Gebäude falsch eingemessen

Diskutiere Gebäude falsch eingemessen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin derzeit dabei ein neues Wohnhaus zu errichten. Der Rohbauunternehmer hat das Gebäude falsch eingemessen (Gebäude um 1 m in...

  1. #1 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf
    Hallo,

    ich bin derzeit dabei ein neues Wohnhaus zu errichten. Der Rohbauunternehmer hat das Gebäude falsch eingemessen (Gebäude um 1 m in nördlicher Richtung verschoben*). Dies hat zur Folge, dass ich unter meinem Carport jetzt keine 2 Fahrzeuge mehr stellen kann (zu dicht an Grundstücksgrenze). Der Rohbau des Gebäudes ist fertig, Dach ist zum Teil fertig, Ausbaugewerke wie Elektriker und Heizungsbauer beginnen jetzt.

    Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

    * Der Rohbauer hatte sich verpflichtet das Gebäude von einem Vermessungsbüro einmessen zu lassen und die Einmessung eigenverantwortlich zu überprüfen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dennis Herfurth
     
  2. bemi

    bemi

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    567
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    NRW
    Einmessen muß ein Vermesser im Auftrag des Bauherrn.
    bemi
     
  3. #3 Tom Köhl, 26.04.2012
    Tom Köhl

    Tom Köhl

    Dabei seit:
    22.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Pädagoge
    Ort:
    Im neuen forum
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Hast Du das schriftlich, ist das im Auftrag festgehalten?

    Viele Grüße,
    Tom
     
  4. #4 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf
    Ja, das war vertraglich vereinbart und steht so im LV.

    "Der AN der Rohbauarbeiten hat das Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro einmessen zu lassen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einmessung ist eigenverantwortlich zu überprüfen."
     
  5. #5 Baufuchs, 26.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer hat das LV erstellt?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der Auftraggeber kann diese Pflicht deligieren. Nimmt die Gegenseite an - dann haftet sie!

    Deine Garage ist nur eines der Probleme. I.A. hast Du baurechtlich einen Schwarzbau. Reichen die Grenzabstände/Abstandsflächen jetzt noch aus?

    Ausserdem kann man Häuser verschieben.

    http://www.strabag.de/databases/int...30a701f9f9bf294ec125762d002c4d3f?OpenDocument
     
  7. #7 Baufuchs, 26.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schön blöd wer so was annimmt.
    Wie bitte soll ein Rohbauunternehmer bei kompliziertem Grenzverlauf die Einmessung prüfen?
    Was soll das "Einrechnen in Einheitspreise"? Ändern sich Massen nach unten wird die Einmessung anteilig nicht bezahlt.

    Trotz allem, kann den Rohbauer dem Vermesser den Messfehler nachweisen, hängt der mit drin.
     
  8. #8 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf

    Mein Architekt.
     
  9. #9 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf
    Die Abstandsflächen sind noch ausreichend, nur kann der Carport nicht mehr in der ursprünglichen Größe gebaut werden.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hat der Architet die Bauleitung? Wenn ja, sollte auch der seine Haftpflicht informieren.
    Er hätte dann nämlich a) prüfen müssen, ob ein Vermesser eingemessen hat und b) ggf. trotzdem nochmal selber nachmessen müssen (soweit möglich) -zumindest grob!
     
  11. #11 Thomas B, 26.04.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Hätte er??????

    Ganz ehrlich. Wenn ich einen Vermesser beauftrage, lso Jemanden, der das Ganze qua Ausbildung viiiiiel besser kann als ich, dann denke ich schon, daß ich mich auf dessen Künste verlassen darf, oder?

    Ich prüfe ja auch nicht die statischen Berechnungen/ Bemessungen des Statikers. Kann ich ja gar nicht.

    Wozu hat man dann externe Sonderfachleute, wenn man es selber können soll/ muß.....

    Aber ich: der Architekt haftet immer. Und überall.

    Was sagt denn der Vermesser zu dem Malheur? Ich meine...1 m ist ja schon mal ein Wort.....

    Thomas
     
  12. #12 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf
    Der Architekt war auch für die Bauleitung verantwortlich. Welche Möglichkeiten gäbe es denn? Könnte es bis zu einem Abriss und Neubau kommen? In einem anderen Forum kam der Vorschlag, einfach eine Garage in der Nähe zu mieten und diese vom AN bezahlen zu lassen. Habe ich generell ein Anrecht auf Schadensersatz?
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    "die einmessung ist eigenverantwortlich (vom rohbauunternehmer) zu prüfen."
    noch nie gehört, sowas.

    vermesser, können sich vermessen, deshalb heißen sie vermesser.

    aber ich käme nie auf die idee die ergebnisse "meines" vermessers
    nachzumessen (außer vielleicht bei bösen fouls), weil er der fachingenieur
    ist und nicht ich, ansonsten wäre ich vermesser geworden und würde
    mich vielleicht vermessen....
     
  14. #14 Tom Köhl, 26.04.2012
    Tom Köhl

    Tom Köhl

    Dabei seit:
    22.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Pädagoge
    Ort:
    Im neuen forum
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Hallo,
    was und vor allem WER ist mit dem folgenden Teil des LV gemeint?

