Arbeit von Handwerker nicht vollständig ausgeführt, Rg. kürzen?

Diskutiere Arbeit von Handwerker nicht vollständig ausgeführt, Rg. kürzen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi, wir haben ein EFH gekauft, das komplett mit Teppich ausgelegt war. Wir haben über ******** (ja ich weiß, ich tus nie wieder) eine Firma...

  1. moni68

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    Hi,

    wir haben ein EFH gekauft, das komplett mit Teppich ausgelegt war. Wir haben über ******** (ja ich weiß, ich tus nie wieder) eine Firma gefunden die den Belag samt evtl. Kleberresten entfernen wollte.

    Der Teppich wurde entfernt, Kleberreste nicht. Der Handwerker wollte mir dann erklären daß dies zum fliesen legen gar kein Problem wäre, da käme eine Grundierung drauf und dann derneue KLeber. Hätte er schon oft gemacht (Allroundfirma) und noch nie Probleme gehabt.

    Unser Fliesenleger hat es sich angeschaut und gesagt so kann er nicht fliesen, auf dem Untergrund halten die Fliesen nicht.

    Dies habe ich dem Handwerker weitergegeben, der hat darauf hin wieder mehrmals oben genanntes mir erklärt. :mauer

    Er meinte das müsse er mit einer Maschine mit Atemschutz machen, dabei würde der Estrich beschädigt und der müsste ausgebessert werden, was lange dauert und viel kostet.
    Der Fliesenleger hat nur gelacht als ich ihm das erzählt habe.

    Nun werden wir die Kleberreste vom Fliesenleger entfernen lassen.

    Mit dem Handwerker waren 800€ vereinbart, kann ich die Rechnung kürzen? Um wieviel? Gibts Paragraphen auf die ich hinweisen kann?
    Ich habe ihn angeschrieben, und ihm erklärt da er die Arbeiten nicht wie schrifltich vereinbart ausgeführt hat werde ich die Rechnung um die Hälfte kürzen.
    Noch kam keine Reaktion!

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Danke!
     
  2. svjm

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    Hmm, wenn es so ein "Hammer-und-Sichel" allroundtalentierter war und es tatsächlich eine schriftliche Vereinbarung gab.....

    Ich würde die Rechnung vom Allrounder um diese (des Flisörs) Position kürzen und gut ist. Wenn der Rest gemäß Vertrag erfüllt wurde.

    Aus der Ferne
    svjm
     
  3. moni68

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    Du meinst ich solle die Rechnung um den Betrag kürzen der uns das sachgeäße entfernen der Klebereste kostet kürzen? Hab ich das richtig verstanden?

    Und ja soe einer war es, leider. In der Anzeige war es beschrieben und ich habe es bei Auftragserteilung per Mail nochmal genau aufgeführt was zu machen ist!
    UND er hatte sich alles angesehen, bevor er zugesagt hat es zu machen!

    Wenn ich die Rechnung um den Betrag kürze den uns das abschleifen jetzt kostet, dann bekomme ICH noch Geld von dem!!!
     
  4. #4 Hundertwasser, 25.04.2012
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    Entschuldige bitte, aber das kann ganz schnell ins Auge gehen. Der erste Handwerker hat seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

    Der erste Handwerker reibt sich doch die Hände wenn der Fliesenleger auf die mangelhafte leistung draufgeht. Besser gehts für den doch nicht.
     
  5. moni68

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    Und was soll ich jetzt machen??

    Der sagt er kann/will das nicht machen. Nicht mit den worten aber er windet sich wie ein aal.

    Ich muss doch jetzt irgendwie vorankommen.
     
  6. Lukas

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    Feste Kleberreste sind kein mangelhafter Untergrund.
    Sollten sie wasserlöslich sein, können sie entfernt oder abgesperrt werden.

    Gruß Lukas
     
  7. svjm

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    Im Erstpost habe ich gelesen, dass der Fliesenleger die Position "Abschleifen o.ä. Entfernen......." angeboten hat! Und darauf habe ich meinen Hinweis gegeben.

    Wenn dieser natürlich auch solch ein Hammerarbeiter ist, dann...........

    ...ist eh das Kind im Brunnen.
    svjm
     
  8. moni68

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    genau das war doch Teil des Auftrags. ENTFERNEN der kleberreste. Und genau das hat er nicht gemacht, trotz mehrfacher Aufforderung.

    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
    Rg.Kürzen?
    Und muss ich noch was beachten oder kann ich den auftrag weiter geben??
     
  9. moni68

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    svjm, der Fliesenleger ist eine ganz normale Firma, ganz normal beauftragt!

    Er hat -schon bevor wir bei mh angefragt haben- diese position angeboten. halt für mehr geld. das wollten wir sparen und haben den auftrag an den allrounder vergeben.

    wie komm ich jetzt weiter?
     
  10. moni68

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    der Handwerker war gestern und heute vor ort, hat aber nichts gemacht. mir nur immer wieder erklärt daß es doch so ok sei.

    Die kleberreste sind NICHT fest, teilweise stehen stücke ab, teils lassen sie sich mit einem schaber entfernen.
     
  11. #11 Hundertwasser, 25.04.2012
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    Den ersten Handwerker auffordern die Kleberreste gemäß vertraglicher Vereinbarung zu entfernen ob nun nötig oder nicht. Eien Nachfrist für die Ausführung setzen und gleichzeitig androhen das bei Nichterfüllung ein anderer Handwerker mit der Ausführung beauftragt wird (nennt sich Ersatzvornahme).
     
