Grenzabstand LWWP

Diskutiere Grenzabstand LWWP im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, ich wohne in Hessen in einem normalen Baugebiet. Wir sind nun gerade in der Planung, wo genau unsere LWWP positioniert...

  1. rock06

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    Hallo liebes Forum,

    ich wohne in Hessen in einem normalen Baugebiet. Wir sind nun gerade in der Planung, wo genau unsere LWWP positioniert werden soll. Es handelt sich um eine WP mit den Abmessung (LxBxH) 75x160x194. Meine Frage, gibt es eine Norm oder eine Gesetzesgrundlage, die den Abstand einer Wärmepumpe zur Grundstücksgrenze regelt.

    Es geht mir hier ausschließlich um die Lage. Es ist mir bewusst, dass eine LWWP auch Lärm macht und man auch dadurch Normen einzuhalten hat. Dies alles sollte aber bei uns nicht ins Gewicht fallen.

    Wäre super, wenn dazu jemand was beitragen könnte.

    Danke.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Laut LBO fällt eine LWP als el. Wärmeerzeuger nicht in die Abstandsregelungen (§55 + Anhang 3.8). So weit so gut.

    ABER sobald von Deinem Grundstück, bzw. hier der WP, einen Einfluss auf das Nachbargrundstück ausgeht, bist Du dabei. Öffentlich Rechtliche Vorschriften sind sowieso zu beachten.

    d.h. Wird der Nachbar durch den Lärm gestört, ODER ihm frieren die Blumen ab weil Deine LWP Kaltluft auf sein Grundstück bläst, dann musst Du die Ursache beseitigen.

    Weiterhin solltest Du daran denken, dass für eine LWP Abstandsflächen notwendig sind damit diese richtig funktionieren kann. Baut der Nachbar beispielsweise einen massiven Zaun o.ä. direkt bei der WP auf sein Grundstück, dann hast Du ebenso ein Problem.

    ICH würde die WP so aufstellen, dass sie 1m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält und die Luft auf mein Grundstück bläst. Dann geht sowohl die Kaltluft als auch der Lärm vorzugsweise auf mein Grundstück.

    Gruß
    Ralf
     
  3. rock06

    rock06

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    Super Danke.

    LBO = Landesbauordnung??? Und deine aus BW ist dann identisch mit der aus Hessen?

    Direkt auf die Grenze würde ich sie sowieso nicht stellen. Der Abstand wäre ca. 1-1,5 Meter. Der Nachbar auf dieser Seite hätte sein Schlafzimmer auf der diagonal gegenüberliegenden Hausseite, Terasse auch auf anderer Seite. Das einzige wäre eine mögliche Belästigung für die Augen, weil sein Weg zur Haustür dann rund 5 Meter an der WP vorbeigehen würde.
    Ausblasrichtung wäre Richtung Straße (ca. 5 meter Abstand) und dann erst noch eine Hecke, die wohl auch noch Schall schlucken sollte. Danach eben die Seitenstraße und dann erst der gegenüberliegende Nachbar, der wiederum auf der anderen Seite seines Hauses schläft.

    Vom Lärm her oder auch von der kalten ausgeblasenen Luft sollte es daher mit Nachbarn keine Probleme geben, denke/hoffe ich.

    Gruß
    rock
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich war so frei und habe einen Blick in die HBO (Hessische Bauordnung) riskiert. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. rock06

    rock06

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    :28:
    Danke
     
  6. Seev

    Seev

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    Ich hatte genau den analogen Fall und hab es schliesslich genauso gemacht wie Ralf es empfiehlt. Bei mir bläst sie dabei von Ost nach West ins Grundstück rein. Wenn wir wie meist Westwind haben, bekommt der Nachbar dennoch mehr Schall als wir.

    Auch ist das baurechtlich nicht unbedingt so klar. Mein Freund ist Baurechtler, mit ihm hab ich den Fall auch ausgiebig diskutiert.

