VOB/B §4 Abs. 4

Diskutiere VOB/B §4 Abs. 4 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in der VOB/B steht unter §4 Abs. 4: Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur...

  1. Gwenny

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    Hallo,

    in der VOB/B steht unter §4 Abs. 4:

    Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:
    1. die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle,
    2. vorhandene Zufahrtswege und Anschlussgleise,
    3. vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig.

    Zu 3. Verbirgt sich hinter den "Kosten für den Verbrauch" Baustrom und -Wasser?
    Wenn ja, wie läuft dann die Umlage, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle sind?

    Gruß,
    Gwenny
     
  2. #2 Ja Ninng, 08.05.2012
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    Moin

    Warum willste da übehaupt aufteilen? Zahlen musste das im Endeffekt sowieso.
    Wenn du das Aufteilst dann werden die Kosten dafür nur auf die Bauleistung umgelegt incl. den Ärger den du hast wer nun wieviel verbraucht hat und so weiter....
     
  3. #3 Manfred Abt, 08.05.2012
    Manfred Abt

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    "mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig" bedeutet dass sie sich untereinander abstimmen oder auf eigene Kosten Zwischenzähler einbauen.

    Sofern es nicht um enorm hohen Verbrauch geht tut man sich aber nichts gutes, wenn man das zu pingelig sieht. Wenns nicht weh tut und es nicht um tausende Euros geht kann man das als AG bezahlen und gut ist.

    Bei öffentlichen Projekten geht man meist zwei (vertraglich geregelte) Wege:
    • AN bekommt nichts gestellt und muss sich um alles selbst kümmern
    • AN darf vorhandene Anschlüsse kostenlos nutzen und muss sich nur um die Verteilung auf der Baustelle kümmern
     
  4. #4 Baufuchs, 08.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann man? Man wird es als AG immer zahlen, denn die AN rechnen es immer in ihre Preise ein.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Gwenny - dazu sollte die VOB aber rechtswirksam vereinbart sein. :shades.
     
  6. Gwenny

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    Warum muss ich das als AG zahlen? Klar rechnen AN irgendwelche Preise mit ein, die als Endverbraucher nicht nachvollziehbar sind, wie Werkstattwagenpauschale (die bei jedem anders hoch ist).

    Aber wenn ich jemand mit VOB/B beauftrage, steht der Gewerkspreis doch schon vorher fest. Somit habe ich laut §4 Abs. 4 das Recht, den AN die Verbrauchskosten (nachträglich) in Rechnung zu stellen.
     
  7. Gwenny

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    Ich weiß. Deswegen frage ich euch hier ja auch Löcher in den Bauch :lock
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2012
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    Blödsinn.
    Entweder wissen die Firmen bei der Preisgestaltung davon - dann kalkulieren sie es ein.
    Oder sie wissen nicht davon (dass Du es umlegen willst), dann müssen sie es auch nicht zahlen.

    Du gehst doch auch nicht in die Kneipe, bestellt ein Wiener Schnitzel mit Pommes und verlangst als Nachtisch einen gemischten Eisbecher für lau dazu mit der Begründung:
    Das Restaurant nebenan hat das im Preis mit drin!
     
  9. #9 RMartin, 08.05.2012
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    Weil wie Baufuchs schon schrieb, dass wenns gemäß Vertrag der AN zu zahlen hat dann entspr. in den Preisen berücksichtigt ist; diese also entspr. höher sind als wenn der AG Strom und Wasser kostenfrei stellt.

    Ist also theoretisch ne 'Milchmädchenrechnung' ; rechte Tasche - linke Tasche.
     
  10. BJ67

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    Wenn du private Bauherrin bist, verrate mal dem Ralf, ob die z.B. die VOB ausgehändigt bekommen hast ... oder weshalb du der Meinung bist, sie ist wirksam vereinbart. Meist ist das nämlich nicht so ...
     
  11. Baumal

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    meinst du jemandem, der per handschlag ein
    bauvorhaben besiegelt, dem wird noch die VOB ausgehändigt?

    ich jedenfalls kann nicht verstehen, wie blauäugig man sein kann,
    noch was das für eine baustelle sein soll...
     
  12. BJ67

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    Nö, deshalb frag ich ja ....
     
  13. Gwenny

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    Verstehe ich nicht. :confused:

    Meine (laienhafte) Meinung: Wenn ich ein Gewerk beauftrage, dann kann ich entweder einen Werkvertrag, einen Vertrag nach VOB/B oder irgendetwas dazwischen vertraglich vereinbaren.
    Wenn nach VOB/B, dann steht der Gewerkspreis vorher fest. Da muss ich den AN doch nicht mitteilen, dass ich auf diesen Passus bestehe. Jeder kann die Bedingungen lesen und ich lese das oben schon gesagte daraus.

    Zur Klarstellung: Es geht mir hier nicht darum, Gewinner zu sein oder den Firmen eines auszuwischen oder eine Milchmädchenrechnung aufzustellen. Ich sehe bei diesem Passus aber die "Gefahr", dass eine unterschiedliche Bewertung seitens des AGs genauso wie des ANs entsteht. Was im Endeffekt zu Streit führen wird. Und wie man hier sieht, ich interpretiere das anders als Ihr. (WIll aber keinen Streit mit euch ;) )

    @Baumal: Deine Antwort geht sicherlich um meinen anderen Thread. Hier ist die Fragestellung ganz anders.
     
