nicht beim detaillierten Nachweis.

    Die KFW schickt dir aber u.U. den Antrag zurück wenn in der Bestandsanierung pauschale Werte herangezogen werden. Es wird nämlich angenommen, das mit sanierten Details keine Gleichwertigkeit mit den Details aus dem Bbl.2 herzustellen ist. Läuft also wieder auf einen detailierten Nachweis heraus.
    Einer (oder alle?) der Autoren aus dem Link prüfen auch für die KFW. Soviel zum Bezug.
     
  12. Laser

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    Also kann man sagen, dass die Details die laut DIN 4108 Bbl. 2 bei der energetischen Betrachtung vernachlässigt werden können ( Bsp: einzeln auftretende Türanschlüsse von Wohngebäuden (Haustür, Kellerabgangstür,...), etc), auch beim detaillierten Nachweis vernachlässigt werden können, es aber nicht immer sinnvoll ist, weil man auch gute Werte herausbekommen kann!?

    Bezieht sich das "bei der energetischen Betrachtung vernachlässigt" aus der DIN 4108 also sowohl auf Pauschalzuschläge mit Gleichwertigkeitsnachweis, sowie auch auf die detaillierte Berechnung?

    ...PS: Danke schonmal und nochmal für eure Hilfe!!!!
     
  13. #13 cara123, 20.04.2012
    cara123

    cara123 Gast

    Bezieht sich das "bei der energetischen Betrachtung vernachlässigt" aus der DIN 4108 also sowohl auf Pauschalzuschläge mit Gleichwertigkeitsnachweis, sowie auch auf die detaillierte Berechnung?
     
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