Zimmertür als Wohnungsabschlusstür

Diskutiere Zimmertür als Wohnungsabschlusstür im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, eine Bekannte wohnt in einem 4 Fam Haus mitten in H amburg. Das Haus ansich besitzt eine normale Eigangstür ca. BJ 1980 (Alutür...

  1. #1 manno79, 29.04.2012
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    Hallo Zusammen,

    eine Bekannte wohnt in einem 4 Fam Haus mitten in H amburg. Das Haus ansich besitzt eine normale Eigangstür ca. BJ 1980 (Alutür mit diesem undurchsichtigem Glas mit Metallfäden drinne [keine Ahnung wie ich das sonst beschreiben soll]).....einfache Verriegelung so wie das hat früher eingebaut wurde....

    Die Vier Wohnung im Haus haben alle normale Zimmertüren als Wohnungsabschlusstüren....ist das zulässig oder gibt es da eine DIN oder regionale Vorschrift?


    Danke für Infos.
     
  2. #2 Baufuchs, 29.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du mal hier

    Welche Folgerungen sich daraus ergeben, erfährst Du beim örtl. Mieterverein oder bei einem Anwalt.
     
  3. Julius

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    Was heißt "normale Zimmertüren"?

    Buntbartschloß mit Kunststoffriegel und Puppenstuben-Schließblech?
    Röhrenspan- oder Pappwabe in Nußbaum-foliert?

    Um was geht es Dir überhaupt?
    Einbruchsschutz?
    Lärmschutz?
    Wärmedämmung?
    Klimaklasse?
    Robustheit?
    ...

    Baujahr Haus?
    Alter besagter Wohnungstüren?
     
  4. #4 manno79, 01.05.2012
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    @Julius....wenn ich jetzt zu allem Ja sage bekommst Du die Kriese aber bis auf das Buntbartschloss trifft alles zu.....sind 4 Wohnungen und jede hat eine andere Zimmertür als Wohnungstür....ein bunter Mix aus allem was Du aufgezählt hast....


    Baujahr des Hauses ist irgendwann um 1900.....Wohnungstüren unterschiedlich, eine wurde eben erst eingebaut da renoviert wurde, andere Türen sind schon 10 Jahre drinne......

    Da in eine Wohnung gerade eingebrochen wurde geht es um den Einbruchsschutz...Fragt man dne Mieter im obersten Stock geht es um Wärmedämmung da die Tür keinerlei Kälte fern hält die natürlich bis nach oben durchs Treppenhaus (unbeheizt) zieht...
     
  5. #5 suicast, 01.05.2012
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    Da sich Einbrecher idR davor zurückhalten das Türblatt zu zerstören (ist einfach zu laut in einem MFH), kommt es bei den meisten Einbrüchen nicht auf die Tür an sondern auf das Schloss? Schaut das Zylinder etwas raus, dass man's mit der Zange noch gut greifen kann, ist es für den Profi eigentlich relativ egal, woraus das Türblatt besteht.
    In den meisten Fällen geht es dem Einbrecher darum, möglichst leise vorzugehen...

    Aus dieser Liste geht hervor, dass deine Bekannte die Miete um 15% kürzen darf, wenn die Wohnungstür komplett fehlt (ob das stimmt?!). Aber eine Wohnung vor dem Einzug zu besichtigen, den Zustand akzeptieren und nach gewisser Zeit sagen "huch dat sin ja Zimmertüren ... welche Regeln greifen hier?!" .. Bin mir nicht sicher, ob sie auf einen Austausch der Türe hoffen sollte..

    Mieter, die nach ner Zeit kommen und sagen "Das soll aber net so sein, hat mir n Bekannter g'sagt!", sind mir am liebsten... Ich wette der besagte Vermieter freut sich nun auch auf deine Bekannte :)

    Was genau ist denn das Ziel, vielleicht kann die Frage dann schneller beantwortet werden. Sollen die Türen ausgetauscht werden, soll die Miete gedrückt werden, soll die Bekannte ruhiger schlafen können?
     
  6. #6 D3esperator, 01.05.2012
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    vl. auch nur die tatsache, das zu bekommen, was einem zusteht?

    mal aus neutraler sicht ohne die vermieter brille auf zu haben
    sollte dein kumpel in dieser sache dein vorbild sein, sag ich nur: die armen mietenden studenten deines geplanten studentenwohnheims...
     
  7. #7 schriebs71, 01.05.2012
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    @ Manno 79

    Hallo Manno, ich habe da mal ein paar Fragen/Anmerkungen!!! Du schriebst, du hast eigentlich keine Ahnung von Türen, was ja nicht schlimm ist!!!

    Aber bitte bedenke: Eine Wohnungseingangstür kann optisch einer normale Innentür gleichen, macht es in der Regel auch!!!
    --> Wesentlicher Unterschied: ist das Schloss, (PZ und Schloss) an sich, die Bänder sind 3teilig, die Drückergarnitur ist nur von innen durchgeschraubt,
    das Schließblech ist von hinten unsichtbar verschraubt bzw. gesichert, das Türblatt aus Vollspan ist (Gewicht!!).

