Diebstahl von Baustelle VOB regelt Haftung?

Diskutiere Diebstahl von Baustelle VOB regelt Haftung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bin als Unternehmer grad in der Zwickmühle: VOB mit Archi, Materiallieferung an Baustelle lt. Vertrag, Bezahlung ist erfolgt, Baustelle zwar...

  1. #1 Deichblume, 06.05.2012
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    Bin als Unternehmer grad in der Zwickmühle: VOB mit Archi, Materiallieferung an Baustelle lt. Vertrag, Bezahlung ist erfolgt, Baustelle zwar verschlossen, Schlüssel aber für jedermann zugänglich. Wer haftet? Ich muß nachbestellen, Lieferung dauert 2-3 Wochen, ich kann den Vertrag nicht erfüllen?!
     
  2. #2 Gast036816, 06.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es eine bauwesensversicherung des bauherrn? die würde das regulieren, was bereits fest mit dem gebäude verbunden, d. h. eingebaut, ist.

    für nicht eingebaute, sondern zwischengelagerte bauteile bleibt der besteller verantwortlich.
     
  3. #3 Deichblume, 07.05.2012
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    Und Besteller ist hier wer? Bauherr, Architekt oder mit Ausführung beauftragter Unternehmer, der die vom Kunden gewünschten Materialien aus Baustelle geliefert hat? In diesem Fall hat zwar der AN bestellt, aber der Bauherr bereits bezahlt - also müßte sich doch das Eigentumsverhältnis geändert haben oder?
     
  4. #4 wasweissich, 07.05.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da würde ich sagen , dass es sich um bauseits gestelltes material handelt .
    wenn an den händler gezahlt wurde .



    oder an wen hat AG bezahlt ?
     
  5. #5 Deichblume, 07.05.2012
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    Mich, den AN. Und damit habe ich dann das Baumaterial erworben. Also ist doch das Baumaterial bereits in den Besitz des AG (ist das eigentlich der Bauherr oder der Archi?) übergegangen sein.
     
  6. #6 wasweissich, 07.05.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ah neee , das ist ja schon wieder so ne halbgare konstellation ......

    das kann kompliziert werden .


    aber der archi guckt nur zu ....
     
  7. #7 Gast036816, 07.05.2012
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    Gast036816 Gast

    meines wissens nach geht das material in eigentum des AG ueber, wenn abnahme oder teilabnahme vorliegt sowie schlussrechnung oder teilschlussrechnung bezahlt wurde.
     
  8. #8 ThomasMD, 07.05.2012
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    Im diesem Falle klingts aber so, als ob der AG eine Vorauszahlung an den AN geleistet hat, weil der AN ev. etwas klamm war.
    Da dürfte das Eigentum beim AN liegen.
     
  9. Neutal

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    In den Lieferbedingungen nachsehen. Die meisten Lieferanten liefern bis Bordsteinkante oder bis zur ersten verschließbaren Tür. Hat der Lieferant vor dem vereinbarten Termin alles abgesetzt und den Lieferschein nicht unterschrieben bekommen, kann es sein das er haftbar ist. Bei Termingerechter vereinbarter Lieferung ist es das Problem des einzelnen. Generell hat jeder auf seinen Baustellen dafür zu Sorgen, das sein Matereil geschützt lagert.
    Auf einer abgesperrten Baustelle kann man versuchen auf der nächsten Baubesprechung den Schaden per Umlage ersetzt zu bekommen. Im günstigsten Fall wurde jemand dabei beobachtet, oder stellt sich freiwillig da sein "Helfer" versehentlich das falsche Material aufgeladen hat.
    Leider aber ist ansonsten jeder für sein Material verantwortlich und muß dieses ggf. in einem Container lagern
     
  10. #10 Deichblume, 07.05.2012
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    Ne, Materiallieferung war meine Sache, Bezahlung war vertraglich vereinbart. Container nicht vorhanden, Material (ca. 8.000 Euro Wert) wurde im EFH gelagert, wurde auch nur ein kleiner Teil entwendet - hier liegt aber das größere Problem: ich kann ohne das Material nicht die Baustelle fristgerecht fertigstellen, da Lieferzeit ca. 2 Wochen! Mal sehen, ob der Archi auf Verzugsstrafe besteht. Kann er das?
     
  11. #11 Deichblume, 07.05.2012
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    Achso zur "Sicherung" der ansonsten frei zugänglichen Baustelle wurde die Bautür verschlossen und der Bauschlüssel im Baustromkasten "versteckt"...
     
  12. Neutal

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    Das ist natürlich genauso sicher wie den Schlüssel vom Bauwagen in der Traverse zu verstecken.
    Wenn das Material auf einer so gesicherten Baustelle gelagert wird, würde ich mir sofort den Architekten und die verantwortlichen der anderen Gewerke zu Raport auf die Baustelle rufen. Es wird vielleicht keiner zugeben, aber mit Androhung einer Anzeige ist schon mal etwas Material wieder aufgtaucht. Anzeige wegen Diebstahl würde ich sofort stellen.
    Ich habe bei einem BV durch Umlage einige Kanthölzer ersetzt bekommen, die wurden wohl als Allgemeingut deklariert.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2012
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    Deichblume - das alles ist DEIN Problem und wrd an Dir hängen bleiben!

    1) Wenn Dir die Sicherung der Baustelle nicht ausgereicht hätte, hättest Du das Material anderswo (z.B. in Deinem Wonzimmer) lagern müssen oder Bedenken anmelden müssen.
    2) Ob der Schlüssel im Baustromkasten liegt oder alle Handwerker einen haben und mit sich rumschleppen, macht nur einen marginalen Unterschied, denn es sperrt nur die Nachbarn aus.
    3) Bis zur Abnahme haftest DU für alle Schäden (dazu gehört auch Diebstahl) an Material. Auch an bereits verbautem!
    4) Der Architekt hat da gar nix zu entscheiden, der kann dem AG als Deinem Vertragspartner höchstens zur einen oder anderen Entscheidung raten.
    Es geht um das Geld des AG, also entscheidet der. Auch über Vertragsstrafen.

    5) Wie kann man mit so wenig Wissen um das, was die eigene Sachlage betrifft, selbstständig tätig sein. Solche Risiken müssen doch kalkulatorisch einberechnet sein.
    Damit man kalkulieren kann, muss man doch aber wissen, was man kalkulieren muss.
     
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