Gültigkeit unterschiedlicher Baugenehmigung für das gleiche Objekt

Diskutiere Gültigkeit unterschiedlicher Baugenehmigung für das gleiche Objekt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgende Ausgangssituation: Baugenehmigung (NRW) für folgende Vorhaben liegt seit zwei Jahren vor, Verlängerung der...

  1. #1 JaquesTati, 08.05.2012
    JaquesTati

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    Hallo zusammen,

    folgende Ausgangssituation:

    Baugenehmigung (NRW) für folgende Vorhaben liegt seit zwei Jahren vor, Verlängerung der bestehender Grenzgarage A um 4 Meter, Neubau einer weiterer Grenzgarage B auf der anderen Hausseite (entsprechende Unterlagen von Architekt und Statiker sind vorhanden). Mit den Arbeiten wurde bis zum heutigen Tag noch nicht begonnen, da eventuell Teile des Grundstücks in ein Umlageverfahren einfließen könnten und dies indirekt Auswirkungen auf die Garagen haben könnte . Stadt und ein Privatinvestor möchten Teile des hinteren Gartenlandes in Bauland umwandeln.

    Da die Genehmigung aber in einem Jahr verfällt, soll jetzt doch schon mit den Arbeiten begonnen werden. Allerdings hat sich die Ausgangssituation leicht verändert, bei Garage A haben sich im Bereich einer Ecke Risse gezeigt – eventuell hat es hier eine Absenkung gegeben, so dass nun die Überlegung im Raum steht, diese 60 Jahre alte Garage abzureißen und eine komplett Neue zu erstellen, Länge (incl. der 4 Meter Verlängerung) würde beibehalten, jedoch die Gunst der Stunde genutzt diese dann auch noch um 1,5 Meter zu verbreitern.

    Mir ist klar, dass ich hierfür wieder einen Architekten und Statiker mit der Planung beauftragen muss, aber wie verhält es sich mit der Baugenehmigung?

    Die Maurerfirma hat sich spontan einmal umgehört und Folgendes mich verwirrendes mitgeteilt.

    a) alte Baugenehmigung zurückgeben und eine neue beantragen, falls diese dann abgelehnt würde, hätte man Pech gehabt und dürfte dann weder A noch B bauen

    b) parallel eine neue Baugenehmigung beantragen und falls diese einem versagt würde, darf man mit der alten bauen

    c) Garage B bauen, Einmessen lassen und danach erst eine neue Baugenehmigung beantragen, Nachteil wären aber die doppelten Kosten für das Einmessen und die Baustelleneinrichtung

    d) Garage A einfach breiter bauen, da nicht gegen die Landesbauordnung verstoßen würde, entsprechende Abstandsflächen und max. Volumina würden eingehalten. Ein für mich als Laie fragwürdiger Vorschlag

    Darf man denn nun für ein Vorhaben zwei unterschiedliche Baugenehmigungen haben oder nicht, überdeckt die Neue immer die Alte, kann man eine Baugenehmigung nachträglich aufspalten lassen, also eine separate für Garage A und Garage B? Leider kann ich meinen alten Architekten nicht mehr damit belästigen, da er zwischenzeitlich so schwer erkrankt ist, dass es seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

    mfG

    JaquesTati
     
  2. Baumal

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    e) geringfügig geänderte bauvorlage.

    alte baugehnehmigungspläne mit einer zeichnung der
    neuen garage überkleben (tektur) und dem amt übergeben.

    kopie an architekt, statiker und vermesser.
     
  3. #3 JaquesTati, 08.05.2012
    JaquesTati

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    Wow, so einfach ist das, danke für die schnelle Antwort.

    Aber wie sieht es mit dem "Urheberrecht" meines alten Architekten aus, darf man ungefragt einfach so seinen Plan abändern?

    mfG

    JaquesTati
     
  4. Julius

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    Ist der "Alte" der von kürzlich oder der von vor 60 Jahren?

    Und neue Architekten gibts in Eurer Gegend gar keine...?
     
  5. Taipan

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    Die Frage ist eher, ob der Entwurf zu dem Bauwerk ausreichende Schöpfungshöhe hat.

    Wenn es um die Änderung von Garagen geht, würde ich sagen, wird das durch ein Gericht verneint. Hier werden die Interessen des Eigentümer schwerer wiegen.
     
  6. #6 JaquesTati, 09.05.2012
    JaquesTati

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    @Julius

    Der „Alte“ ist der von kürzlich – also der, der Umbau und Erweiterung geplant hat. Der ursprüngliche Architekt wird schon längst das Zeitliche gesegnet haben. Und ja, es gibt auch bei uns noch weitere Architekten, aber ich bin halt so eine treue Seele und greife immer auf die gleichen Handwerker, Dienstleister usw. zurück. Da hat sich halt über viele Jahre ein Verständnis- und Vertrauensverhältnis entwickelt.

    Und jetzt muss man sich auf die Suche nach einem Neuen machen, der erste Anlauf war schon ein Fehlgriff, war zwar ein netter Kerl, aber zum rechtlichen Aspekt konnte er spontan nichts sagen, dafür aber wortreich ausführen, wie er bei Beauftragung die 9 Meter lange Seitenwand gestalten würde, damit diese nicht so erdrückend wirkt – 8 bis 9 schmale bodentiefe Fenster bzw. Doppelreihen mit Glasbausteinen. Mit der erdrückenden Optik mag er ja Recht haben, aber wir reden hier von einer Garage und sein Vorgänger hat das Problem galant mit zwei Fenstern und einer Tür gelöst.

    mfG

    JaquesTati
     
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