Fundament Zaunanlage

Diskutiere Fundament Zaunanlage im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, welche Ausführung für einen Zaun auf Mauer(beides auf eigenem Grundstück, also kein gemeinsamer Zaun) ist korrekt: a)...

  1. Mudy

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    Hallo zusammen,

    welche Ausführung für einen Zaun auf Mauer(beides auf eigenem Grundstück, also kein gemeinsamer Zaun) ist korrekt:

    a) mittels L-Stein und Zaunelement obenauf oder
    b) mittels Rasenkantstein und Zaunelement, wobei das Fundament auf der einen Seite naturgemäß auf dem Nachbargrundstück sein muss.

    Vielen Dank für eine Einschätzung!

    Grüße
    Mudy
     
  2. #2 Ralfyfalfy, 15.05.2012
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    Nachbar um Erlaubnis fragen und Rasenkantenstein setzen!
    Rechtliche Antworten gebe ich nicht, weil ich kein Anwalt bin und deinen NAchbarn nicht kenne!
     
  3. Mudy

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    Das wäre die ideale Variante.

    Unser Nachbar hat sich allerdings dazu entschlossen, seine Randsteine an unsere Grenze zu setzen und nun stören auf unserer Seite die Fundamente (5-18 cm), weil wir ebenfalls Rand- bzw. L-Steine setzen müssen, um den Bebauungsplan einzuhalten. Dieser sieht eine Geländemodellierung auf mindestens Straßenniveau vor. Nachbar lässt sein Grundstück allerdings ca. 80 cm abfallen.

    Gibt es außer der, für uns mit Mehrkosten durch das Wegstemmen der störenden Fundamentteile auf unserer Seite verbundene, Variante noch eine alternative grenzbündige Befestigungsmöglichkeit?
     
  4. gonso

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    Machen denn dann die Steine des Nachbarn noch Sinn?
    Ggf. die vom Nachbarn einfach durch neue, höhere ersetzen?

    Gruß
     
  5. Mudy

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    Es sind bereits Zaunelemente auf den Steinen befestigt. Die Zaunanlage steht also.

    Idealerweise stimmt man solche Dinge im Vorfeld ab. In diesem Fall wurde leider vom Bauherrn des Nachbargrundstücks nur agiert und nun müssen wir reagieren.
    Deswegen nun die Frage, ob es eine Alternative zum Wegstemmen der Fundamente gibt.
     
  6. Julius

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    Du möchtest also direkt neben den Zaun auf Mauer (des Nachbarn) nochmal einen Zaun auf eigener Mauer setzen...?

    Was sagt die Rechtsordnung des Bundeslandes zu dem einseitigen Vorgehen des Nachbarn? Evtl. hätte er sich abstimmen müssen!
     
  7. Mudy

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    Da wir ungern auf einen Streifen von ca. 2 x 20 Meter (das ist der Platzbedarf für eine Abböschung) unseres Grundstückes verzichten wollen, werden wir eine solche Abstützung errichten müssen.

    Solange der Eigentümer des Nachbargrundstücks den Zaun (inkl. Kantstein) auf seinem Grundstück errichtet ist das wohl recht unproblematisch - es ist sein Grundstück. Die Errichtung des Fundaments auf unserer Seite ist allerdings problematisch bzw. lt. Aussage Bauamt nicht zulässig.

    Hinzukommt eben auch die unterschiedliche Geländehöhe (Bebauungsplan sagt klar, dass Straßenniveau mindestens modeliert werden muss), was für uns bedeutet, dass wir noch mehr abfangen müssen, als sowieso, weil wir über das Straßenniveau gehen (Gelände von der Straße ausgehend ansteigend - beim Nachbarn von der Straße ausgehend abfallend (schon der Hauseingang ist bereits niedriger als das Straßenniveau)).

    Also, es gibt keine Alternative zur (zugegeben optisch interessanten) Variante der doppelten Kant-/L-Stein-/Zaunanlage.
     
  8. Julius

    Julius

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    Klar gibt es die:
    Vorhandene (zu niedrige) weg und dann eine (gemeinsame) höhere mittig auf die Grenze.
     
  9. Mudy

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    Ich fürchte, an solchen "Gemeinsamkeiten" hat der Bauherr des Nachbargrundstückes kein Interesse. Außerdem ist ein Carport in die Zaunanlage installiert. Da gibt's leider kein Spielraum mehr für ein "Zäunerücken".

    Wir hätten es auch gerne anders gehabt (wäre vor allem für beide Seiten wirtschaftlicher gewesen). Allerdings ist das Nachbarhaus ein Investitionsobjekt, so dass dieser Aspekt auf der anderen Seite nicht in dem Maße im Focus steht und eben "das eigene Ding durchgezogen" wird. Wir hoffen auf nette Mieter und Nachbarn und machen das Beste aus der Situation. :o
     
  10. gonso

    gonso

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    Und der Nachbar hat einen anderen Bebauungsplan?
     
  11. Mudy

    Mudy

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    Da wir zur keiner Zeit wegen einer Ausnahmegenehmigung seitens Bauamt angesprochen wurden, gehen wir doch mal davon aus, dass für den Nachbarn der gleiche Bebauungsplan gilt. ;)

    Allerdings löst das nicht das Problem mit dem Fundament auf unserer Seite ...

    Ehrlich gesagt, haben wir allerdings wenig Lust (auch wenn wir mit dem Bauherrn des Nachbargrundstücks zukünftig nicht Zaun an Zaun wohnen werden), die Sache via Bauamt/Anwalt eskalieren zu lassen ....
     
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