Nicht eindeutige Formulierung im Bebauungsplan

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  1. #1 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Guten Tag wertes Forum,

    ich grüble über folgende Formulierung im Bebauungsplan, welche lautet:

    "Bei dem Haustyp x sind maximal zwei Dachflächenfenster mit einer Größe von 0,8 m x 1,2 m zulässig."

    Ich stelle mir folgende Frage: Dürfte ich beispielsweise drei Dachflächenfenster mit einer Größe von z.B. 1,0 x 1,4 m einbauen?

    Die Intention der Formulierung ist mir klar, aber hätte dann nicht im Bebauungsplan stehen müssen:

    "Bei dem Haustyp x sind maximal zwei Dachflächenfenster zulässig. Die maximale Größe der Dachflächenfenster beträgt 0,8 x 1,2 m."

    Wie seht ihr das?

    Danke und Grüße!
     
  2. Baumal

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    sehe ich auch so.
    2 dachfenster max. größe gegeben.

    über sinn und zweck liese sich natürlich streiten.....
     
  3. #3 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Dürfte ich denn beispielsweise drei Dachflächenfenster mit einer Größe von z.B. 1,0 x 1,4 m einbauen oder würde ich damit gegen den Bebauungsplan verstoßen?
     
  4. #4 Gast036816, 27.04.2012
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    Gast036816 Gast

    die formulierung ist eindeutig - 2 fenster mit B/ H = 0,8/1,2 m. baust du 3 fenster verstößt du gegen den b-plan, baust du fenster mit 1,0/1,4 m verstößt du auch gegen den b-plan.
     
  5. #5 Baufuchs, 27.04.2012
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    Wobei ich moch frage, was so eine Festsetzung im B.-Plan zu suchen hat.

    Da geht es weder um Grad der baulichen Nutzung, noch um äussere Gestaltung.
     
  6. #6 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Kann man es nicht auch so verstehen, dass sich sich Einschränkung der max. Anzahl der Fenster auf zwei Stück nur auf Fenster mit den Abmessungen 0,8 x 1,2 m bezieht?

    Sonst müsste doch da stehen:

    Oder bin ich jetzt verblendet von dem Wunsch, Licht ins Dachgeschoss zu bekommen?

    Vielleicht noch etwas Hintergrundinformation: Das Haus ist von ca. 1920, steht nicht unter Denkmalschutz, steht aber in einem Denkmalbereich. Die Untere Denkmalbehörde hat schon eine Erlaubnis erteilt, auch mehr als zwei Fenster einzubauen. Bleibt aber trotzdem noch der Bebauungsplan mit der o.g. Formulierung. Der B-Plan ist übrigens erst 2008 in Kraft getreten.

    Danke und Grüße!
     
  7. #7 Gast036816, 27.04.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn das gebäude von 1920 in einem historischen umfeld steht, wäre es doch schicker und eleganter mit gauben zu planen. meistens sind die denkmalpfleger damit viel glücklicher und eventuell lassen sie dann auch 3 gauben zu.

    gauben geben einem haus mehr ausstrahlung als dachflächenfenster.
     
  8. #8 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Dazu im B-Plan: "Für den Haustyp x sind Dachgauben ausgeschlossen."

    Das Haus steht nicht wirklich in einem historischen Umfeld. Es ist eine Zechensiedlung, die inzwischen aber von vielen Neubauten durchzogen ist.

    Der zugehörige Denkmalbereich ist so merkwürdig festgelegt, dass lustigerweise auch Häuser aus den 80er Jahren in der Denkmalliste stehen.

    Viele Grüße!
     
  9. #9 Gast036816, 27.04.2012
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    Gast036816 Gast

    ein unglaublicher beabauungsplan mit fehlerhafter denkmalliste. was machen eure örtlich gewählten volksvertreter? beschäftigen die sich eigentlich vor den entscheidungen mit dem sinn oder unsinn solcher vorgaben?

    noch schlimmer sind die stadtplaner, die sich solch einen unfug ausdenken.
     
  10. #10 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Diese Formulierungen stammen sämtlich von einem Architekten. Dieser hat für die Siedlung eine unverbindliche Gestaltungsfibel erlassen. Die Stadtverwaltung ist dann hingegangen und hat die Formulierungen 1:1 in den Bebauungsplan übernommen, damit diese rechtsverbindlich sind.

    Ich frage mich langsam auch, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Gestaltungssatzung gibt es z.B nicht Die Denkmalbereichssatzung sagt nichts über Dachflächenfenster aus. Nur im B-Plan steht (sorry) so ein Mist.
     
  11. #11 Gast036816, 27.04.2012
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    beantrag doch eine befreiung und begründe dies mit der ´verunstaltungssatzung´ für dachflächenfenster im historischen umfeld. dann schlägst du denen gut gestaltete dachgauben vor.

    wie breit ist denn dein haus an der straßenfront?
     
  12. #12 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Das Haus ist giebelständig und 7,5 m breit.

    Die Häuser in der Siedlung sind alle einem bestimmten Haustyp zugeordnet worden. Für meinen Haustyp sind laut B-Plan Gauben explizit ausgeschlossen. Es gibt auch bisher kein Haus dieses Typs mit Dachgauben. Allerdings haben Sämtliche (!!!) Häuser mehr als zwei Dachfenster eingebaut. Nur meins nicht. Die Frage ist natürlich, ob diese Fenster vor Inkrafttreten des B-Planes vorgenommen worden sind...
     
  13. #13 Gast036816, 27.04.2012
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    Gast036816 Gast

    ich würde trotzdem die befreiung beantragen und begründen, wie vor beschrieben.
     
  14. #14 kartoffelklaus, 27.04.2012
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    Aber ich will ja gar keine Dachgauben haben. Mir genügen die Dachflächenfenster vollkommen. Außerdem sehe ich für eine Befreiung vom B-Plan zum Bau von Gauben noch weniger Chancen als eine Befreiung vom B-Plan für den Einbau von Dachflächenfenstern..
     
  15. #15 Gast036816, 27.04.2012
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    dann musst du eine befreiung für größere und mehr dachflächenfenster beantragen.
     
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