WDVS - so korrekt...?

Diskutiere WDVS - so korrekt...? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, in unserem verklinkerten Neubau soll der Eingangsbereich sowie das darüberliegende Fenster mit einem WDVS weiss verputzt...

  1. #1 Ansgar Ragentor, 03.05.2012
    Ansgar Ragentor

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    Hallo Bauexperten,

    in unserem verklinkerten Neubau soll der Eingangsbereich sowie das darüberliegende Fenster mit einem WDVS weiss verputzt abgesetzt werden. Der Maler hat nun damit begonnen, das WDVS anzubringen, Fotos habe ich mal angehängt.

    Allerdings frage ich mich hierzu
    1.) Sollte die Fläche unter dem WDVS nicht glatt gezogen werden...? Es wurde einfach das WDVS auf den Boden, so wie er war, aufgesetzt, die Blöcke liegen keineswegs glatt auf dem Boden auf...
    2.) Ist das "Ankitten" einer herausgebrochenen Stelle, wie auf dem Bild zu sehen, so ok? Man könnte vermuten, hier wurden die Blöcke an den schrägen Untergrund angepasst...(der linke Block auf dem Bild hat übrigens eine 2 cm geringere Höhe als der rechte Block.) Dürfen leere Stellen einfach "gestopft" weden (siehe letztes Bild)?
    3.) Dürfen die WDVS-Blöcke überhaupt bis auf den Boden laufen? Muss der Sockel nicht mit anderem Material (Perimeterdämmung) gestaltet werden? Was passiert, wenn die Blöcke so der Witterung ausgesetzt sind bzw. im Regenwasser stehen?

    Inzwischen sind die Fugen sowie die gekittete Stelle übrigens vielfach mit Montageschaum aufgefüllt worden.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ansgar

    DSCF8170.jpg DSCF8171.jpg DSCF8178.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 04.05.2012
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    wenn ich mir die verarbeitungsqualität des hartschaums anschaue, wird mir schlecht. das sieht nach restefest mit stümperei aus. alles runterreissen und nochmal neu mit untergrundvorbereitung ist die notwendige konsequenz.

    was sagt der bauleiter dazu???
     
  3. Yilmaz

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    Es ist keine perimeterdämmung. Falsche kleber (KMB) zu kleben genommen?
     
  4. Mark

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    Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, dieses Styroporgebilde als "WDVS" zu bezeichnen?
     
  5. #5 evilthommy, 04.05.2012
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    omg, wo is die perimeter geblieben...ist dem bastler die zu teuer?
     
  6. #6 Ansgar Ragentor, 08.05.2012
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    Hallo nochmals zusammen,

    ich habe gestern mal einen Bekannten einen Blick draufwerfen lassen, die unteren Platten sind scheinbar doch Perimeterdämmung; haben so eine Art „Waffeloptik“, woran man dies offenbar erkennt, was man aber auf den Fotos nicht sehen kann. Trotzdem sagte man mir gestern, hätte man die untersten Blöcke idealerweise noch mit einem Anstrich aus eine Kleber-Zement-Mischung vorbearbeiten sollen… Es fehle ausserdem ein Illmod-Band in dem Übergang zwischen WDVS und Klinker. Was sagt Ihr dazu?

    Ausserdem frage ich mich, ob ich auf diesen Styroporblöcken (bzw. nachher auf dem Putz) z. B. eine Klingel oder gar einen Briefkasten montieren kann…? Gibt es hier spezielle Befestigungsmöglichkeiten, oder wird’s der Putz schon richten?
    Worauf muss man beim Putz achten, um Algen und Schimmel zu vermeiden (und ihn möglichst wasserbeständig zu haben)?

    Vielen Dank für Eure Tipps!

    Ansgar
     
  7. #7 Hundertwasser, 08.05.2012
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    Lass dir die Bauaufsichtliche Zulassung aushändigen. Fordere den Handwerker auf, sich bei der Verarbeitung nach der Zulassung zu richten. Bespreche mit dem Handwerker die Befestigungspunkte für all die Sachen die du befestigen willst und kläre Maße und Gewichte der zu befestigenden Teile ab. Wenn du Zweifel hast das dein Handwerker diese Punkte erfüllen kann jage ihn zum Teufel. Nimm dir vorher einen Rechtsanwalt.
     
  8. Netzer

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    Wenn man den Riesenschmarrn auf den Bildern betrachtet,dann ist nach Fertigstellung des WDVS die Befestigung des Briefkastens höchstwahrscheinlich das kleinste Problem! Den kannst du auch auf 2 Stützen vor die Fassade stellen.:)
     
  9. DirkZ1

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    Schaust Du hier: Hessische Energiesparinformation Nr. 4 Wärmebrücken
    Seite 11, rechts mitte u. unten

    Für geringere Lasten gibt es sog. Dämmstoffdübel.