    Diese Sachen sieht man nicht bis auf die Bänder auf den ersten Blick!! Und wenn sich jemand überhaupt nicht auskennt, ehrt es dich, dass du dich kümmerst,
    aber wie soll das hier gelöst werden???
    Wir können doch erst helfen, wenn einer sich das angeschaut hat und sagt, es ist keine WE-Tür unddies begründet und der Eigentümer das Gegenteil behauptet!!
    Auch nur das bildet eine Grundlage, mit den entscheidenden, diskutieren zu können!

    MfG Schriebs 71
     
  8. Julius

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    Warum sollte dem Mieter eines Altbaus plötzlich eine andere Türe zustehen, als die Wohnung bei der Anmietung gehabt hat?
    Zahlreiche Wohnungen im Bestand sind nur mit Zimmertüren als Wohnungsabschlußtür ausgestattet.

    Als wirksamen Einbruchsschutz kann man z.B. ein Querriegelschloß nachrüsten (lassen).

    Aber da die allermeisten Mieter bei Einzug nicht einmal auf den Gedanken kommen, den vorhandenen Schließzylinder durch einen selbst beschafften zu ersetzen...
     
  9. #9 schriebs71, 01.05.2012
    schriebs71

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    Julius, du hast recht, aber soviel ich weiß, müssen die persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

    Meiner Meinung nach, müssen WE-Türen einen Schallschutzwert von mind. 28dB bieten, deshalb werden diese auch voll verschäumt!!!

    gewissen Einbruchschutz, d.h keine Kunststoff-Teile an der Verriegelung (Falle, Verschluss-Zapfen), PZ --> Grundsicherheit

    Und die entsprechende Klimaklasse um den Verzug vorzubeugen!! ( --> Hiermit wird am meisten Schindluder getrieben, weil kaum Nachvollziehbar!!!) :mauer

    Und eine 4seitig geschlossenes Dichtundsystem. ( --> wird auch selten drauf wert gelegt!!)

    Gruss Schriebs 71
     
  10. #10 suicast, 01.05.2012
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    Sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter steht nur zu, was im Mietvertrag bzw. bei der Besichtigung vereinbart wurde. Hat der Vermieter vor dem Mietverhältnis hoch und heilig versprochen die Eingangstür auszutauschen - dann steht dies dem Mieter selbstverständlich zu. Aber stand die Eingangstür zu keiner Zeit zur Debatte und stellt diese keine Gefährdung dar und funktioniert nach wie vor einwandfrei ... so what?!
    IdR gibt der Vermieter bekannt, dass er eine Wohnung zu vermieten hat, die Interessenten schauen sich diese Wohnung an. Wenn alles passt, wird vereinbart; Das ist die Wohnung, das ist der Zustand und das ist der Preis. Warum soll die Vereinbarung gebrochen werden, wenn der ursprüngliche, akzeptierte Zustand einem nicht mehr zuspricht (egal ob Mieter oder Vermieter).

    Welcher Kumpel?
    Ich vermiete bereits seit knapp 2 Jahren 17 Zimmer in 6 Wohnungen an Studierende - wir haben ein freundschaftliches Verhältnis zueinander und alles läuft prima... Ich baue Möbel auf, schließe Waschmaschinen an, hol sie gerne von der Pampa ab, wenn kein Bus mehr fährt und habe mir bislang nie was daraus gemacht, wenn die Miete sich um Wochen verspätet hat - ich glaube ich bin ein netter Vermieter. Brauchst dir also keine Sorgen um sie zu machen. ;)
     
  11. #11 suicast, 01.05.2012
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    Persönlichkeitsrechte .. Das hab ich nicht ganz verstanden. Wäre toll, wenn Du das erläutern könntest.

    28dB ist eigentlich sehr sehr leise, eine einfache Innentür sollte hier also gänzlich ausreichend sein.
    Aus dieser Tabelle geht hervor, dass ein ruhiges Schlafzimmer bei Nacht einen Lärmpegel von ca. 30dB hat. Und bedenke; 31dB ist doppelt so laut wie 28dB. Der doppelte Lärmpegel drückt sich in 3dB aus.

    Das alles kann man für 3,50 nachrüsten, sollte also weder für den Vermieter, noch für den Mieter schmerzhaft sein. Allerdings muss man bedenken, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist dies zu machen - wenn man ihn also dazu drängen will, wird die Antwort vermutlich relativ kurz sein; "NÖ!"
    Eine nette, neutrale Anfrage bewirkt hingegen wunder...

    Im schlimmsten Fall; wie gesagt kosten die Zusätze nicht wirklich was.
     
  12. #12 schriebs71, 02.05.2012
    schriebs71

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    @ suicast

    Persönlichkeitsrechte --> heißt, dass wenn du dich in der Wohnung befindest du nicht jede normale Unterhaltung draußen im Treppenhaus hören solltest.

    Nachrüsten ---> spätestens beim Schließblech und den Bändern wirds aufwendig bis nicht machbar!! Und teuer.

