Hausbau ohne Vertrag. Gesetzliche Regelungen

Diskutiere Hausbau ohne Vertrag. Gesetzliche Regelungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nehmen wir mal an, es wird ein Haus gebaut ohne Vertrag. Wäre das für den Bauherren wirklich so katastrophal? Würden dann nicht die...

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  1. Gwenny

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    Hallo,

    nehmen wir mal an, es wird ein Haus gebaut ohne Vertrag.
    Wäre das für den Bauherren wirklich so katastrophal? Würden dann nicht die gesetzlichen Regelungen eintreffen? Wären die so nachteilig für den Bauherren?

    Gruß,
    Gwenny
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt I M M E R einen Vertrag, wenn eine Leistung erbracht wird. Fragt sich nur, welche Form der hat und wer was wie über den Inhalt beweisen kann!
     
  3. svjm

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    Naja,
    ein Vertrag sollte dafür gut sein, ein "Soll" zu beschreiben. Und das auf einem oder mehrerern Blättern. Welche gesetzlichen Regelungen sollen denn greifen, wenn Gwenny jemanden auffordert "Bau mir 'mal eben ein Haus".

    Sorry, das ist sehr verkürzt dargestellt
    svjm
     
  4. #4 Achim Kaiser, 05.05.2012
    Achim Kaiser

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    Ohne Vertrag ist das *soll* meistens besser als nach ner BT-Baubeschreibung ...
    Ohne besondere Vereinbarung haste Anspruch auf *mittlere Art und Güte* und das im Bezug zum Bauvorhaben.
    Heisst : bauste ne Luxusvilla liegt der etwas anders als bei ner Hundehütte.

    Die Kehrseite : Die Rechnung hat dann auch mindestens *mittlere Art und Güte*

    Besser : Vorher vereinbaren was es geben soll und was es kostet, denn so manches bei *mittlerer Art und Güte* ist Ermessenssache und differiert sehr je nach Blickwinkel ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. Julius

    Julius

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    Ja, für einen SV wirklich SEHR verkürzt (um nicht zu sagen, falsch).
    Verträge, für die keine Schriftform vorgeschrieben ist (für den Grundstückskauf z.B. ist sie es, sogar in in "verschärftet" - notarieller - Form, für den Hausbau aber nunmal nicht), können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.

    Dann gilt aber das vom Ralf .D. gesagte: Im Zweifel stellt sich die Nachweisfrage.

    Zur Frage, welche Regeln ohne schriftlichen Vertrag gelten, empfiehlt sich schlicht ein Blick ins BGB (Vertragsrecht, speziell zum "Werkvertrag")...
    Rechtlich unklar ist also nichts, höchstens sachlich.
     
  6. svjm

    svjm

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    Stimmt, das ist zu kurz geraten, Asche auf mein Haupt.
    Nehmt es heraus,
    svjm
     
  7. #7 Gast036816, 05.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    spannend - bau mir mal ein haus, wenn du fertig bist, sagste mir was es kostet.

    ich würde sofort per handschlag drauf einsteigen.
     
  8. Gwenny

    Gwenny

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    Okay, da habe ich wohl etwas zu einfach gefragt.
    Aber meine Frage wurde ja in Beitrag #5 geklärt. Vielen Dank.

    Wie sieht es aber mit den aRdT und den DIN-Normen aus? Müssten die auch ohne Vertrag eingehalten werden?
     
  9. Julius

    Julius

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    Ja und jein.
     
  10. Gwenny

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    Und die Begründung?
     
  11. #11 Baufuchs, 08.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    m.E. nicht jein, sondern ja.

    Guckst Du BGB:

    Üblich ist, dass die aRdT und die DIN eingehalten werden müssen.

    Aber wer bitte kommt auf die Idee, einen Hausbau ohne Vertrag zu beauftragen?
     
  12. Gwenny

    Gwenny

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    Ich jedenfalls nicht.

    Mir sind einfach die Gedanken gekommen: "Was wäre, wenn....?" Also z.B. Was wäre, wenn nur eine Leistungsbeschreibung vorlliegt, sonst aber nichts weiteres zu Bezahlung, Abnahme, Gewährleistung etc. vertraglich vereinbart wurde. Da war mein Gedankenspiel, welche gesetzlichen Regelungen usw. greifen. Und in diesem Forum erhält man ja ziemlich zügig Antworten. :biggthumpup:
     
  13. Baumal

    Baumal

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    hab ich mir schon gedacht.

    du möchtest mit unsinnigen fragen
    anderen leuten ihre zeit stehlen.

    prima!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nun - das hatten wir schon mal:

    Du bekommst die mittlere ortsübliche Qualität und Güte nach den aRdT und DIN (oder auch nicht - aber ds gilt auch für andere Vertragsarten) nach den Regeln des BGB, nicht der VOB zu einem Dir nicht bekannten Preis.
    Zusätzlich bekommst Du:
    Eine Privatinsolvenz
    einen neuen besten Freund (Rechtsanwalt)
    kein Haus
    noch einen neuen besten Freund (Gerichtsvollzieher)

    Und ich denke, entweder hörst Du auf uns oder auf, unsere Zeit mit solchen "Gedankenspielen" zu verschwenden!
     
  15. #15 Baufuchs, 08.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da ohnehin keiner so blöd ist, einen Hausbau ohne schriftlichen Vertrag zu beauftragen, können wir es damit auch gut sein lassen.


    :closed:
     
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