Zahlungstermine Zug um Zug

Diskutiere Zahlungstermine Zug um Zug im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, ich habe eine Frage zu den Zahlungsmodalitäten ggü. Bauträgern, sprich: Wer macht was wann?!?! Folgende Fall: Durch...

  1. #1 Pottycrusty, 23.04.2012
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    Liebe Bauexperten,

    ich habe eine Frage zu den Zahlungsmodalitäten ggü. Bauträgern, sprich: Wer macht was wann?!?!

    Folgende Fall:

    Durch den Bauträger wurde uns die 4. und die 5. Rate des Kaufpreises gemäß Notarvertrag in Rechnung gestellt.

    4. Rate: Nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
    5. Rate: Nach vollständiger Fertigstellung (einschl. Beseitigung der im Abnahmeprotokoll vorbehaltenen Mängel)

    Für den 27.04.2012 wurde nun der Vorabnahmetermin festgelegt, die Endabnahme findet am 04.05.2012 statt (der 4. Mai ist auch der Tag, bis zu dem der Bauträger die Bezugsfertigkeit sicherstellen muss).

    Nun zu meinen Fragen:
    Wann ist die 4. Rate fällig? Was heisst hier Zug um Zug? Vor oder nach Vorabnahme?
    Wann ist die 5. Rate fällig? Vor oder nach Abnahme?
    Was ist mit strittigen Punkten (Käufer sagt "Mangel", Verkäufer sagt "kein Mangel")? Kann ich die 5. Rate um die Kosten der Beseitigung der strittigen Punkte kürzen?
    Ab wann habe ich ein Anrecht auf die Übergabe der Schlüssel?


    Vielen Dank für Euren Expertenrat.

    Pottycrusty
     
  2. #2 Baufuchs, 23.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zug um Zug heisst = Zahlung, dann Schlüsselübergabe

    Vorabnahme ist keine Abnahme, es gilt der Abnahmetermin.
    Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden, bei sonstigen Mängeln kann bis zum 2-fachen der Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.

    Bis Abnahme muss der BT beweisen, dass er mängelfrei gebaut hat, nach Abnahme der Käufer.

    Anrecht auf Schlüsselübergabe = nach Zahlung der Rate.

    Bei welchem Bautenstand hast du gekauft? Wenn vor Baubeginn, dann entspricht der Zahlungsplan nicht der Makler-/Bauträgerverordnung.

    Lies mal hier unter §3 den vorgeschriebenen Zahlungsplan.
     
  3. lawyer

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    ... mit der Folge, daß der BT überhaupt keine Raten nach Zahlungsplan verlangen kann. Ein Anspruch auf Vergütung wird dann erst mit der Abnahme fällig.
     
  4. #4 Baufuchs, 23.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was aber jetzt nichts wesentliches mehr ändert, denn die Abnahme steht ja bevor.
     
Thema: Zahlungstermine Zug um Zug
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