pacta sunt servanda - gilt nicht für Architektenverträge?

Diskutiere pacta sunt servanda - gilt nicht für Architektenverträge? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forenmitglieder, ich hoffe, dass mir aus meiner aktuell prekären Lage geholfen werden kann. Ich baue seit September 2011 ein...

  1. vOlli

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, dass mir aus meiner aktuell prekären Lage geholfen werden kann.

    Ich baue seit September 2011 ein Einfamilienhaus. Da der beauftragte Bauleiter aus gesundheitlichen Gründen die Bauleitung abgab, verständigte ich mich mit dem Architekten auf die Teil- Übernahme der Bauleitung. Es wurde ein Individualvertrag geschlossen, in der die Koordinierung und Prüfung der Baustelle zu einem Festpreis vereinbart wurde. Dies geschah 2 Wochen vor dem Richtfest, im November 2011.

    Die Baufertigstellung liegt nun in naher Zukunft und plötzlich kommt der Architeckt mit der Forderung um die Ecke, dass unser Vertrag von vorneherein ungültig sei und er eine Abrechnung nach HOAI verlange. Dies ist merklich höher, als das im November besprochene Honorar.

    Da von Beginn an klar war, dass ich als Bauherr beispielsweise Kalkulation, Rechnungsprüfung und auch die Auswahl der Haustechnik traf (die allerdings der Architekt in der Ausführungsplanung ergänzte) finde ich den im Vertrag stehenden Betrag absolut fair, wobei diese Aussage natürlich subjektiv ist. Was mich nun aber wundert ist, dass der Architekt sämtliche Unterlagen von mir anfordert, die er seit November gar nicht haben wollte, um die Gesamtkosten des Hauses zu ermitteln und Rechnungsprüfungen vorzunehmen. Es war doch von Beginn vereinbart, dass er nicht alle Leistungsphasen übernimmt. Jetzt will er alles nachholen, besteht auf ein Vertragsverhältnis und will eine für mich nicht mehr bereitstellbare Summe auf Basis der HOAI.

    Es kann doch nicht sein, dass unser Vertrag aus November mit der darin vereinbarten Honorarzahlung jetzt zu Gunsten des Architekten verändert werden kann. nur weil der Architekt den tatsächlichen Zeitaufwand für die Bauleitung unterschätzt hat.

    Er jedenfalls pocht darauf. Ich muss sagen, dass ich für dieses Geld lieber 2 Monate länger gebaut hätte - eine Abnahme der Gewerke und Präsenz des Architekten auf der Baustelle wurde selbst von den Handwerkern bemängelt.

    Also mich treiben die Forderungen und ellenlangen Mails des Architekten zur Weissglut. Was ist dran an dieser Geschichte mit Abrechnung nach HOAI - und muss ich nicht davon ausgehen, dass ein erfahrener Architekt in der Lage ist, mit mir einen gültigen Vertrag abzuschließen?

    Es erschreckt mich, mit welcher Abgebrühtheit mir im persönlichen Gespräch unterbreitet wird, dass unser Vertrag Gültigkeit besitzt - nur nicht im Punkt Honorarzahlung: Hier MÜSSTE ich gesetzlich verpflichtet einen deutlich höheren Betrag zahlen. Es kommt mir so abgekartet vor und ich brauche jetzt Informationen, um dieser Angelegenheit nüchterner zu begegnen.

    Eines ist klar: Ich werde nicht mehr bezahlen, als wir im November schriftlich vereinbarten. Aber. Ich kanns auch gar nicht.

    Freue mich auf schnelle und ausführliche Hilfe, Input und Ideen, ohne Rechtsstreit aus der Sache herauszukommen.

    danke dafür im Voraus.
     
  2. #2 Gast036816, 04.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    liegt die honorarvereinbarung vom november 2011 unter dem gültigen honorarmindestsatz?
     
  3. #3 kappradl, 04.05.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Honorarvereinbarungen unter dem Mindestsatz der HOAI sind ungültig. Die Forderung deines Architekten entspricht der aktuelle Rechtsprechung.
    Suche nach "HOAI" und "Treu und Glauben".
     
  4. #4 Baufuchs, 04.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibts einen schriftlichen Vertrag?
    Sind in diesem Vertrag die zu übernehmenden Leistungen exakt beschrieben?
    Gibts im Vertrag einen Hinweis daruf, dass sich das Honorar ändern kann?