    Gruß
    Dirk
     
  10. #10 Ansgar Ragentor, 12.05.2012
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    Kurz noch mal zu den Details: Bau läuft über GÜ, daher sind wir nicht Auftraggeber sondern der GÜ. Handwerker vom Hof jagen ist daher nicht ganz so einfach, ich bräuchte konkrete Anhaltspunkte, wo die Bearbeitung nicht ok ist. Folgendes fällt mir dazu ein/passt uns nicht:

    1.) Fehlendes Illmodband an der Verbindung zu Klinker
    2.) Blöcke sind mit Kreuzfuge verklebt
    3.) Perimeterblöcke sind nicht vorgearbeitet oder irgendwie gestrichen (z. B. Kleber-Zement-Mischung, um Wasser abzuhalten und die Blöcke gegen Tiere / Ungeziefer resistenter zu machen)
    4.) Die Flickschusterei auf dem 3. Bild bzw. die abgebrochene und angeklebte Ecke auf dem 2. Bild
    5.) Boden vorher nicht plan gezogen, somit ausreichend "Schlupflöcher" für Mäuse etc.

    Welcher dieser Punkte bietet tatsächlich Anhaltspunkte bzw. ist nicht nach DIN...? Was fällt Euch sonst noch auf / ein?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Ansgar
     
  11. #11 Ansgar Ragentor, 14.05.2012
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    Hi nochmal, keiner eine Meinung?
    Wie sähe eine korrekte Verarbeitung nach DIN aus...?
    Wo sind konkrete Abweichungen davon...?

    Gruß,

    Ansgar
     
  12. uban

    uban

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    Jeder Hersteller hat Verarbeitungsrichtlinien, dort wird sehr wahrscheinlich geschrieben stehen:

    1) geeignete Abdichtung an benachbarte Bauteile
    2) Blöcke versetzt, mindestens xx cm übergreifend, Kreuzfugen vermeiden
    3) Systemskizze Perimeterbereich (welche Abdichtung wo)
    4) Blöcke nicht beschädigt sein sollten
    5) Systemskizze Perimeterdämmung

    Ich unterstelle, dein Maler wird genaus wissen wie er es besser machen koennte, er wird wohl keine Lust haben sich hier mehr Zeit zu nehmen bzw es wird ihm egal sein weil er später einen super geilen Oberputz hinzaubert und der Pfusch unten nicht sichtbar sein wird und wegen ein paar 'kleiner' handwerklicher Mängel (niemand ist perfekt) niemand eine grosse Welle macht bzw Ernst nimmt.
    Mache viele Foto's, sende die mit der Aufforderung zur Nachbesserung an deinen Vertragspartner (Fristsetzung) und drohe weitere Schritte (Hinzuziehen von SV, Minderung usw..) an.

    PS: bin Laie und kenne mich nicht aus
     
  13. #13 Ansgar Ragentor, 24.05.2012
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    Hallo zusammen,

    kurzes Update mal:
    Nach Termin mit GÜ und einigen Nachfragen bzgl. obiger Punkte hat der Maler zu erkennen gegeben, dass er den Auftrag "nicht haben muss". Der GÜ hat uns das einkalkulierte Budget (knapp 2000 Euro netto) genannt und uns freigestellt, einen eigenen Maler zu beauftragen (Leistung quasi (nachträglich) rausnehmen). Wir sind über Land gezogen haben festgestellt, dass wir mit dem Geld nicht auskommen werden. Die eingeholten Angebote lagen bei knapp dem Doppelten...:cry (zwei Dachgauben sollen auch noch entsprechend ausgearbeitet werden)

    Jetzt wäre es natürlich die einfachste Lösung, den alten Maler zu Ende basteln zu lassen. Dabei habe ich allerdings trotz Gewährleistung Bauchschmerzen. Alternative wäre, einen anderen Maler beauftragen der es dann zu Ende bringt. Was geschieht dann mit den Mehrkosten? Eigentlich haben wir ein schlüsselfertiges, mängelfreies Haus gekauft, und nicht ein schlüsselfertiges Haus bei dem Maler XY die WDVS anbringt - somit Problem des GÜ? Dann müssten wir natürlich hieb- und stichfest nachweisen, dass die Leistung, so wie sie jetzt erbracht ist, nicht in Ordnung ist, ansonsten kann unser GÜ sagen, er baut das WDVS mit dem alten Maler zu Ende... Bedeutet dies im Zweifel einen Gutachter, der feststellt, ob das Gewerk so i. O. ist oder nicht...? Hierdurch werden natürlich Zusatzkosten entstehen.... - hat einer ne Ahnung, was dieser kosten wird und wie unsere Chancen stehen würden...?

    Vielen Dank für Eure Meinungen,

    Ansgar
     
  14. uban

    uban

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    Privatgutachen zwischen 75-120€/h,
    Falls ein Bericht erstellt wird dann kommen viele Stunden zusammen (der SV muss ja dafür haften , also wird er es sehr sorgfältig angehen lassen) so dass es unwirtschaftlich ist.