    Was sagt z.B. der B-Plan-Textteil über derartige Anlagen aus? Was darf überhaupt innerhalb / ausserhalb? des Baufensters stehen und betrieben werden? Da gibt es oft div. Vorgaben, s. Stichworte Bauordnungsrecht (-> LBO) und Bauplanungsrecht (-> B-Plan).
    Welche LBO gilt für Dich? Normalerweise diejenige Fassung beim Inkrafttreten des geltenden B-Planes, nicht die heutige.

    Mein Fazit: ich habe es dem Amt (mindestens mündlich) angezeigt, wo und wie ich die Kiste hinstellen will und hab es von der Beamtin prüfen lassen. Prompt kamen Rückfragen aus der Nachbarschaft ...

    Gruss
    Seev
     
  7. #7 gunther1948, 01.05.2012
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    hallo
    ich glaube nicht, dass da ein zusammenhang besteht. nach welchen kriterien soll den das amt prüfen wenn die lbo da nix hergibt.
    in einem ähnlichen fall hab ich den vorschlag gemacht auf der grenze einen doppelten holzflechtzaun mit 2,0 m höhe zu errichten, hat den nachbarn beruhigt und dem gericht arbeit gespart.
    der einfluss von wind ist nicht zu verachten und sehr schlecht ab zu schätzen.

    gruss aus de pfalz
     
  8. Seev

    Seev

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    Natürlich besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Aussagen. Es war mir nur insofern eine Beruhigung, dass ich auf eine vorherige Abstimmung mit dem Amt verweisen konnte.
    Es kam aber auch beim Amt eine gewisse Unsicherheit zum Vorschein und die Aussage, dass 1m Grenzabstand sicher kein Fehler wäre. Klar ist, dass meine WP kein "Gebäude" ist wie z.B. ein Gartenpavillion, denn das dürfte an dieser Stelle ausserhalb des Baufensters offenbar keiner errichtet werden, dafür aber vieles andere.

    Das mit dem 2m-Zaun ist aber (bau-?)rechtlich auch recht spannend (wenn nicht sogar riskant), oder?
     
  9. #9 gunther1948, 01.05.2012
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    hallo
    nee in rlp nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Der Bauberater, 02.05.2012
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    Dir TA-Lärm muss halt eingehalten werden! Egal welches BL
     
  11. #11 Nachbar, 26.03.2020
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    Hallo ich bin seit heute neu hier unterwegs und ziemlich verzweifelt.

    Ich habe ein ganz ähnliches Problem:
    Unser Nachbar baut aktuelle ein Einfamilienhaus, den Bauantrag haben wir uns angesehen, hier wurde eine innenliegende LWWP geplant. Gestern kam der Fertigkeller ohne Lufteinlass- und Luftauslass-Schächte. Als wir den Nachbarn direkt ansprachen meinte er nur, aufgrund des der Wasserproblematik im Grundstück hätten Sie auf Löcher in der Kellerrückwand verzichtet und anstatt dessen eine aussen aufgestellte LWWP ausgewählt.

    Diese LWWP möchte er mir jetzt mit 1m Grenzabstand auf die Grundstücksgrenze setzen. Im Netz kursiern immer wieder Angaben von Grenzabständen um 3m, ich finde jedoch nichts für Baden-Württemberg.
    Kennt sich hier jemand aus? Der B-Plan gibt leider nicht viel her.

    Wir fühlen uns ziemlich übers Ohr gehauen, da wir davon überhaupt nichts wussten. Zudem muss man wissen das wir an einer steilen Hanglage wohnen, das bedeutet der Garten mit LWWP ist ein ganzes Stockwerk höher als unser eigener Garten, somit steht die LWWP auf der Höhe unseres OG.

    Meiner Aufassung nach baut er ja momentan ohne gültige Baufreigabe, kann ich einen Baustopp erzwingen? Oder habe ich eine rechtliche Handhabe damit ich den Nachbarn zum einlenken bewegen kann? Ich möchte zumindest die 3m Grenzabstand (im Bauantrag ist die innenaufgestellte WP mit 4,20m Abstand geplant)

    Unser Hangarten ist nach Süden ausgerichtet mit Frontalblick auf diese Wärmepumpen-Monster, (Kombigerät H 1,5m)

    vielen Dank für Eure Hilfe, herzliche Grüße, die Nachbarin
     
  12. #12 simon84, 26.03.2020
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    § 6 LBO Abstandsflächen in Sonderfällen - dejure.org

    wird wohl hierunter fallen

    bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt,


    gibt es denn keine andere Aufstellungsmöglichkeit an einer anderen Grenze/Seite wo es weniger stört, zb in Richtung einer Garage oder so?
     