    Tipp:
    Lass mal den Vertrag in einem auf Architektenrecht spezilalisierten Anwalt prüfen.

    Treu und Glauben gilt nämlich nicht nur in eine Richtung.
     
  5. #5 coroner, 04.05.2012
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    Den Unmut kann ich menschlich verstehen. Rechtlich ist dies wohl leider so wie bereits geschildert.
    Warum Verträge, die von einer fachkundigen Seite scheinbar wissentlich in Täuschungsabsicht
    (zumindest fahrlässig, wenn auch nicht vorsätzlich) geschlossen werden nicht nichtig sind,
    verstehe ich aber noch immer nicht.

    Dass der Archi ja sein "Recht" auf Mindesthonorar kennt ist nun dokumentiert, dass er es
    bei Vertragsunterzeichnung nicht kannte eher unwahrscheinlich.

    So bringt man einen Berufsstand in Verruf.
    Letztlich ist es aber auch für ihn schwer nachweisbar, dass er dich vielleicht eingangs
    mit einem lockeren Nebensatz doch drauf aufmerksam gemacht hat, dass dies so
    passieren könnte...

    Ich empfehl' dir mal nen guten Anwalt für Bau- oder Vertragsrecht...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2012
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    Du hast für bestimmte Gewerke einige Leistungsphasen der HOAI vereinbart und aus diesen bestimmte Grundleistungen ausgespart.

    Richtig hätte der Kollege wie folgt rechnen müssen, um die Mindesthöhe seines Honorars zu bestimmen:

    Baukosten = XYZ.000 €
    Anteil der beauftragten Summe daran = AB %
    vom Hundert Anteil der beauftragten Grundleistungen = gh v. Hundert

    Honorar Honorarzone ??? min. für XYZ.000 € = ABCDE €
    ABCDE € * gh/100 = abcde €
    abcde € * AB % = Mindesthonorar für die beauftragten Leistungen, das nicht unterschritten werden darf!

    Jetzt einfach zu kommen und zu sagen: Bausumme XYZ.000 € macht für die LP sowieso dasundas Honorar, ist nicht, weil er ja weder alle Gewerke betreut noch alle Grundleistungen erbracht hat!

    Ausserdem würde ich den Fall mal der zuständigen Architektenkammer vortragen. Dort hast Du als Kunde eines Architekten auch Anspruch auf Beratung!
    Oder noch besser dem Kollegen mal sagen, was Du von seinem Verhalten hälst und dass Du diese Meinung der Kammer kundtun willst, ausserdem die Kammer als Schlichtungsstelle anrufen würdest, wenn er so weitermacht (er MUSS dann da antanzen).
    Mal sehen, ob der dann noch so weitermacht. :D
     
  7. vOlli

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    Wir haben im November schriftlich den Vertrag fixiert. Basis ist ein Standard Architektenvertrag aus dem Internet. Letztendlich haben wir gesagt, dass der Bauherr und ein Helfer des Bauherrs den Architekten in der Bauleitung unterstützen. Insgesamt war der Architekt während der Bauzeit keine 10 mal auf der Baustelle, hat keine Handwerker eingewiesen und musste sich dann eben sehr aufwendig um die Beseitigung fehlerhaft ausgeführter Gewerke kümmern, wodurch er einen sehr hohen Aufwand bekundet.
    Der Vertrag selbst wurde handschriftlich vom Architekten ergänzt und der Pauschalbetrag dann durch ihn handschriftlich festgeschrieben

    Grunsätzlich wurden aber keine Leistungsphasen ausser 1-3 gestrichen - lediglich einzelne Punkte sowie der Paragraph der Nebenkosten.
     
  8. vOlli

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    Jepp, es gibt einen schriftlichen Vertrag in dem der Architekt selbst das Pauschalhonorar per handschriftlicher Ergänzung eingetragen hat.

    Ich wollte erst zum Anwalt gehen, wenn ein Gerichtsbescheid in Haus flattert oder macht es vorher Sinn? Zunächst muss der Architekt rechtswirksame Handlungen unternehmen, was er gestern mit Stellung einer völlig überhöhten Rechnung auch gemacht hat.

