Umwandlung eines Fondsriestervertrages in Bauriester

Diskutiere Umwandlung eines Fondsriestervertrages in Bauriester im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich denke zur Zeit darüber nach einen Fonds gebundenen Riestervertrag in einen Wohnriester/Bauriester Vertrag umzuwandeln. Das Kapital kann man ja...

  1. #1 ReinerS, 22.04.2012
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    Ich denke zur Zeit darüber nach einen Fonds gebundenen Riestervertrag in einen Wohnriester/Bauriester Vertrag umzuwandeln. Das Kapital kann man ja so dann entsprechend eher abrufen. Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gemacht? Im Moment schrecke ich ja noch etwas wegen der zu erwartenden Kosten zurück. Der Bankberater hat sich so ein wenig rumgedruchst als es genau darum ging. Mir geht es aber inbesondere um die Sinnhaftigkeit insgesamt...
     
  2. #2 sanskrits, 22.04.2012
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    ....die Antworten dazu würde mich auch interessieren....
    Das ganze hat so viel mit Steuertheorie zu tun sodass ich bisher immer die finger davon gelassen habe.
     
  3. #3 Familyteam, 22.04.2012
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    Ich würde zuerst einmal in die Vertragsbedingungen des bestehenden fondgebundenen Riestervertrages schauen! Ganz einfach ist eine Umwandlung sicherlich nicht, da der aktuelle Wert, den die Fondgesellschaft Ihnen mitteilt ja nicht dem tatsächlich eingezahlten Kapital + Förderungen entspricht. Je nachdem wie sich der Fond entwickelt hat, haben Sie ja auch Verluste oder Gewinne gemacht. Nicht jeder Vertrag lässt sich umwandeln!

    Bisher gab es immer noch die Möglichkeit den alten Vertrag stillzulegen. Damit würde die bereits gezahlte Förderung nicht verloren gehen. Allerdings bezahlt man weiterhin die Verwaltungsgebühren (je nach Anbieter verschieden) für das Depot.
    Neuerdings ist es allerdings so, dass man bei den meisten Anbietern jeden Vertrag mit mindestens 60 Euro pro Jahr besparen muss. Das müssten Sie dann auch bei Ihrem Anbieter erfragen.

    Man könnte dann einen neuen Wohnriestervertrag abschließen. Den kann man dann inklusive aller gezahlten staatlichen Prämien für einen Hauskauf oder Hausneubau verwenden.
    Solche Wohnriesterverträge sollten aber auch gut durchgerechnet werden, da sie nicht von heute auf morgen verfügbar sind! Bsp.: Abschluss über Bausparkasse - je nach vereinbarter Bausparsumme muss ein gewisser Teil eingezahlt werden, um den Vertrag in die Zuteilung bringen zu können. Diese Zuteilung kann dann noch mehrere Monate dauern!
    Den fondgebundenen Riestervertrag kann man dann aber bei Rentenbeginn zur Entschuldung nutzen.
    Einen Riestervertrag kündigen würde ich jedoch nicht unbedingt, da dann alle Förderungen verloren gehen würden. Eine Kündigung lohnt sich nur, wenn die Kosten für die Stilllegung (Verwaltungsgebühren etc.) höher sind als die bereits gezahlten Prämien.

    Egal was Sie vorhaben: Eine ordentliche Beratung kann der Bankberater nur machen, wenn er Ihre Ziele und Wünsche kennt und auch einen gewissen Zeitrahmen, in dem Sie diese erfüllt haben möchten. Deswegen ist es immer wichtig, das komplette "Lebenskonzept" zu besprechen und nicht nur einzelne Vorhaben.

    Kleiner Tipp am Rande: Wenn Sie sowieso vorhaben zu bauen oder zu kaufen, dann lohnt es sich vielleicht auch, jährlich 2100 EUR (maximal steuerbegünstigter Betrag) in einen riestergeförderten Vertrag einzuzahlen, denn dann haben Sie neben dem Kapital auf dem Wohnriestervertrag auch noch eine (meist ordentliche) Steuererstattung bei Ihrer nächsten Steuererklärung. Wieviel das in Ihrem Fall ist kann Ihnen bestimmt Ihr Bankberater mal ausrechnen!

    MfG
     
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