Baugrubenböschung und Unterfangung bei Haus mit Keller neben Haus ohne Keller

Diskutiere Baugrubenböschung und Unterfangung bei Haus mit Keller neben Haus ohne Keller im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, unser Haus (DHH) wurde ohne Keller gebaut, das Nachbargrundstück ist inzwischen auch verkauft, und der neue DHH-Nachbar plant...

  1. Maxtor

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    Hallo Zusammen,

    unser Haus (DHH) wurde ohne Keller gebaut, das Nachbargrundstück ist inzwischen auch verkauft, und der neue DHH-Nachbar plant sein Haus mit Keller.
    Habe mit Ihm das Thema Unterfangung mal angesprochen, da wir Angst haben, dass unser Haus, beim Kelleraushub, beschädigt werden kann.
    Der Nachbar möchte auch gerne auf Nummer Sicher gehen und will den Keller erst 3m entfernt von unserem Haus bauen (unterkellert dafür seine Garage).
    EG und OG werden dann an unsere Außenwand angebaut.
    Die Frage ist nun, welche Sicherungsmaßnahmen kann oder sollten zusätzlich ergriffen werden, um Schäden (Setzrisse, o.ä.) zu verhindern?
    Da die Baugrube ja auch Abgeböscht werden muss wird während des Kellerbaus ja weniger als 3m Erde zwischen den Häusern sein.
    Kann man den Keller auch in mehrern Abschnitten bauen, oder wie geht man da am Besten vor.

    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Viele Grüße Max
     
  2. #2 der.schmiddl, 07.05.2012
    der.schmiddl

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    Hallo Max,
    Ich denke eine bautechnische Anleitung wirst Du hier nicht bekommen.

    Fragt doch Euren Nachbarn mal nach einem Termin mit dem Planer des Neubaus und lasst Euch erläutern, wie der Bauablauf geplant ist. Wenn der Planer ein Fachmann ist, wird er sich auch eine Lösung für dieses Problem überlegt haben.
     
  3. Maxtor

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    der.schmiddl@ danke für deine antwort,

    so wie ich das aus dem gespräch mit meinem nachbarn herausgehört habe ist es sehr fraglich ob der planer ein fachmann ist, zumal der nachbar sich nur die pläne für den bauantrag von einem architekten machen lässt und sich um den rest selber kümmern will.
    daher würde ich ihm gerne richtlinien, ausführungen, din´s oder ähnliches zeigen, damit an meinem haus nichts passiert und alles wird wie es sein soll, ohne später ärger zu haben.

    darum wäre ich für weitere antworten sehr dankbar.
    (will keine dys-anleitung)

    Viele Grüße
    Max
     
  4. #4 RMartin, 07.05.2012
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    Thema "Unterfangung" und vieles was damit zusammenhängt schon x-mal hier gehabt. Es ist auch schon oft auf die entspr. Norm "DIN 4123" verwiesen worden.

    Nur ein Zeigen der entspr. Norm garantiert natürlich sicherlich nicht, dass an Deinem Haus nichts passiert. Hier muss entspr. Fachverstand her. Wenn Dein Nachbar sich den nicht einkauft, dann musst Du da enstpr. einleiten um Dein Heim zu schützen.
     
  5. #5 Gast vS, 08.05.2012
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    wird nicht passen - geh in Düsseldorf mal "kalkulatorisch" erst einmal von einem zulässigen Böschungswinkel von 45° aus (sofern ihr / euer Nachbar geneigt seid Vorschriften zu beachten).

    Unterkellerung ~ 3m Tiefe / Abstand 3 m abzgl. Arbeitsraum von ~ 1 m = geht nicht ohne Baugrubensicherung (z.B. Trägerbohlenverbau) oder andere Sicherungen.

    Gruß
     
  6. #6 peterk61, 08.05.2012
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    An die Normen solltest Du Dich oder vielmehr Dein Nachbar unbedingt halten. Die Normen liegen auch immer auf der sicheren Seite.

    Der Aushub von Baugruben im Umfeld von Gebäuden wird von der DIN 4123 geregelt, wie RMartin richtig bemerkt hat.