    Bzgl. Treu und Glauben habe ich nur Gerichtsentscheidungen gefunden, die subjektiv für meine Position ausgefallen wären - aber ich weiss auch, dass hier Detailarbeit notwendig ist.
     
  9. vOlli

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    ich muss nochmal was schreiben.

    Nachdem ich das Netz jetzt nochmal durchforstet habe, denke ich, dass es um die Chancen bei einem Urteil zu 50 / 50 stehen.

    Es ist jedoch absolut nicht nachvollziehbar, dass die aktuelle Rechtsprechung einen Architekten schützt, der mit dem Wissen dass eine Pauschalvereinbarung hinfällig ist, agiert.

    Ich habe BWL studiert und hier ausführlich das Thema Vertragsrecht untersucht. Mir sind solche Fälle noch nirgends untergekommen.

    Es bleibt also beim Thread: Pacta sunt servanda gilt im Baurecht im Vertragsverhältnis mit dem Architekten nicht. Eine mehr als enttäuschende Rechtsprechung, die mir nicht in den Kopf gehen kann.

    Jedenfalls werde ich mich nicht einfach so mit den Dingen abgeben, die auf mich zukommen.

    Was würde passieren, wenn ich dem Architekten einseitig die Kündigung ausspreche?
     
  10. vOlli

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    ....
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2012
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    Das Du ihm ne Menge Geld zahlen musst!

    Deine Vertragsbetrachtung unterliegt einem kleinen, aber fatalen Irrtum. Dein BWL bezieht sich auf das freie Spiel der Marktkräfte.
    Die HOAI aber ist ein Preisrecht. Also so wie bei Büchern, die (ausser bei Restposten, Schäden usw) nicht unter dem vom Verlag diktierten Preis verkauft werden dürfen!

    In so weit geht es also nicht um pacta sund servanda, sondern um die Einhaltung eines Rechts! Wäre die Pauschalsumme Deines Vertrags tatsächlich unter dem Mindesthonorar für die vereinbarten Leistungen, würde er geltendes Recht brechen und damit (was den Preis betrifft) nichtig.

    Zu klären wäre hier, ob die vereinbarte Pauschalsumme tatsächlich unter dem Mindesthonorar für die vereinbarten Leistungen liegt! Tut sie das nicht, hat der Kollege richtig schlechte Karten.
    Läge sie darunter, kann er (mMn) nur bis genau dahin aufstocken.

    Du brauchst also einen Honorargutachter, der sich den Vertrag, die Bausumme und die daraus entstehenden Honorarbeträge ansieht und sagt:
    Ist drunter oder ist drüber

    Darauf baut auf, wie Du weiter vorgehen kannst/musst!

    (Achtung - ich rede hier nur über das sachliche - nicht über meine Meinung über den Kollegen!)
     
  12. #12 Achim Kaiser, 04.05.2012
    Achim Kaiser

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    Anschliesend lässt sich natürlich zwischen *vereinbarter* und *tatsächlich erbrachter* Leistung und daraus resultierenden Ansprüchen trefflich streiten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #13 Manfred Abt, 04.05.2012
  14. vOlli

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    Also kann man die HOAI als Gesetz wahrnehmen, das die Regeln der freien Marktwirtschaft aushebelt und den Berufsstand der Architekten einseitig schützt. Interessant.

    In meinem Fall kann der Architekt mir über sein Angebot die Vertragsanbahnung schmackhaft machen mit dem Hintergrund, dass seine Unterschrift auf einer Pauschalvereinbarung nichts, aber auch gar nichts zu bedeuten hat - ausser die Verpflichtung, dass im Falle der Leistungserbringung der Auftraggeber in jedem Fall ein über der Vereinabrung liegendes Honorar zu zahlen hat. Spitzenmässige Gesetzgebung.

    Allerdings hakt meinem Verständnis nach Deine Argumentation auch: Pacta sunt servanda ist zwar eine lateinische Ausdrucksweise - aber auch diese formuliert letztlich, dass ich das Recht habe, dass die im Vertrag beinhaltenden Elemente eingehalten werden. Gibt es jetzt einen Konflikt zwischen Vertrags und Preisrecht?

