Katasteramt weiß nichts von Bau trotz Baugenehmigung

Diskutiere Katasteramt weiß nichts von Bau trotz Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe folgendes Problem. Heute war das Katasteramt bei meinen Nachbarn, dabei fiel denen auf, dass unser 2007 erbautes Carport...

  1. #1 immmi96, 24.04.2012
    immmi96

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    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Heute war das Katasteramt bei meinen Nachbarn, dabei fiel denen auf, dass unser 2007 erbautes Carport nicht beim Katasteramt eingetragen ist.
    Das Carport ist sehr groß (35qm) und wurde von Fachfirma gebaut. Bei der Baugenehmigung hat die Firma alles notwendige ausgefüllt und ich habe es dann bei der Gemeinde eingereicht.
    Die Baugenehmigung lag bereits vor Baubeginn vor.
    Warum weiß das Katasteramt da jetzt nicht davon und behauptet, dass wir einen "Schwarz-Bau" im Garten haben, den wir dort schnell anmelden sollen???
    Hätte ich dort auch nochmal eine Baugenehmigung beantragen müssen?
    Und was mach ich jetzt? Hingehen und nachträglich dort noch eine Genehmigung beantragen; was wenn ich die nicht bekomme?
    Danke im voraus für die Hilfe!!!
     
  2. #2 Baufuchs, 24.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stichwort "Einmessungspflicht".

    Nach Fertigstellung eines Gebäudes hat der Bauherr das Gebäude zur Übernahme ins Liegenschaftskataster einmessen zu lassen.

    Hast Du wohl nicht gemacht.

    Geh mal davon aus, dass Du in Kürze von der Kommune angeschrieben wirst.
     
  3. #3 Gast036816, 24.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei einigen landesbauordnungen wurde das ämterrennen dem bauherrn übertragen, d. h. der bauherr muss für den notwendigen informationsfluss und alle erforderlichen unterlagen bei allen beteiligten ämtern selbst sorgen. ob das 2007 bereits bei euch gültigkeit hat, weiss ich nicht.
     
  4. #4 immmi96, 25.04.2012
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    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber sowas weiß doch kein Mensch, der da nie mit zu tun hat :-(
     
  5. #5 Geodesy, 25.04.2012
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    Ist ja auch nicht schlimm wenn du es nicht weißt. Irgendwann kommt halt mal das Amt und dann wird eingemessen und Ihr müsst zahlen.

    Bei uns wäre es z.B. nicht einmessungspflichtig. Ist aber 1. Ländersache und 2. bei Carports auch noch je nach Gemeinde.
     
  6. #6 Stefan79, 25.04.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hi, ein Carport ist in Niedersachsen dann einmessungspflichtig, wenn es größer als 20 Quadratmeter ist (ganz grob gesagt). Einen Schwarzbau wird Dir wohl keiner unterstellt haben, denn die Peiner KA-Mitarbeiter werden wahrscheinlich auch keinen Abgleich mit dem Bauamt machen. Die Pflicht der Einmessung ergibt sich aus dem Nds. Vermessungsgesetz und hier ist aufgeführt, dass man für ein Gebäude, welches Einmessungspflichtig ist, einen entsprechenden Antrag stellen muss. Ich würde den Antrag auf Vermessung jetzt noch stellen wenn dieser noch nicht erfolgt ist und dabei mal nachfragen, ob denn nach der alten oder neuen Kostenordnung abgerechnet wird (denn ab dem 01.05. oder 01.06. wird eine neue Kostenordnung kommen und die Gebühren werden etwas steigen). Je nach Amt kann es sein dass das Datum der Antragsstellung genommen wird um später die Kosten zu berechnen (also Antragsdatum vor oder nach der neuen Kostenordnung).
    Es ist halt ein Gesetz mit welchem man kaum Berührungspunkte hat...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2012
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    1) Carports gibt es baurechtlich in Nds gar nicht!
    2) Woher sollen diese ominösen und grob gesagten 20 m² stammen?
     
  8. #8 Baufuchs, 25.04.2012
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    Baufuchs Gast

    Kenne ich (auch NRW) anders.

    VermKatGesetz § 2 = Bauamt unterrrichtet Katasteramt über genehmigte Gebäude
    VermKatGesetz § 9 = Liegenschaftskataster enthält alle Liegenschaften (Flurdstücke + Gebäude)
    BauONW § 2 Nr. 2 = CarPorts sind Gebäude (bauliche Anlagen die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Personen oder Sachen dienen)

    Fazit: Einmessungspflicht
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2012
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    Ne - Benachrichtung unterbleibt in NDS wirklich in beide Richtungen!
    Ich hab ma nen Anbau an ein Reihenhaus geplant, das schon 10 Jahre stand. Da war die gesamte Strasse im Katasterplan unbebaut!.
    Umgekehrt wird auch die Bauordnung nicht über eingemessene Bauwerke informiert. Die messen locker einen Schwarzbau, kassieren Gebühren und nochmal Gebühren, wenn sie ihn nach erfolgter Rückbauverfügung wieder austragen. So kann man auh Geld machen :p
     
  10. #10 Stefan79, 25.04.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    @ Ralf:
    Dieses Thema hatten wir vor etwa einem Jahr schonmal (Juni), aber die Beiträge sind seit dem neuen Forum nicht mehr vorhanden.

    Ein Carport wird - bei der Vermessung - als Überdachung gesehen. Diese wird, soweit sie zu allen 4 Seiten offen sind, ab 25qm einmessungspflichtig. Wäre nur eine Seite offen ist dieses ab 20qm der Fall. Dann gibt es noch weitere Regelungen, diese gelten dann für Überdachungen mit geschlossenem Anbau (Carport mit Fahrradschuppen, als Beispiel), Überdachungen ab einer bestimmten Breite etc., hier gibt es einen RdErl. des MI (welcher den LiegVermErlass ergänzt), der eben dieses regelt. Das "ganz grob" bezog sich darauf dass eben diese Regelung recht umfangreich ist und ein Beispiel hieraus ein größtenteils geschlossenes Carport ab 20qm einmessungspflichtig ist.
     
  11. #11 Geodesy, 25.04.2012
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    Baufuchs, ist das bei Euch im Kreis Soest so?
    Carport ist so ein heißes Thema bei Katasterämtern gewesen. Jeder hat es anders gehandhabt. Bei uns ist ein Carport nur dann einmessungspflichtig, wenn es 3 geschlossene Seiten hat und größer als 50m².

    Die normalen Carports sind bei uns auch gar nicht in der Karte.
     
Thema: Katasteramt weiß nichts von Bau trotz Baugenehmigung
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