90er Kathrein-Parabolschüssel auf Satteldach - Blitzschutz???

Diskutiere 90er Kathrein-Parabolschüssel auf Satteldach - Blitzschutz??? im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir haben uns beim Hausbau letztes Jahr einen Sat-Schüssel-Mast vom Dachdecker anbringen lassen. Dieser Mast trägt seit der...

  1. #1 audipower19, 29.04.2012
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    Hallo,

    wir haben uns beim Hausbau letztes Jahr einen Sat-Schüssel-Mast vom Dachdecker anbringen lassen.
    Dieser Mast trägt seit der Baufertigstellung eine 90er Schüssel von Kathrein inkl. Kathrein 4fach-LNB und führt je 120dB Koax-Kabel in die einzelnen Zimmer. Die Kabel sind direkt vom LNB-Ausgang an in einem Kunststoffflexrohr verlegt.

    Wir haben ein Satteldach und der Mast befindet sich seitlich schräg versetzt oberhalb eines Gaubenfensters - also knapp in Höhe der Hälfte der Dachfläche (siehe Bild).
    Weder Mast, noch Schüssel schauen über den Dachfirst hinaus.
    Soweit alles gut, was den Empfang anbelangt.
    Beim Bauvertrag war der Sat-Mast Bestandteil, ebenso wie die Sat-Anschlussdosen für die Zimmer.

    Im Hintergrund des Hauses stehen alleenartig locker 15-20 m hohe Buchenbäume, in ca. 10 m Abstand zum Haus.

    Nun habe ich mich gefragt, wie schaut es eigentlich mit dem Blitzschutz rechtlich + parktisch aus?


    Ein Elektriker hat mir mal vor kurzem gesagt, man müsse eine Sat-Schüssel erst mit einem Blitzschutz versehen, wenn die Schüssel über den First des Satteldachs hinaus schaut und damit die höchste Stelle des Hauses bietet.

    Bitte mal um Infos! Danke und Grüße audipower19

    (Dipol scheint sehr versiert zu sein!)
     

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  2. Jonny

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    Blödsinn!!!!! :mauer

    such mal hier nach Blitzschutzpotentialausgleich!
    Ist als Minimum Vorschrift!

    Grüsse
    Jonny
     
  3. Dipol

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    Warum nicht gleich vom Bäcker oder Metzger?

    Darf man zu einem minderwertigen Alu-Billigkabel kondolieren? 120 dB Voodoo-Schirmdämpfung wären völlig nutzlos, leider werden die Kabel aber nicht nach offizieller Kategorie Class A, A+ oder A++ und CE-Zeichen, sondern mit einzelnen Spitzenwerten beworben.

    Bezüglich Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich gibt es wirklich keinen Blösinn, den nicht irgendeine normunkundige und fortbildungsresistente sog. Elektrofachkraft von sich gibt.

    Nach DIN EN 60728-11 / VDE 0855-11 sind ausschließlich Antennen im Schutzbereich der Fassade nicht erdungspflichtig, siehe Anhang. Oberhalb dieses Bereichs und bei mehr > 1,5 m Wandausladung sind ausnahmslos alle Antennen erdungspflichtig, egal ob hohe Bäume oder Hochspannungsleitungen das Haus überragen. Und ein Potenzialausgleich der Kabel und Komponenten ist bei allen erdungspflichtigen Antennen ebenfalls vorgeschrieben.

    Neue Antennen und auch Fotovoltaikanlagen sollte man übrigens möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in den Schutzbereich einer isoliert angebrachten Fangstange stellen.

    Danke für die Blumen!
     

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  4. H.PF

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    Weil Dachdecker das besser können als viele Elektriker... Ich installier die oft in Zusammenarbeit mit den Elis, die überlassen mir gerne das Einbauen und eindecken des Mastes...
     
  5. Dipol

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    Gegen das fachkundige Eindecken des Antennenmasts gibt es keine Einwände. Gegen die Installation einer Dachantenne ohne Erdung und Potenzialausgleich aber schon. Manche aus deiner Gilde haben ja nicht mal Hemmungen Fotovoltaikanlagen zu installieren.
     
  6. H.PF

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    Ich find das gar nciht schlecht, wenn Dachdecker die Anlagen installieren. Mach ich auch ab und an mit Elektrikern zusammen. Das ist doch eine nette Mischung. Anschließen geht natürlich gar nicht, es muß immer einen der E-Fuzzis dabei sein...

    Aber DACH ist halt UNSER Revier!!! ;)
     
  7. #7 audipower19, 29.04.2012
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    ... @ Dipol: vielen Dank für die Infos, habe meinem Bauträger die DIN/VDE gleich durchgereicht. Die Kabel mit 120dB sind Oehlbach AK4000.
     
  8. Dipol

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    Hoffentlich bist du an einen Bauträger geraten, der wenigstens die DIN 18014 und DIN 18015 kennt! Nach DIN 18014 darf der Fundamenterder nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Anleitung installiert werden und muss dokumentiert werden. Nach DIN 18015 dürfen Antennenkabel nur zugfähig in Leerrohren oder Kabelkanälen verlegt werden.

    Diese beiden Normen werden ebenso oft aus Unkenntnis missachtet wie die DIN EN 60728-11 bei Antennenerdungen oder die DIN EN 62305 beim Blitzschutz. Nach beiden Normen ist ein Erdleiter ohne gefährliche Näherungen zu verlegen, was -bei sofortiger Ausführung- eine relativ einfach zu installierende Anschlussfahne an den Fundament- oder Ringerder und eine Außenableitung erfordert.

    Siehe hierzu die Publikationen des Kollegen Kleiske: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...sg=AFQjCNE23AS_uSo8tcmq0tl2pqyo560dHA&cad=rja
     
  9. #9 audipower19, 30.04.2012
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