    Beste Grüße,
    Tom

    Edit: oh, da war ich etwas zu spät. Könnte damit nicht der AG gemeint gewesen sein?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was geht hängt auch von Dir ab. Will sagen, wenn Du mit zwei getrennten Garagen (nicht mieten, kaufen oder bauen!) leben kannst, wäre das eine Möglichkeit.
    Haus verschieben, entweder am Stück oder durch Abriss und Neubau eine andere. Ein Minderwert ohne Verschiebung und ohne zweite Garage eine dritte.

    Keine Option ist eine der beiden ersten Möglichkeiten + "Schmerzensgeld".

    Ja - Thomas, genau, der Architekt haftet immer und überall. Und daher hab ich "meine" Vermesser auch immer nochmal kontrolliert.
     
  16. #16 bauumstand, 26.04.2012
    bauumstand

    bauumstand

    Dabei seit:
    25.04.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriemechaniker
    Ort:
    Oberstdorf
    Nein damit war auf jeden Fall der AN gemeint.
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wer kommt denn nun zu dem ergebnis,
    der rohbauer habe das gebäude um 1.0m
    "verschoben" ?

    der rohbauer, der vermesser, der architekt, oder ihr?
     
  18. Hfrik

    Hfrik

    Dabei seit:
    10.09.2009
    Beiträge:
    1.131
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    dipl. Ing
    Ort:
    70771
  19. #19 Gast036816, 26.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    letztens beim seminar dozierte ein pensionierter richter - oberlandesgericht - und sagte, dass wir architekten und ingenieure als haftungsschweine derzeit überall herangezogen werden. selbst für fehler, die andere geschossen haben.

    in diesem fall muss der kollege aufpassen, dass nicht der vorwurf der falschen beratung kommt. er hätte dem bauherrn einen geeigneten vermesser empfehlen müssen, direkt zu beauftragen. er kann dies beim rohbauer mit ausschreiben, dann aber in gesonderten positionen und nicht - ist in die einheitspreise einzurechnen.

    @ bauumstand - ich kann dir nur empfehlen, dass du mit deinem architekten zur genehmigungsbehörde gehst, alle karten auf den tisch zu legen und die situation zu klären, ob abstände eingehalten wurden, baufenster eingehalten und diese dinge. anschliessend solltet ihr mit dem bauamt besprechen, was mit genehmigung, änderung, deckblatt, neuantrag o. dgl. geschehen soll. was sich daraus ergibt, kann nur dein weiteres denken in sachen schadensersatz werden.
     
  20. kayooo

    kayooo

    Dabei seit:
    13.04.2012
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (Baugrundgutachter/Grundbauer)
    Ort:
    München
    2 Sachen stören mich an der Geschichte (unabhängig davon wer seinen kopf verliert):

    1. bis zum Ende Rohbaus ist niemanden aufgefallen, dass die Hütte nicht da steht wo sie stehen soll - zollstock-freie-zone ? Ich hoffe nur das die Höhe passt :winken

    2. Ein öbuv SV war für die Vermessung laut Ausschreibung anscheinend gefordert. Was hat es gebracht ? Es wird mittlerweile zur Unart, dass jeder Ausschreiber meint für alles einen öbuv auszuschreiben. Hört sich toll an so ein öbuv, gell :respekt
     
Thema: Gebäude falsch eingemessen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gebäude falsch eingemessen

    ,
  2. Haus falsch eingemessen neubau

    ,
  3. Gebäude wenn Vermessung falsch ist

    ,
  4. haus hohen vermessung falsch,
  5. Falsch vermessen haus abgerissen,
  6. eingemessen,
  7. neubau falsch eingemessen,
  8. haus steht falsch jetzt verschieben lustige Idee,
  9. grundstücksgrenze falsch vermessen,
  10. schnurgerüst falsch eingemessen,
  11. vermesser hat haus falsch eingemessen,
  12. schadensersatz falsches schnurgerüst,
  13. bau falsch eingemessen,
  14. bauunternehmen misst gebäude falsch,
  15. was passiert wenn schnurgerüst falsch eingemessen wird
Die Seite wird geladen...

Gebäude falsch eingemessen - Ähnliche Themen

  1. Durchbruch zwischen zwei Gebäuden

    Durchbruch zwischen zwei Gebäuden: Im Keller sollen zwei nebeneinander liegende Gebäudeteile miteinander verbunden werden. Die beiden Keller wurden mit Abstand von 30 Jahren vor 50,...
  2. Zwischensparendämmung von älteren Gebäude erneuern - komplett oder teilweise

    Zwischensparendämmung von älteren Gebäude erneuern - komplett oder teilweise: Hallo, hatten vor ein paar Jahren auf dem Spitzboden einen Teil der Zwischensparrendämmung entfernt, weil damas sich darin relativ viel...
  3. Wie alt ist dieses Gebäude ca.?

    Wie alt ist dieses Gebäude ca.?: Hey, kann mir jemand von euch sagen wie alt diese Halle ca. ist? LG [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH]
  4. Dachdämmung bei Gebäude aus 1910

    Dachdämmung bei Gebäude aus 1910: Servus zusammen, ich hab mich in letzter Zeit mit der Thematik der Dachdämmung relativ intensiv beschäftigt und weiß ziemlich genau was ich...
  5. Gebäude falsch positioniert - und jetzt?

    Gebäude falsch positioniert - und jetzt?: Schönen guten Morgen, hier der Versuch einer Schilderung meines Problems Ich soll mitten in der Ausführung eines EFH die Bauleitung für...