    Sollte der Architekt versuchen zu klagen (er hat mir ja vorgestern erst die abweichende Rechnung zukommen lassen) wird sich die ganze Angelegenheit ohnehin erstmal ein paar Monate hinziehen. Und dann sehen wir, was passiert, wenn seine ganze private Situation vor Gericht aufgearbeitet wird (Schulden wegen Hausbau, nur einen Auftragnehmer innerhalb des letzten halben Jahres, Leben auf einer Baustelle seit 4 Jahren wegen Geldmangels, weitere Fälle, in denen er so handelte, etc....)

    Diese Argumente werde ich vorbringen. Ich bin innerlich so verärgert, dass es in unserem Rechtssystem derartige Bevorzugung eines bestimmten Berufsstandes gibt die gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit verstossen, sogar in die Lage versetzt werden, rechtsungültige Verträge zu Ihren Gunsten wissentlich abzuschließen.

    Sollte er klagen, werde ich alle Instanzen durchgehen, um zu meinem Recht zu kommen.

    So einfach wird das nicht für ihn - sollte er überhaupt das Geld für die Klagen aufbringen können.

    Jetzt bin ich aber lieber mal ruhig und versuche wieder runterzukommen.....

    Danke an alle für die Beiträge - gutes und schnelles, lebendiges Forum!
     
  15. #15 Manfred Abt, 04.05.2012
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    VOlli, du bist auf dem falschen Weg. Lies dir mal den Artikel aus dem zweiten Link von mir durch und dann wird dir klar, dass die Wirklichkeit doch anders aussieht als wie du sie hier gerade darstellst.
     
  16. vOlli

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  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2012
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    1) Solch übles Nachtreten ist unabhängig vom Verhalten des Kollegen derart mies, dass ich mich jetzt besser jeden Kommentars enthalte.

    Allerdings stelle ich mir so langsam die Frage, wieso so eine arme Sau beauftragt wurde. Vielleicht gerade, weil sie jeden Auftrag zu jedem Preis annehmen MUSSTE?

    Das würde a) für eine tatsächliche Unterschreitung der Mindestsätze sprechen und b) für eine wissentliche Beteiligung des TE an dieser Unterschreitung!

    2) Schützt die HOAI zwar das Honorar der Architekten, ist damit aber bei weitem nicht allein auf weiter Flur.
    Oben schon genannt = Druckerzeugnisse
    Ärzte
    Steuerberater
    Rechtsanwälte
    Gerichte
    Schornsteinfeger
    Behörden

    Die alle haben nicht verhandelbare, sondern qua Gesetz/Recht vorgegebene Preise!

    3) Sinn dieser Preisvorschriften ist nicht, die jeweilige Berufsgruppe besonders schnell reich zu machen, sondern dem Verbraucher die bestmögliche Leistung ohne langwierige Preisvergleiche zu gewähren.
    Der Rechtsstreit mit Ihrem Architekten wird Sie vor jedem Gericht dieser Republik die selbe Summe Geldes kosten! Oder wollen Sie sich auch einen Richter suchen, dem grad die Frau die Scheidung eingereicht hat und der seiner Tochter grad ein Pferd gekauft hat und deswegen jede Gebühr abnickt, Hauptsache er hat einen Prozess?
    :mega_lol:

    Hätten Sie sich vorher mal schlau gemacht, hätten Sie all das vorher gewusst. Oder vielleicht haben Sie ja..... siehe oben :smoke
     
  18. sepp

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    anwalt suchen und auf eine kündigung aus wichtigem grund hinarbeiten.
    das hat schon ein gschmäckle wenn ich im november teil-leistungen zu betrag x anbiete und im april den vollen (?) hoai satz erstreiten will.
    ob die vereinbarten teilleistungen wirklich unter dem mindestsatz liegen, muss geprüft werden.
    wenn ihr allerdings mehr wolltet als der A angeboten hatte, kanns nach hinten losgehen.
     
  19. KlausK

    KlausK Gast

    Ist die erhaltene Rechnung formal richtig und prüfbar? Auf welche LP bezieht sich der Archi?
     
  20. vOlli

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    Das ist eine gute Frage. Hatte vorhin mit Ihm telefoniert und er hat mich auf den Text in der Mail hingewiesen, dass es sich nicht um eine Rechnung handelte, sondern um eine Information, über die man verhandeln solle.

    Der Architekt verhält sich doch wirklich sehr wankelhaft.....
     
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