Bauantrag abgelehnt - Wie gehts weiter? HILFE!

Diskutiere Bauantrag abgelehnt - Wie gehts weiter? HILFE! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, der von unserem Archi erstellte Bauantrag ist abgelehnt worden. :-( Begründung: "Das von Ihnen geplante Wohngebäude hat jedoch...

  1. #1 Karsten, 29.05.2005
    Karsten

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    Hallo Forum,

    der von unserem Archi erstellte Bauantrag ist abgelehnt worden.
    :-(
    Begründung:
    "Das von Ihnen geplante Wohngebäude hat jedoch zwei Vollgeschosse und widerspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes."
    Im Bebauungsplan ist als Höchstmaß ein Vollgeschoss vorgeschrieben.
    Wir wollten eigentlich nächste Woche mit den Erdarbeiten anfangen und nun das ....
    Wie geht es jetzt weiter? Was müssen wir tun?
    Und ganz wichtig: Müssen wir im Falle eines neuen Antrages wieder volle 4 Wochen warten, bis wir beginnen können oder findet jetzt ein gekürztes Prüfverfahren statt? Brauchen wir überhautp einen komplett neuen Bauantrag?
    Leider ist der jetzige Architekt nicht wirklich in der Lage uns zu sagen, was wir tun müssen, um die Vollgeschossigkeitsauflage einzuhalten außer, dass wir auf eine Gaube verzichten müssen.
    Wir planen ein Einfamilienhaus mit Friesengieben und Gaube auf der Rückseite. Auf diese wollen wir aber nicht verzichten. Es wird hoffentlich noch andere Möglichkeiten geben....
    Bundesland: Schleswig-Holstein
    Vielen vielen Dank für ganz viele Antworten.
    Grüße
    Karsten
    Name: Karsten
     
  2. #2 Hendrik42, 29.05.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Hi Karsten,

    Off Topic: ja wie kann denn das sein? Mit Fachmann (Architekt) geplant und jetzt ist das nicht genehmigungsfähig? Ja wie geht denn das?

    On Topic: Was in Deinem Land als Vollgeschossigkeit gilt, ist in der Landesbauordnung definiert. Die muss der Architekt kennen, wenn er auch aus Deinem Land kommt bzw. wenn er in Deinem Land arbeitet will.

    Ist der Bescheid eine echte Ablehnung oder dürft Ihr nachbessern? Vielleicht man beim Amt nachfragen, aber für mich klingt das wie nochmal vier Wochen warten.

    Nach meinem Verständnis (und laienhaft ausgedrückt) hat die Vollgeschossigkeit quasi was mit der Anzahl der qm zu tun, die nicht durch Dachschrägen eingeschränkt sind. Wir haben auch ein ähnliches Kostrukt wie einen Friesengiebel, aber keine Gauben, doch denke ich, dass das auch möglich gewesen wäre. Du kannst ja auch einfach mal in Deiner Gegend rumfahren: alles, was da rumsteht ist genehmigungsfähig :-)

    Sind das "nur" Fenstergauben oder nochmal eine Gaube die etwa so groß ist, wie der Friesengiebel? Wenn ja, hast Du vielleicht zu viele qm im DG im Verhältnis zum EG und man muss die Gaube entweder verkleinern oder das EG größer machen.

    Gruß, Hendrik
     
  3. #3 Baufuchs, 29.05.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hätte Ihr Architekt

    auch vorher wissen können. Weil LBO §2 (5) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben, Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des
    darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüberliegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen


    Das Bauamt hat nun festgestellt, dass bei Ihrem Bauantrag o.a. Regel nicht eingehalten wird. Nach Entfall einer Gaube wird der geforderte Wert eingehalten.

    1.) Architekt hat mangelhafte Leistung erbracht und muss kostenlos nachbessern
    2.) Verfahren muss Architekt mit Bauamt klären
     
  4. #4 Baufuchs, 29.05.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  5. #5 Karsten, 29.05.2005
    Karsten

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    ...

    @ Hendrik:
    ja richtig,mit archi geplant und zeichnen lassen...
    wir haben vorne einen friesengiebel/-spiess und nach hinten raus eine einfache trapezgaube.
    wir haben uns jetzt auch mal in anderen neubaugebieten mit der auflage umgesehen und gehört. ziemlich gleiche häuser mit friese und gaube und keine probleme bei der genehmigung...

    @ Baufuchs:
    auf die Gaube wollen wir nicht verzichten... da wird es hoffentlich noch andere Lösungen geben...
    Danke für die Postings...

    bin auch hier http://www.bau.de/forum/planung/2750.htm unterwegs, hoffe, das gibt keine Probleme mit doppeltem posting...
     
  6. #6 Baufuchs, 30.05.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Andere Lösungen

    könnten sein :
    - Gaube schmaler
    - Friesengiebel schmaler
    - Drempelhöhe verringern
    - Dachneigung flacher
    oder eine Kombination aus o.a. Möglichkeiten. Architekt kann ermitteln um wieviel qm bei der bisherigen (angelehnten) Planung die Vorschrift des § 2 (5) überschritten wird. Danach Lösung erarbeiten.....
     
  7. #7 Karsten, 31.05.2005
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    Es sind nur...

    ...1,38 qm über der zulässigen Höchstgrenze....

    das darf doch wohl nicht wahr sein...

    danke für die postings

    karsten
     
  8. Uli R.

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    Wie es nun mal so ist mit Grenzen, seien es Einkommensgrenzen oder m² Grenzen irgendwo müssen sie verlaufen und bei Überschreitung muss die entsprechende Rechtsfolge eintreten.
    Wenn man jetzt sagt bei 150 ist die Grenze aber bis 2 tolerieren wir eine Überschreitung, kommt der mit 3 und sacht „ja wie so knapp über 2 das kann ja wohl net sein“.
    Würde man also eine Überschreitung tolerieren wäre die ganze Grenze für die Katz kann man sie gleich höher machen.
     
  9. #9 lakra-man, 31.05.2005
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    Grenzen

    Hallo
    So, wie es Uli gerade beschrieben hat, finde ich es sehr gut.
    .
    Karsten: Sind Sie später mit Ihren Handwerkern auch so "großzügig", wenn da mal ne Wand ein paar Zentimeter über's vorgegebene Maß geht, oder sämtliche Toleranzgrenzen grad so überschritten sind?
    .
    Ich sehe das so: Gesetzliche Grenzen sind Spielregeln, die für alle gleich gelten sollen.
    .
    Gruß
    KF
     
  10. #10 Karsten, 31.05.2005
    Karsten

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    ich meinte...

    ... damit nicht, dass das bauamt ein auge zudrücken soll.
    vielmehr darf es wohl nicht wahr sein, dass unser archi, wenn er es gerechnet hätte, es von vornherein hätte korrigieren können, mit einem kleinen kunsteingriff wie zb drempel 10cm niedriger oder dachneigung -1° oder oder oder... und wir uns jetzt eine weitere verzögerung hätten ersparen können

    also ganz klar, ich sehe es wie ihr auch...
    grenzen sind dafür da, damit man sie einhält...
     
  11. #11 Baufuchs, 31.05.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der Archi

    es gerechnet hätte, dann hätte er es gar nicht erst falsch eingereicht.
    Das Leben kann so einfach sein........ :irre
     
Thema: Bauantrag abgelehnt - Wie gehts weiter? HILFE!
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