    Hast halt einen Vertragspartner der sich nicht an den Vertrag hält. Ich würde auf Vertragserfüllung bestehen.
     
  15. #15 ralph12345, 25.05.2012
    ralph12345

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    Warum solltet ihr? Der GÜ ist für einen mangelfreien Bau verantwortlich, nicht ihr. Ob er mit den 2000€ hinkommt, ist sein Problem. --> Eigenen Sachverständigen anheuern, der mit dem GÜ auf Augenhöhe diskutiert und dem die Leviten liest. Wenn die Mängel so offensichtlich sind, dann kostet das auch nicht die Welt. Mal so als Anhaltspunkt 80€ die Stunde, vielleicht 15min vor Ort, 15-30 min für den Bericht plus Anfahrt... Muss keine Doktorarbeit werden.
     
  16. #16 Ansgar Ragentor, 26.05.2012
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    Seh ich auch so. Die Frage ist nur, ist der dargestellte Zustand nur unschön / nicht optimal oder tatsächlich ein Mangel...?! Im ersten Fall würden wir auf den Gutachterkosten sitzen bleiben, wo wir natürlich kein Intersse dran haben.
    Daher noch mal die Frage in die Expertenrunde (aus Gutachtersicht):

    Mangel oder nicht...?

    Wenn die Gesamtkosten für einen Sachverständigen sich tatsächlich im beschriebenen Rahmen halten (wie ralph meint), ist dies Risiko natürlich überschaubar; uban sieht aber scheinbar anders (Post #14), und für uns als Laien ist sowohl der Ausgang (wer zahlt den SV?) als auch der Umfang (wieviel kostet der SV?) ein schwer kalkulierbares Risiko...

    Wenn, dann würde übrigens lt. Bauvertrag ein SV von der IHK ausgewählt. Unser GÜ hat dies übrigens (komischerweise...?) schon von sich aus in Gespräch gebracht...
     
  17. uban

    uban

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    Wenn der SV 'nur' so vorbeikommt dann nimmt er dir nur eine Stunde ab, wenn überhaupt. Ob sich dein GÜ davon beeindrucken lässt? Falls nein, was dann?
    Wenn der SV aber ein Privatgutachten erstellen soll dann wird es teuer, da ist etliches an Papierkram zu erledigen und der SV muss sehr sorgfältig sein. so ein Bericht ist nicht unter ein paar Stunden zu machen, es muss ein nachvollziehbare Beweisführung gemacht werden, dazu muss der SV erst die Zulassung durcharbeiten, die Baustelle sichten un dfotos machen, dann einen Bericht schreiben. in 1 Stunde? Nie und nimmer.

    die Frage ist, führen diese Mängel zu Schäden? Kreuzfugen sind sicher ein Risiko, aber Kleber und Netz heilt vieles, rausgebrochene Stücke sind unschön, aber dennoch dämmen sie. Die fehlende Schiene unten? Wenn es unter der OK Geländer ist, was soll da eine Schiene hin, wenn dann angeschrägte Dämmplatten. Selbst wenn nichts gemacht wird, so sind die Mäuse doch eher theoretisch.

    solange das dämmt und dicht ist wirst du kaum was machen können.
    Das rechnet sich finanziell nur bei groben Unfug seitens des Handwerkers, die Richter sind hier sehr, sehr kulant. z.b. interessiert keine Sau die Bauzulassung oder Systemmischung..... (soweit im Vertrag diese Details nicht explizit als Leistung ausgeschrieben wurden).
     
  18. #18 Baufuchs, 26.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das bestätigt, was Du in einem deiner vorherigen Beiträge geschrieben hast:

     
  19. DirkZ1

    DirkZ1

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    Nach DIN 55699:2005-02 (Verarbeitung von WDVS), 'Pkt. 6.3 Verkleben von Dämmstoffplatten' sind Kreuzfugen nicht zulässig.

    Aber!
     
  20. uban

    uban

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    dann liest euch doch mal das Urteil hier durch. http://www.baunetz.de/recht/Kann_Le..._gegen_DIN-Norm_mangelfrei_sein__2504691.html

    Wenn es keine Nachteile gibt dann kann munter gemischt werden. Bei den anderen Mängel fragt ein Richter immer nach den Nachteilen, wenn es keine gibt dann passiert auch nichts. Wenn Kreuzfugen hinterher ordentlich ausgeschäumt wurden und armiert wird, was soll passieren?
    Kein Richter wird hier einen Rückbau verlangen solange das WDVS dämmt und sonst nichts passiert. Wenn es zu Schäden kommt steht der Handwerker in Gewährleistung, dann muss er eh reparieren, egal ob Kreuzfugen oder nicht.
     
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WDVS - so korrekt...?

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