Altbau: Innenwände neu verputzen lassen. Oberflächengüte Q3?

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  1. Madlen

    Madlen

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    Hallo zusammen,

    in unserem Altbau haben wir die Innenwände mit einem Kalk-Grundputz putzen und mit einer Kalkglätte spachteln lassen, damit wir schöne, glatte, ebene Wände bekommen. Dafür haben wir etwas tiefer in die Tasche gegriffen und die Oberflächengüte Q3 gewählt.

    Letzte Woche meinte nun unser Putzer, dass er fertig sei und wollte uns die "fertigen" Wände übergeben.
    Dabei sind uns aber erhebliche Mängel aufgefallen, die wir nicht so durchgehen lassen würden:
    - Unebenheiten auch mit normalem Tageslicht, bspw. Strahlung der Abendsonne, eindeutig sichtbar
    - Risse über beiden Türen, trotz Streckmetall (dieses evtl. durch Putzer falsch angebracht?)
    - Zwischenraum zwischen Steckdosen unsauber geputzt
    - Fensterfaschen unsauber geputzt, keine glatten Kanten vorhanden
    - Putzleisten/-schienen des Grund-/Unterputzes in gesamter Wohnung sichtbar > Rostgefahr
    - Keine lotgerechte Wand, kein korrekter Einbau einer Küche möglich
    - Unebene Wände in gesamter Wohnung
    - Oberflächengüte Q3 in gesamter Wohnung nicht vorhanden (Kellenschläge, Grundputz sichtbar, Macken, Kanten, Kratzer, Riffellinien, …)

    Unsere größten Bedenken liegen zur Zeit bei den Putzschienen. Kann uns jemand sagen, ob es zulässig ist, dass diese Schienen immer noch, trotz Spachtelauftrag, sichtbar sind? Wir haben Angst, dass diese verzinkten, eventuell angeschliffenen, Putzschienen später rosten könnten. Kann uns evtl. jemand einen Link schicken, wo etwas darüber steht? Wir haben im Internet nichts dazu gefunden.

    Bei der "Abnahme" mit dem Putzer wollten wir die Oberflächengüte mittels Streifenlicht kontrollieren, da wir in der Wohnung Wandlampen anbringen möchten. Als mein Mann die Taschenlampe zückte, hat der Putzer sofort die Abnahme abgebrochen und meinte, dies wäre nicht zulässig. Weiß jemand etwas dazu? Vielleicht auch, wie man die Kontrolle am besten mit dem Streifenlicht durchführt?

    Gibt es eigentlich eine Norm für die Spachteldicke? Ich habe mal etwas von 3-5mm Dicke gehört. Bei uns sind es allerdings meist nur 1-2mm.

    Wir hatten zudem ein Schreiben aufgesetzt, in welchem uns der Putzer die Oberflächengüte Q3 bestätigen sollte. Dies tat er nicht.
    Außerdem wollte er die oben aufgelistete Mängelliste in seinem Abnahmeprotokoll (welches wir natürlich nicht unterschrieben haben) nicht aufführen. Stattdessen hat er uns nun die Abschlussrechnung gestellt. Wie sollte man jetzt am besten weiter vorgehen?

    Vielen Dank schonmal für Antworten, Tipps und Links.

    Grüße
    Madlen
     
  2. Julius

    Julius

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    Mängel rügen (ggf. mit anwaltlicher Hilfe).
     
  3. #3 Gast036816, 24.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vor allen dingen die mängel innerhalb von 12 tagen nach eingang der schlussrechnung rügen und darauf hinweisen, dass der abnahmetermin fruchtlos war.

    da die abnahme nicht vollzogen ist, muss der auftragnehmer beweisen, dass seine leistung frei von mängeln ist.

    oberflächengenauigkeiten dürfen nicht im streiflicht betrachtet, geprüft oder abgenommen werden. dies ist nicht zulässig. dass der auftragnehmer dann die abnahme abbricht, kann ich nachvollziehen.

    stell doch einmal fotos von den markanten mängeln ein. Q3 regelt sehr genau die oberflächenqualität. habt ihr die unterlage bei der abnahme dabei gehabt und seid ihr danach vorgegangen?
     
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