  14. #14 RMartin, 08.05.2012
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    Gwenny:
    Wenn in Deiner Ausschreibung dann bzgl. Strom- und Wasserkosten nix vermerkt ist, kalkulieren die Firmen entspr. VOB - sprich sie kalkulieren Strom und Wasser mit ein.

    Wenn Du reinschreibst, dass es Strom und Wasser bauseits gibt, dann kalkulieren die Firmen diese Kosten nicht mit ein und es wird entspr. günstiger - dafür zahlst Du den Strom direkt selber.

    So einfach ist das. Unterm Strich theoretisch die gleiche Summe.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2012
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    Alleine dieser Absatz zeigt, dass Du 0,00 Ahnung vom Vertragsrecht hast.

    Ein Crashkurs Bauvertragsrecht ist hier weder gewollt noch möglich.

    Also such Dir einen Baurechtsanwalt, der Deine Vertragsziele verschriftlicht, damit die Firmen das dann anerkennen können (oder es lassen)
     
  16. #16 Gwenny, 08.05.2012
    Zuletzt bearbeitet: 08.05.2012
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    @RMartin: Danke für die Antwort.

    Ich habe keine Ahnung vom Vertragsrecht. Bin keine Juristen. Deswegen stelle ich ja auch meine Fragen hier ans Forum, um nicht ganz dumm in weitere Gespräche (hier: mit Baurechtsanwalt) zu gehen. Ist das so falsch?
    Das eine Gewerk sagt, "machen Sie es so". Dann ließt man hier im Forum: "Nein, auf keinen Fall". Das andere Gewerk sagt, "machen Sie es anders". Dann ließt man hier im Forum: "Nein, auf keinen Fall."
    Ich bin einfach unsicher. Schließlich geht es um eine Investition von XXX.000€.

    Meine Frage ist aber beantwortet. Thread kann also gerne geschlossen werden.
     
  17. #17 Manfred Abt, 08.05.2012
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    Ich kann nicht verstehen, warum und wie hier auf Gwenny losgehackt wird.

    Voraussetzung: die VOB/B ist wirksam vereinbart, wie auch immer.

    Dann ist ihr Ansatz richtig: die Firmen müssten bei Ihrer Kalkulation bereits berücksichtigt haben, dass sie die Verbrauchskosten diese vom AG später in Rechnung gestellt bekommen. Und es liegt im kalkulatorischen Ermessen der Firmen, ob sie dies in die Preise einrechnen oder ob sie dies von ihrer Gewinnmarge abziehen.

    Mein erster Ansatz ganz oben war aber ein ganz anderer: Gwenny soll die Kosten den Firmen trotzdem nicht in Rechnung stellen, weil es viel wichtigere Themen zu klären gibt als eine stark streitgefährdete Aufteilung von vermutlich wenigen hundert Euro. Ich würde die Kosten übernehmen und das für andere Streitthemen aber auch als ideelles Guthaben im Hinterkopf behalten.

    Und fürs nächste Bauvorhaben: hier macht eine vertragliche Ergänzung zur VOB/B Sinn, um Endlosdiskussionen auszuschalten, Inhalt siehe oben.
     
  18. Gwenny

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    Oh, das muss ich doch nochmal drauf antworten

    Vielen Dank

    So sehe ich es auch. Dieser Passus kann also auch für den AN zu Problemen führen.

    Bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Nächste Bauvorhaben für mich oder für alle anderen hier im Forum? Bei mir steckt ja noch das erste Bauvorhaben in den Kinderschuhen. Und deswegen informiere ich mich vorab so geht wie es geht.
     
  19. #19 Manfred Abt, 08.05.2012
    Manfred Abt

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    Gwenny, ich hatte dich so verstanden dass dein BV schon läuft und du nun noch die Abrechnung zu klären hast.

    Wenn du dich noch in der Vertragsvorbereitung befindet dann einfach erklären, dass sich der AN um alle Ver- und Entsorgungsanschlüsse sowie den Verbrauch selbst bemühen muss und das bitte in seine Preise einrechnet. Es gibt genug anderen Kram in der Bauzeit, um dass sich der BH kümmern muss.
     
  20. #20 Gast036816, 08.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich empfehle jedem bauherrn alles bereit zu stellen und alles direkt zu bezahlen, nichts davon wieder herein zu holen. so muss es dann auch in der leistungsbeschreibung enthalten sein.

    wenn den einzelnen auftragnehmern der verbrauch in rechnung gestellt wird, dann exakt das, was der einzelne tatsächlich verbraucht hat. prozentuale umlagen sind nicht gerecht, führen immer zum streit und zu ärger.

    eine exakte abrechnung des tatsächlichen verbrauchs von zählerinstallation, zähler ablesen nach inbetriebnahme, dokumentation, zählerablesen zwischen drin und am ende mit abrechnung, rechnungsstellung kostet unterm strich mehr verwaltungsaufwand, als unterm strich in rechnung gestellt wird.
     
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