    Wenn Dein Haus auf Streifenfundamenten gegründet ist, kann gemäß DIN 4123 im Abschnittsverfahren Dein Fundament Unterfangen werden. D.h. der Nachbar hebt unter Deinem Fundament in Abschnitten mit Lücken aus und zieht in den Abschnitten Dein Fundament auf die Tiefe seines gepanten Fundamentes herunter. Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt der Aushub in den Lücken, in denen wiederum Dein Fundament nach unten geführt wird. Anschließend kann der Nachbar seine Fundamente und Keller betonieren lassen.

    Die Unterfangung muss von einem Baugrundgutachter und einem Statiker mit Erdbauerfahrung geplant und überwacht werden. Wichtig sind die Standsicherheitsnachweise für die Bauphase, wenn Dein Fundament die Baugrubenwand ist.

    Die Unterfangung wird nicht ganz billig werden!!

    Vorher unbedingt eine Beweissicherung ausführen lassen, damit klar ist welche Schäden an Deinem Haus schon da waren und welche Schäden an Deinem Haus hinzugekommen sind, für die Dein Nachbar aufkommen muss.
     
  7. kayooo

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    Wie ein Vorredner schon gesagt werden 3 m Abstand für eine Böschung nicht reichen. In allen Bauzuständen ist Nachbareigentum zu schützen. Das heisst in diesem Fall, dass die Grundbruchsicherheit Ihres Gebäudes in allen Bauzuständen gegeben sein muss. Das lässt sich nicht so einfach abschätzen, nicht mit dem Wedeln einer Norm bewerkstelligen und schon garnicht von einem Eigenleister verhindern. Das ist ein Job für einen Fachmann. Je nach anstehenden Bodenarten können Spezialmaßnahmen wie z.B. Pfähle, Anker, etc. notwendig werden. Einfach mal losbuddeln ist nicht und das würde ich ggf. mit dem zuständigen Bauamt etc. verhindern.

    Dazu handelt es sich bei der Bemessung von klassischen händischen Unterfangungen nach 4123, Bohlträgerverbauten, etc. etc. um bodenmechanische Berechnungen mit erhöhtem oder hohem Schwierigkeitsgrad die i.d.R. über den Tisch eines Prüfstatikers zu gehen haben.

    Ohne jetzt in die Details zu versinken kann man Ihnen eigentlich nur empfehlen sich nicht runter reden zu lassen. Scheuen Sie sich nicht alles was Ihr Nachbar Ihnen verspricht, vorlegt, etc. etc. in Frage zu stellen und ggf. eigenvernatwortlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Darüber hinaus würde ich auf eine Nachbarschaftsvereinbarung pochen in der wesentliche Dinge wie Beweissicherungen, Setzungsüberwachungen, Schadensregulierung, Entschädigung für Unterfangungskörper geregelt ist.

    Kurz Sie brauchen fachlichen und juristischen Rat.

    Weiter erlaube ich mir noch eine kleine Anmerkung zu einem Vorredner:

    Was nützt es wenn die theoretischen Ausführungen einer Norm auf der sicheren Seite liegen, wenn es an der Ausführung mangelt. :D ... Die 4123 beschreibt schön unter welchen Randbedingungen Unterfangungen hergestellt werden dürfen, verschweigt jedoch wie und womit man z.B. den Kraftschluss zwischen Unterfangung und Fundament mit relativ kleinen zu erwartenden Verformungen herstellt oder dass es trotz Einhaltung der Mindestabstände während der Herstellung zu Lastunlagerungen kommt, die unweigerlich auch Verformungen zur Folge haben. Über Verformungen schweigt sich die 4123 meines Wissens überhaupt aus.

    Glück auf!

    kayooo

    Zur Erheiterung aller Foristen noch ein kleines Bild über die Herstellung einer klassischen Unterfangung in schwierigen Baugrund.

    IMG_2482.jpg
     
  8. Maxtor

    Maxtor

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    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Werde meinen Nachbarn mal in´s Gebet" nehmen.

    Viele Grüße
    Max
     
Thema: Baugrubenböschung und Unterfangung bei Haus mit Keller neben Haus ohne Keller
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