  13. #13 Nachbar, 26.03.2020
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    Das Grunstück ist sehr weitläufig, er hätte jede Möglichkeit die Wärmepumpe andersweitig aufzustellen. Was uns so verärgert ist, dass wir nicht miteinbezogen wurden und einen anderen Planstand eingesehen haben, mit innenliegender WP. Das ist schon ein großer Unterschied.
     
  14. #14 simon84, 26.03.2020
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    Hat er die Möglichkeit wirklich? Wo steht denn der Heizraum/Technikraum ? Wo sind seine Außenanlagen/ Terrasse etc geplant ?

    Dann mach doch einfach einen Deal mit ihm, du zahlst ihm ggf Mehrkosten für längere rohrverbindung und er soll wo anders aufstellen
     
  15. #15 Nachbar, 26.03.2020
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    Er fühlt sich rechtlich auf der sicheren Seite, und macht keine Anstallten auf uns zuzugehen. So war es halt nicht vereinbart und die Baufreigabe stimmt ja jetzt auch nicht mehr. Deshalb meine Frage ob ich ihm mit einem Baustopp drohen kann, falls er nicht einlenkt, käme ich damit durch?
     
  16. #16 Fred Astair, 26.03.2020
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    Dir bleibt nur, gegen die Beeinträchtigung Deines Grundstücks durch die Luftpumpe juristisch vorzugehen.
    Das kannst Du aber erst, wenn die Beeinträchtigungen eingetreten sind. Ich würde aber den Nachbarn warnen, und ihm die Chance geben, seinen Fehler zu beseitigen, bevor es teuer wird.
    Mindestabstandsflächen gibt es nicht und der Baugenehmigung ist es egal.
     
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    Das ist ein Widerspruch. Entweder ist das Gerät auf der Grenze oder mit Grenzabstand geplant.
    Das ist die Tiefe der Mindestabstandsflächen für Gebäude oder bauliche Anlagen in allen Bundesländern, außer Hamburg und Baden-Württemberg, hier sind es nur 2,5m, in BW bei Wänden<5m sogar nur 2m. Ist hier aber nicht relevant, da es sich nicht um eine bauliche Anlage im Sinne der LBO handelt, es sei denn, der Nachbar plant eine Einhausung.
    Nein.
    Nein.
    Nein. Erst wenn die Anlage steht und tatsächlich Beeinträchtigungen von ihr ausgehen, die über das zumutbare Maß hinaus gehen.
    Wenn die Corona-Einschränkungen nicht mehr gelten, kannst beim Grillabend um Berücksichtigung Deiner Wünsche bitten.
    Das ist auch nicht notwendig.
    Ist er ja auch. Die technische Gebäudeausrüstung ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung und somit auch nicht der nachbarlichen Zustimmung unterworfen.
     
  18. #18 simon84, 26.03.2020
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    der Nachbar hat ja sogar einen Grund genannt, nämlich der Wasserstand!

    ich würde auch auf ihn zu gehen und wenn es einen gangbaren Alternativen aufstellplatz gibt wäre ich Kompromissbereit.
     
  19. #19 Nachbar, 26.03.2020
    Nachbar

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    Vielen Dank euch, für die schnelle Rückmeldung!
     
  20. #20 Fabian Weber, 26.03.2020
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    Ob das immer so ist? Wir mussten schonmal alles hinter der Attika verstecken und sogar den Blitzschutz nach hinten biegen, damit man von unten nichts sieht.

    Ich würde mal das Datenblatt der Wärmepumpe anfragen, da müssten die Geräuschentwicklung drinstehen. Dann kann man schonmal abschätzen ob es geht oder nicht.
     
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