Kellerabdichtung nach DIN 18195-6 oder 18195-4 ?

Diskutiere Kellerabdichtung nach DIN 18195-6 oder 18195-4 ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, wir beabsichtigen in Kürze ein EFH (ca. 130 qm Wohnfäche) mit Keller zu bauen. Zur Zeit beschäftigen wir uns mit dem Thema...

  1. Ulli

    Ulli Gast

    Liebe Bauexperten,

    wir beabsichtigen in Kürze ein EFH (ca. 130 qm Wohnfäche) mit Keller zu bauen. Zur Zeit beschäftigen wir uns mit dem Thema der Kellerabdichtung und wir stehen vor der folgenden Entscheidung :

    a) Abdichtung nach DIN 18195-6 gegen aufstauendes Sickerwasser

    oder

    b) Abdichtung nach DIN 18195-4 gegen NICHT stauendes Sickerwasser und gegen Bodenfeuchte mit Ringdrainage.

    Unser Boden ist sehr witterungsempfindlich und nur gering bis nicht versicherungswillig.

    Meine Frage lautet :
    1) Wie hoch sind ca. die mit DIN 18195-6 bzw. 18195-4 verbundenen Kosten?
    2) Welche Methode wäre vorzuziehen ?

    Vielen Dank im voraus für Eure Beiträge.

    Beste Grüße,


    Ulli
     
  2. #2 Baufuchs, 05.06.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist

    die Methode zu verwenden, die der Planer in seinem Abdichtungskonzept -welches er nach Bodengutachten/Lastfall erstellt- vorsieht.
     
  3. #3 Carden. Mark, 05.06.2005
    Carden. Mark

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    Wobei ist es trotzdem nicht falsch finde, sich als AG Gedanken über die Abdichtung und den damit verbundenen Kosten zu machen. Es kommt mir immer öfter unter, dass auch ein Planer kaum Ahnung von Abdichtungskonzepten hat.

    Wenn es nun Losgelöst von den technischen Fragen, wie wohin mit dem Dränwasser usw. nur noch um die Finanziellen Fragen geht, dann lassen Sie doch zwei Konzepte aufstellen.

    1. Abdichtung nach DIN 18195-4 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08“ + Dränanlage nach DIN 4095 „Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen - 1990/06"



    2. Abdichtung nach DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ incl. aller Zusätzlicher Maßnahmen wie Fest- und Losflanschschienen usw.

    Wahrscheinlich werden die Kosten sich in etwa aufheben.
     
  4. Ulli

    Ulli Gast

    DIN 18195-4 vs DIN 18195-6

    Es geht ebenfalls noch um die technische Bewertung dieser beiden Alternativen. Reicht eine Abdichtung gegen aufstauendes Sicherwasser nach DIN 18195-6 aus oder wäre eine Kombination mit einer Drainage sinnvoll.

    Wohin fließt denn bei 18195-6 all das Wasser ? Versickert dieses nach und nach ?
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wohin fließt denn bei 18195-6 all das Wasser ? Versickert dieses nach und nach ?

    Ja, daher der Begriff - zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Man rechne mit ca. 2 Tagen Wasserdruck. Und es bedeutet nicht umlaufend und unter der Bodenplatte Wasserdruck. Wichtig ist, Oberflächenwasser vom Gebäude wegzuleiten.


    Die Frage ist auch: Wo fließt das Wasser bei einer Drainage hin?

    Anschluß an die Kanalisation? Oder gibt es eine Vorflut?

    Drainage ohne brauchbaren Abfluß taugt auch nix - und viele Gemeinden erlauben keine Einleitung in die Kanalisation (mehr).

    Dann bleibt eh zur Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser keine Alternative. (Korrektur: Doch gibt es, nun ja, z.B. Sickerflächen anlegen ...)
     
  6. #6 Carden. Mark, 05.06.2005
    Carden. Mark

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    woher die info. Ich kenne keine festen Zeitwerte für d
     
  7. #7 PeMu, 06.06.2005
    Zuletzt bearbeitet: 06.06.2005
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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist Erfahrungswert und kann auch über die Durchlässigkeiten der "üblichen" Boden nachgerechnet werden. Wenn's deutlich länger dauert kann man eine Talsperre oder See anlegen. Und jede Drainage wäre eh obsolet. (Teich ohne Teichfolie :-) wär kein Thema mehr)

    Wert als Hinweis zu sehen: Der Wasserdruck steht nicht nur ein paar Minuten an, nachdem der Wasserzugang aufgehört hat. Die Dichtung muß mehr aushalten können.

    Noch ein Hinweis: I.d.R ist der Wasserdruck nur lokal und max. nur bis ein paar Stunden nach Ende Wasserzugang vorhanden. Andernfalls wäre immer eine Bemessung auf Wasserdruck erforderlich -> praktisch kein gemauerter Keller möglich. Und das fordert bisher niemand.
     
  8. #8 Carden. Mark, 06.06.2005
    Carden. Mark

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    Das sieht die DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ aber ein wenig anders.
    Des weiterem, warum soll denn kein Keller gemauert werden können, wenn drückendes Wasser ansteht. Der Erddruck ist doch sowieso da und sollte sich hierdurch nicht wesentlich vermehren. Also sollte dieses der DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung auch so ziemlich egal sein.

    Ich hätte nur gerne gewusst, wo die „max 2 Tage herkommen“. Diese Prognose hat noch keiner auf irgendwelchen Seminare, Schulungen oder was auch immer gewagt. Auch sagt die 18195-6 nicht aus, was „zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ bedeutet.
     
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