  12. moni68

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    ok, danke!

    ABER der sagt ja das geht nur mit beschädigung des Estrichs. Anscheinend will er das anders machen als der Fliesenleger, der sagt das geht ohne Beschädigung.

    Ehrlich gesagt hab ich grad heftig bauchweh daß de den estrich wirklich beschädigt und wir nachher einen größeren schaden haben.
    Lt. fliesenleger muss man dafür ein bestimmtes Gerät haben, hat der anscheinend nicht und muss es leihen.
    Ich denke unterm strich legt er drauf und ich habe sorge, daß er aus lauter zorn "absichtlich" schaden anrichtet. Verständlich was ich ausdrücken will?
     
  13. R.B.

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    Wieso befürchtet er eine Beschädigung des Estrich wenn er nur die Kleberreste entfernt? Da lag doch nur ein verklebter Teppichboden. Den Boden kann man abschleifen (-fräsen) und die Sache hat sich.
    Wenn er selbst so eine Maschine nicht hat und ihm die Leihgebühr zu teuer ist, dann hätte er diese Leistung halt nicht anbieten sollen. Oder er soll den Kleber halt von Hand entfernen (Sträflingsarbeit), aber während der 2 Tage Diskussion hätte er den Kleber wohl schon runter geschabt.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2012
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    1) Geld einfordern kannst Du nur, wenn dem DeineSichelHausmeister das vorher schriftlich mit allem Gesums angedroht hättest. Hast Du aber nicht, ergo zahlst Du doppelt.
    2) Wenn die beiden sich nicht einige werden und DU es nicht entscheiden kannst, dann musst Du Dir fachliche Hilfe holen!
    3) Wenn der Hausmeister Angst um den Estrich hat, muss er vorher Bedenken anmelden und nicht einfach sagen "Mach ich nicht".

    Aber da 1) nicht gelaufen ist - Nase wischen!
     
  15. moni68

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    R. B. Danke, genau das sagt der Fliesenleger auch, wenn das richtig gemacht wird, wird der Boden nicht beschädigt, ich habe keine Ahnung mit welchem Teil der Typ da dran wollte. ich lasse ihn aber nicht mehr!

    @Dühlmeyer, warum so sarkastisch?
    Einfordern will ich ja gar nicht wirklich, nur werde ich -erstmal- die Rechnung nicht akzeptieren, mal sehen was raus kommt. Ich bin momentan so angenervt daß mir die 400€ die ich da evtl. verschenke so langsam egal werden. Klingt großkotzig, ist aber nicht so gemeint, mir tut jeder Euro weh, wem nicht?
     
  16. bernix

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    ....sollte so sein.

    Wir haben schon mal Kleberreste entfernt: vom Estrich und von Verlegeplatten.
    Mit Winkelschleifer, Schleifteller, Atemschutz, Absaugung, ggf Anfeuchten...und Fingerspitzengefühl.
    Funktionierte einwandfrei...und zeitlich überschaubar...
    gruss
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2012
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    Das war nicht sarkastisch, nur knallhart offen und ehrlich!

    Was dabei rauskommt, wenn Du nicht zahlst? Wahrscheinlich Post vom Anwalt, den Du dann auch noch bezahlen darfst.
     
  18. uban

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    Hallo moni,

    bevor du selbst oder ein anderer die Kleberreste entfernst muss du deinem allround-handwerker schriftlich eine Frist zur Erledigung der deiner Meinung nach offenen Tätigkeiten setzen und mit weiteren Schritten, z.b. Minderung, Fremdvergabe usw drohen. Erst nach verstreichen dieser (angemessenen!) Frist kannst du einen anderen Handwerker beauftragen und dann deine (angemessenen) Kosten von der Rechnung des Allrounders kürzen (und mache viele Photo's falls jemand behauptet das wäre nix gewesen).

    Falls du das alles nicht in der richtigen Reihenfolge machst hast du das Entfernen des Klebers doppelt zu zahlen, einmal an den Fliesenleger und an den Allrounder, u.U. noch dessen Anwalt. Vielleicht hat er momentan keine Zeit und er hätte natürlich die Arbeit fertig gemacht, aber da hattest du schon einen anderen beauftragt und ihn nichtmal darüber informiert, geschweige denn einen Termin genannt und so möchte er einen Teil der Rechnung doch noch von dir ausgeglichen bekommen....

    (falls du den allrounder bei myh.... gefunden hattest, die werben doch damit dass man über das portal bei sowas versichert ist(soweit ich mich erinnere), schua doch dort mal nach...)
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 26.04.2012
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Ach Herr Dühlmeyer, nach Ihrer Ansicht ist es so einfach als Handwerker an sein Geld zu kommen, wenn sich der Kunde quer stellt und sich einigermaßen auskennt, rennt man Jahrelang hinter dem Geld her auch wenn die Arbeit ordnungsgemäß erbracht wurde.
     
  20. Lukas

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    So einfach kann man das auch mißverstehen. R.D. hat aber nix davon geschrieben, daß jemand Geld bekommen würde, sondern nur, daß es Anwaltspost geben könnte und der dafür auch noch Kohle sehen möchte - von wem auch immer.

    Gruß Lukas

    PS: Das Ende eines solchen Liedes ist meist, daß nur die Anwälte dran verdienen.
     
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