pacta sunt servanda - gilt nicht für Architektenverträge?

Diskutiere pacta sunt servanda - gilt nicht für Architektenverträge? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; An die Architekten: was passiert mit solch einem Kollegen? Bekommt die Kammer davon automatisch etwas mit? Drohen da "berufsstandliche"...

  1. #41 trekkie, 18.03.2013
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    Das kann man so nicht beantworten, reine Ermessensfrage.;-))
    ---
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  2. #42 Pruefhammer, 18.03.2013
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    nur mal am Rande: es gab Streitfälle vor Gericht (müsste ich jetzt raussuchen, liegt schon etwas länger zurück) da gab es genau den gleichen Streit. Beispielsweise waren 5000€ vereinbart, der Mindestsatz lag bei 10k€, da hat man sich dann vor Gericht verglichen auf z.B. 7,5k€. Ein solcher Vergleich, obwohl er unter dem Mindestsatz liegt hat dann aber Bestand und ist rechtlich nicht mehr zu beanstanden.
     
  3. #43 Gast036816, 18.03.2013
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    Gast036816 Gast

    nur wenn anhand des urteils eine schädigung des berufsstands und eine schädigung der kammer, arglistige täuschung, vorsätzlicher betrug oder ähnliches bei rauskommt. rechtsstreitigkeiten über honorarhöhe, wie sie immer ausgehen, haben keinen einfluss.

    @ Pruefhammer - ein vergleich ist kein urteil. eine bindende wirkung auf ähnlich gelagerte fälle hat es nicht.
     
  4. #44 Pruefhammer, 18.03.2013
    Pruefhammer

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    richtig erkannt, darauf wollte ich auch nicht hinaus, vielmehr auf die Tatsache, dass (vor Gericht im Rahmen eines Vergleichs) sehr wohl Unterschreitungen der Mindestsätze rechtlich einwandfrei sein können.
     
  5. mls

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    welches gericht? urteilsnummer?
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Vor allem WARUM???
    War seine Pauschale schon in der richtigen Zone und er hat "nur" versucht nachzulegen. Dann wäre es völlig folgerichtig.
    Oder war er (unter Einbeziehung der erbrachten (Teil)Leistungen) wirklich unterhalb. Dann wären die Begründungen interessant.
     
  7. #47 Oliver82, 19.03.2013
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    Wäre ja schon ne Ausnahme wenn Gerichte mal nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden würden ;)

    Ob das rechtlich so korrekt ist oder nicht, wenn ein Architekt, welcher die HOAI etc kennt, mit mir einen Vertrag ausmacht zu einem Pauschalpreis, dann empfinde ich es als ungerecht, wenn dieser Architekt dann am Ende auf eine höhere Bezahlung pochen kann.

    Das ist für mich schlicht Täuschung des Kunden, da der Architekt wohl von Anfang an gewusst hat, dass er hinterher einen höheren Preis fordern kann.

    Ich persönlich wäre mir in der Position des TE auch verarscht vorgekommen..
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2013
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    Oliver, wir hören hier nur eine Seite und das auch nur rudimentär.

    Möglich wäre (in Sachen Urteil), dass der Kollege das Mindesthonorar nur pauschaliert hatte und jetzt über Mindesthonorar abrechnen wollte oder welche anderen Gründe das Gericht sah.

    Ausserdem kennen wir den Grund für das Nachlegen nicht.
    Ohne dem TE etwas unterstellen zu wollen, gibt es auch Fälle, wo Bauherren den Architekten als akaemischen Hilfshausmeister ansehen und ihn für alles und jedes incl. eigener Dmlichkeit und Unwettern in Haftun nehmen wollen.
    Da sagt sich dann der eine oder andere Kollege (vielleicht nicht ganz zu Unrecht), er müsse all das in die Kalkulation einbeziehen und sucht darauf hin nach Möglichkeiten zur Rettung der Wirtschaftlichkeit des BV.
     
  9. SvenW

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    Wenn der TE Recht hat könnte es auch arglistige Täuschung sein, wenn der Architekt das mehrfach gemacht hat. Man kann sich einmal irren, aber wenn das mehrfach passiert und es wahrscheinlich um größere Beträge geht, dann muß der Archi schon wissen, was er da macht.
    Es kommt auch sicher auf den Betrag an, denn das man bei einem Pauschalvertrag um 1000€ danebenliegt kann mal sein, bei 5000€ stimmt aber etwas nicht, denn da sollte man auch ohne genaue Kalkulation abschätzen können, das es nicht paßt.
     
  10. vOlli

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    Das möchte ich hier nicht preisgeben. Der Archi hat ja nicht gegen mich geklagt, sondern ein vergleichbares Verfahren angestrebt.
     
