Bauunternehmen hat begehbaren Dachboden "vergessen" -> Nun Problem mit Statik?

Diskutiere Bauunternehmen hat begehbaren Dachboden "vergessen" -> Nun Problem mit Statik? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen. Ich habe mein Haus mit Bodentreppe bestellt. Nun als der Trockenbauer keine Bodentreppe verbaute kam heraus, dass kein "Wechsel"...

  1. #1 icebair, 23.04.2012
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    Hallo zusammen. Ich habe mein Haus mit Bodentreppe bestellt. Nun als der Trockenbauer keine Bodentreppe verbaute kam heraus, dass kein "Wechsel" verbaut wurde und auch sonst die Planung ohne begehbaren Boden war.
    (Hintergrundinfo: Die Treppe wurde in einem Gespräch mit dem Bauleiter geplant aber ist nicht in den Ausführungszeichnungen gelandet. Wobei uns natürlich nicht klar war, dass die dort hätte sein müssen).

    Inzwischen haben wir einen Platz für die Treppe gefunden (die nun nur 60 x 120 ist). Aber ich sorge mich nun wegen der Statik. Kann es sein dass meine Balkenkonstrukltion die Belastung eines Lagerraums gar nicht aushält? Die Statik kann ich hochladen. Soweit ich das sehe ist nur die Eingelegte Dämmung und die Rigipskonstruktion in die Berechnung eingeflossen.

    Unter der Annahme, dass der Boden soweit begehbar ist: Was wäre eine angemessene Entschädigung für die kleinere und ungünstig positionierte Bodentreppe?
     
  2. #2 Gast036816, 23.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist denn der dachraum mit verkehrs- und nutzlast vertraglich vereinbart worden?

    erst einmal solltest du sicher sein, dass ein mangel vorliegt. ein sachkundiger sollte feststellen ob statisch die konstruktion in ordnung ist und vertraglich geschuldet ist.

    bevor du etwas in abzug bringst, musst du dem verursacher den mangel anzeigen und ihm die möglichkeit - auch mit nachfrist - geben, den mangel zu beseitigen. wenn beide fristen verstrichen sind, dann kannst von der rechnung etwas abziehen.
     
  3. #3 icebair, 23.04.2012
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    In meiner Bauleistungsbeschreibung finde ich nur den Hinweis, dass der Spitzboden über eine Einschubtreppe zu erreichen ist. Ansonsten kann ich nirgends etwas entsprechendes finden. Ich bin natürlich kein Bau Profi (sonst würde ich nicht so dumm fragen *g*).

    Ich habe aus Zeitgründen dem Einbau der kleineren Einschubtreppe zugestimmt. Und mein Bauleiter meint natürlich, dass die Konstruktion für einen Abstellraum ausgelegt ist. Aber genau das versuchte ich hier zumindest einzugrenzen:
    Da jeder spart wo er kann frage ich mich nun ob meine Balkenkonstruktion dünner ausgeführt wurde weil keine Bodentreppe etc. vorgesehen waren. Oder ist die Belastung durch einen Lagerraum deutlich geringer als die Grundlast einer Dachkonstruktion?

    Ich weiß dass das keiner hier sicher sagen kann aber eine Tendenz wäre prima. Da das Haus mit der Bodentreppe fertig ist muss ich zeitnah abnehmen. :-/
     
  4. #4 Gast036816, 23.04.2012
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    Gast036816 Gast

    dann fordere den unternehmer bis zur abnahme auf, den nachweis zu erbringen, dass die statik und ausführung übereinstimmt und du den raum wie geplant nutzen kannst. am besten eine bescheinigung vom tragwerksplaner. vor der abnahme muss der unter nehmer nachweisen, dass die leistung mangelfrei ist. nach der abnahme musst du beweisen, dass die leistung mangelhaft ist.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2012
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    Für welche Lasten die Deckenbalken bemessen wurden, steht in der Statik. Also lass Dir diese geben (wenn Du sie nicht schon hast) und schau da hinein bzw, lass jemanden hineinschauen, der sich damit auskennt! Dann ist alles klar.

    Es könnte nämlich sein, dass die Treppe nur für Revisionszwecke (Kontrolle) nötig ist.
     
  6. #6 icebair, 25.04.2012
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    Hi, danke für die Antworten,
    die Treppe wird nur für den Zweck des Lagerraums eingebaut.

    Ich habe nun einen Schriftlichen Nachweis des Statikers gefordert. Bislang blieb die Antwort aus.

    Gruß
     
  7. #7 Baufuchs, 25.04.2012
    Baufuchs

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    Das lässt sich für mich aus der Formulierung in deiner Baubeschreibung
    nicht unbedingt herleiten.
     
  8. #8 MoRüBe, 25.04.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ...begehbar heisst aber nicht, daß man da oben 3 to. Akten lagern kann. Und über die Größe einer Einschubtreppe zum Spitzboden lässt sich vortrefflich streiten. Hier gehen Erwartungshaltung und Realität gewaltig auseinander...
     
  9. #9 Baufuchs, 25.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fakt ist:

    Soll:
    Einschubtreppe vorgesehen, aber Größe und Position lt. Baubeschreibung zum Vertrag nicht festgelegt.
    Nutzbarkeit des Spitzbodens als Lagerraum nicht vereinbart, lediglich "Erreichbarkeit Spitzboden".

    Ist:
    Einschubtreppe wurde/wird eingebaut
    Sputzboden damit erreichbar.

    Wo ist da der Mangel?
     
  10. #10 icebair, 25.04.2012
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    Jein,
    also Position und Größe wurden in der Baudurchsprache festgelegt und von uns und dem Bauleiter entsprechend unterzeichnet.

    Umsetzung blieb aus und nun muss ich mit einer unschönen Lösung (kleinere Treppe und position so, dass man nur umständlich hochgehen kann) leben. Darin sehe ich den Mangel. Ich will da ja auch keine großen Gewichte lagern. Aber der eine oder andere Stuhl und ein paar Klamotten sollen es schon werden.

    Hab nun meine Antwort: Verkehrslast meiner Kehlbalken ist mit 100 Kg/m² angesetzt. Genügt das für normale Ansprüche oder ist das an der Grenze?
     
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