    Schlafzimmer ---> genau aus diesem Grund hörst du auch deinen Vater nachts schnarchen!!! (Ich denke der Lärmpegel 30dB im Schlafzimmer und auch dann noch rühig ist sehr hoch
    angesetzt)

    --> Zum Verständnis: Mann kann eine einfache Vollspantür vor der Montage nachrüsten!!! D.h es werden verstärkte Bandtachen, Schließbleche montiert!! Das ist dann dort kein Ding!!
    Nachträglich geht das nur wenn die Zarge ausgebaut wird!!!

    Und ob das Türblatt Vollspan ist??? wissen wir immer noch nicht!!

    MfG Schriebs 71
     
  13. mls

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    welcher zusammenhang besteht zwischen den 28dB der tür und
    den 30 dB im schlafzimmer? vermutlich keiner.
    mit den 28 dB der Tür ist vermutlich ein mass für die schalldämmung
    gemeint (könnte als mindestwert in etwa passen, naach meiner erinnerung
    27 dB, genaue auskunft gibt din 4109), das mit den 30dB im schlafzimmer
    versteh ich so, dass im schlafzimmer kein lärm erzeugt wird. naja :)
     
  14. R.B.

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    Genau so ist es. Da werden wieder Begriffe durcheinander gewirbelt.

    DIN 4109 nennt für Wohnungeingangstüren (zwischen Hausfluren, Treppenräumen und Wohnungsflur/Diele) ein Schalldämm-Maß Rw,R von 27dB (Rw,P = 32dB). Im Beiblatt 2 gibt es einen Vorschlag für erhöhten Schallschutz. Dann wäre Rw,R = 37dB und Rw,P = 42dB.

    Mit den max. Schallpegeln in schutzbedürftigen Räumen, die typischerweise in dB(A) angegeben werden, hat das nur am Rande zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  15. Julius

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    Nur eben dürfte jene Norm für ne Altbau-Tür nicht relervant sein.
     
  16. Julius

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    Nur eben dürfte jene Norm für ne Altbau-Tür nicht relevant sein.
    Es geht hier mehr um eine mietrechtliche als bautechnische Frage.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2012
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    suicast - mal ganz langsam mit den Vermieter-Pferden.

    Schliesslich kann die Mieterin ja erst jetzt (durch den Einbruch) auf den Mißstand aufmerksam geworden sein.
    Ich hab hier grad einen Fall, da wohnt ein Mieter in einer Wohnung, bei der die sanierten Kunststoffrohre ohne Brandschutzmanschetten durch die Etagendecken gehen.
    Das war auch schon bei seinem Einzug so - auch sichtbar!

    Trotzdem steht dem Mieter ein Brandschutz zu!

    Aufgefallen ist das ganze, weil der neue Vermieter (Erbe) an den im Mietvertrag vereinbarten Umbauten des Mieters rummeckerte und der Mieter von mir ein Gutachten zu seinen Arbeiten wollte.
    Dabei ist mir das mit dem fehlenden Brandschutz aufgefallen.

    Soll da der Vermieter jetzt sagen dürfen: Gemietet wie besehen [D]und probegefahren[/D]???

    Wohl kaum, oder?

    Wenn also ein Mieter einen nicht ohne weiteres erkennbaren Mißstand nach Bezug der Wohnung rügt, muss er deswegen noch lange kein *piep* sein!
    Sondern vielleicht einfach nur Laie auf dem Gebiet.
     
  18. #18 manno79, 02.05.2012
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    Hallo Zusammen....

    hier ist ja eine interessante Diskussion entstanden....

    Zu den Türen....4 Wohnungen...4 verschiedene Türen mit verschiedenen Zargen. In der besagten Wohnung wurde übrigens mit einem Schraubendreher die Tür an Riegel und Falle aufgehebelt und die Metallzarge ist an diesen Stellen ausgebrochen....

    Die Tür im 4.ten OG ist definitiv eine Zimmertür da exakt diese Türen inkl Zargen bei mir im Haus als Zimmertüren verbaut sind....Holzzargen mit einfachem Schließblech wie auf dem Foto im Link... http://www.sicherheitstechnik.fermatec.de/lexikon-sicherheitstechnik/images/schliessblech.jpg 3 kleine Schräubchen und fertig...


    Die eigentlich Frage ist ja ob ein die Mieterin ein Recht hat die Tür gegen eine "echte" Wohnungsabschlusstür tauschen zu lassen....klar ist Sie in die Wohnung eingezogen wie gesehen aber kann man denn von Mietern verlangen dass diese wissen wie eine korrekte Wohnugstür auszusehen hat?

    @Ralf...zum Brandschutz kommen wir später da es im Haus keinen einzigen Rauchmelder gibt und nur einen manuell bedienbaren Rauchabzug ist das eh noch ein ganz anderer Punkt...Standort ist Hamburg und soweit ich weiss müssten dort seit 2010 schon Rauchmelder installiert sein....
     
  19. #19 kappradl, 02.05.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Hier mal ein Gerichtsurteil zu Thema


    Es ist auch durchaus möglich, das eine Hausratversicherung bei solchen Türen im Einbruchsfall nicht zahlt.
     
Thema: Zimmertür als Wohnungsabschlusstür
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