  11. vOlli

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    Das ist korrekt und es ist sicher schwierig mit einem Bauherren vertraglich genau abzugrenzen, was vom Bauherrn erledigt wird und wofür der Architekt zuständig ist. Die Frage der Wirtschaftlichkeit für den Architekten kann ich beantworten, es war sicher ein Fiasko - allerdings hat er auch so gearbeitet

    Die Frage, die ich mir als Bauherr stelle ist aber folgende: Wenn ich als Laie zu einem Architekten gehe und er bietet mir eine Dienstleistung zu einem fixen Preis an, muss ich davon ausgehen können, dass der Fachmann seine Aufwendungen abzuschätzen in der Lage ist. Wir haben deutlich festgelegt, welche Aufgabe der Architekt hat und natürlich muss er dafür auch haften. Verschuldet er durch Nichterscheinen auf der Baustelle Aufwände für die Steuerung von Nachbesserungsarbeiten, bin ich nicht gewillt, ihm seiner Nachforderung nachzukommen. Im ersten Schritt bezahle ich ihn, wenngleich unter HOAI Satz, weil so vereinbart, dann unterlässt er seine Aufsichtspflicht und will dann Geld für Mehrarbeit. Das ist für mich nicht akzeptabel.

    Wenn ich mit jemandem die Verrichtung eines Werkes vereinbare für Montag 8:00 Uhr bis Montag 17:00 Uhr und die Arbeit wird nicht erledigt, weil der Handwerker für andere Kunden tätig ist, auf seine Kinder aufpasst, einkaufen geht oder was auch immer, kann ich nicht den Montag und den Dienstag bezahlen, weil er seine Leistung am Dienstag nachholt..

    Ich habe in dem Thread keine Zahlen genannt, um mich in jedem Fall schützen zu können. Aber der Architekt verlangt das 6-fache des vereinbarten Honorars, durch sein Scheitern im aktuellen Rechtsstreit wird er, denke ich, auf eine Klage gegen mich verzichten.

    Warten wir es ab - sein Test vor Gericht ging erstmal nach hinten los.
     
  12. vOlli

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    Die Begründung des Gerichts basiert auf der Fixierung der Leistung, die vereinbart wurde. Diese wurde vertraglich genau beschrieben und durch den Architekt geliefert. Nicht mehr und nicht weniger. Die Leistung wurde vertraglich bepreist, und der Vertrag ist rechtsgültig. Eine Nachforderung wurde nicht akzeptiert.
     
  13. vOlli

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    Arglistige Täuschung oder auch der Versuch sind ja in Deutschland strafbar.
    Ich habe einige Euro für einen Rechtsanwalt ausgegeben, um ggf. mit einer Strafanzeige auf die völlig überhöhten Forderungen des Architekten zu reagieren. Der Anwalt riet mir ab, da es sich wahrscheinlich schwer beweisen liesse.

    Die Schlussrechnung umfasste den 6-fachen Betrag des vereinbarten Pauschalhonorars.
     
  14. #54 Pruefhammer, 23.03.2013
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    also ich bin hier sicher nicht der Honorarverteidiger der Archis und auch kein Freund der Honorarordnung, aber das ist schon merkwürdig um es mal vorsichtig auszudrücken. Wenn ein EFH z.B. 30k€ Honorar nach HOAI ergibt, dann wären in deinem Fall nur 5k€ pauschal vereinbart worden. Wenn man mal unterstellte, dass der Mindestsatz nach HOAI die Leistungen des Archis gut bezahlt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass man auch mit weniger die Leistung noch erbringen kann, aber für 1/6 !!???
    Ganz ehrlich: entweder liegt der Archi mit seiner Schlußrechnung nun mehr als deutlich über dem Mindestsatz oder das Honorar war vorher deutlichst zu niedrig. Hat er mit einer so deutlichen Unterschreitung ein Angebot abgegeben, dann ist das standesrechtlich mehr als bedenklich und auch in meinen Augen ziemlich dumm und dreist, aber du wirst doch vorher Preise verglichen haben, selbst wenn man die Honorarordnung nicht kennt, wird doch da aufgefallen sein, dass es bei diesem Preis eine extreme Diskrepanz gegeben haben muss zu anderen Anbietern.
    Mehr als merkwürdige Geschichte.
     
  15. vOlli

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    Der Architekt wurde nur mit Teilleistungen beauftragt. Und dafür war der Betrag fair ausgehandelt.

    Er begründete die Mehrforderung unter anderem mit "ich habe eine Steuernachzahlung von 20.000 Euro bekommen....."
    Das ist für mich natürlich schwer nachvollziehbar aus diesen Gründen mehr Honorar zu zahlen.
     
  16. H.PF

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  17. #57 Pruefhammer, 24.03.2013
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    nun ja, wenn der Archi solche Argumente ins Feld führt, dan sollte er wissen, daß er damit vor Gericht sicher kein Gehör finden wird, ich denke er wird dann auch auf eine Klage verzichten, da er weiß, dass er damit nicht weit kommt. Will er dich auf z.B. 10k€ verklagen, darf er auch erstmal Anwalts und Gerichtskosten zahlen, ob er das Geld hat?
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 25.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das also war des Pudels Kern, der die Sache vor Gericht hat scheitern lassen.

    Entweder war das so zusammengewürfelt, dass die HOAI gar nicht griff oder nach Anwendung der "Gifttabelle" passten Leistung & Betrag +- überein.
     
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