Ärger mit Bauträger bzw. Fliesenleger / Geldmacherei

Diskutiere Ärger mit Bauträger bzw. Fliesenleger / Geldmacherei im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Community, Wir bauen aktuell eine DHH mit einem Bauträger. Natürlich wird man erst mit günstigen Preisen geködert, später langt...

  1. #1 SiamLover, 09.05.2012
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    Hallo liebe Community,

    Wir bauen aktuell eine DHH mit einem Bauträger.
    Natürlich wird man erst mit günstigen Preisen geködert, später langt man dann richtig zu...

    Problem 1:

    In der Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Größe der Fliesen in KEINSTER Weise geregelt.
    Lediglich der Materialpreis, der mit 20 Euro je m2 Bodenfliese bzw. 15 Euro je m2 Wandfliese sehr niedrig angesetzt ist, steht dort.

    Prompt tauchte dann im Angebot der Fliesenfirma (die auch verlegt) folgender Posten auf:
    Zulage für Format über 20x25 cm 15,80 € / m2. Weder Bauträger noch Fliesenfirma wollten mit sich reden lassen, sei ganz normal.

    Ein befreundeter Anwalt teilte mir mit, dass dieser Betrag später (von der letzten Rate an den Bauträger) in Abzug gebracht werden soll, da dieser nicht verlangt werden kann. Schließlich steht 0,0 zum Format der Fliesen in der Baubeschreibung.


    Problem 2:

    Wir lassen das Bad und das Gäste-WC nur halbhoch fliesen, wie üblich heutzutage. Plötzlich taucht auf dem Angebot der Fliesenfirma folgender Posten auf: Zulage für Teil-/ Mindermengen, fast 20 Euro / m2 - für 25m2. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass das so vertraglich zwischen Bauträger und Fliesenfirma geregelt ist. Schließlich sei die untere Hälfte des Badezimmers vom Fliesen her die schwierigste, da einige Fliesen nachbearbeitet / ausgeschnitten werden müssen...

    Aber da mal eben für JEDEN m2 fast 20 Euro mehr zu verlangen ist schon dreist, oder?
    Auch hier wollte man sich auf keinen Kompromiss einlassen.

    Auch diesen Betrag später in Abzug bringen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2012
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    Aber der ist nicht auf Baurecht spezialisiert, oder?

    Vereinbart ist nämlich ohne besondere Festlegung "nur" die mittlere Qualität und Güte.
    Darunter kann man durchaus immer noch 15/20 bis 20/25 verstehen!

    Dito für die Fliesenhöhe.

    Vergleich Autokauf: Natürlich ist etwas Sprit im Tank, aber es wird doch keiner einen randvollen Tank erwarten. Auch dann nicht, wenn im Kaufvertrag nicht XY Liter Kraftstoff steht!
     
  3. bernix

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    ...würde jemand reklamieren, wenn der Tank voll wäre und das Autohaus etwas zusätzlich verlangen würde?
    Es käme wohl darauf an:
    günstiger Preis/l = Kundenservice=sicher keine Reklamation....
    angemessener Preis/l + ggf Erklärung = sicher auch keine Reklamation
    Preis mit Aufschlag= hinterlässt kein gutes Gefühl beim Kunden....

    Und hier?

    1.) Von welchem Format sprechen wir eigentlich?


    2.) Ist das so zu verstehen: Kein Abschlag für die nichtverlegte qm Menge, dafür Aufpreis auf die tatsächlich verlegte Fläche?

    gruss
     
  4. #4 SiamLover, 09.05.2012
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    Der Vergleich mit dem Autokauf hinkt etwas, wie ich finde.

    Um Qualität geht es ja nicht hier, nur um die Größe. Diese beträgt bei uns 30 x 60cm, sicherlich kein unübliches Format mehr.
    Und ohne besondere Festlegung ist m. E. keine Größte definiert.

    zu 2.: Die Mehrkosten werden direkt an die Fliesenfirma gezahlt. Der Bauträger schreibt ne Mini-Summe in Höhe von etwas über 100 Euro gut, da in der Bau- und Leistungsbeschreibung von "Fliesen raumhoch" die Rede ist.
     
  5. #5 Jürgen V., 09.05.2012
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    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
    Hier wurde dann definiert.
    Möglichkeit 1

    Angebot ablehnen, andere Fliesen aussuchen

    Möglichkeit 2

    Angebot anehmen, Zahlen und freudlich bleiben.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2012
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    Nochmal ganz lngsam zum Mitschreiben:

    Wenn nichts vereinbart ist, gilt die M I T T L E R E Art, Qualität und Güte als vereinbart.
    Mittlere Art kann bei Fliesen immer noch 20/25 sein!

    Ergo kann der Anbieter mehr Geld verlangen, wenn mehr als die mittlere Art..... gewollt wird! UNd 30/60 ist nun mal mehr als die mittlere Art und Güte.

    Es gibt mittlerweile Fliesen von 1,20 m im Quadrat. Die kann man nur noch in speziellen Legeverfahren mit 2 Mann an der Fliese verlegen.
    Soll das auch noch drin sein?

    Aber wenn Sie meinen, dass Sie Recht haben, dann ziehen Sie am Ende ab und beginnen einen langen Rechtsstreit.
    Denn wenn es ein echter BT ist, veranlasst der einfach die grundbuchliche Umtragung nicht, so lange Sie nicht alles Geld an ihn bezahlt haben. Also FF beim Hauen und Stechen.

    Und selbst wenns ein GÜ ist, bleibt zu fragen, ob man sich seine vorvertraglich ersparte Vertragsinhaltskontrolle durch einen langen nachbaulichen Rechtsstreit versüssen muss.
     
  7. bernix

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    ...es ist in der Tat richtig, dass der Aufwand für die untere Hälfte höher ist.

    Hier würde sich vielleicht anbieten mit den Ausführenden zu vereinbaren: Die Fliesenarbeiten werden voll bezahlt, die nichtgebrauchten Fliesen kann der GU oder der Fliesenleger ggf anderweitig verwenden....der Fliesenleger bekommt vom GU den Lohn für eine raumhohe Verlegung, verlegt wird aber nur bis zur abgesprochenen Höhe....
     
  8. #8 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    lass dir den einkaufspreis der neuen fliese nachweisen mit herstellerangabe. du kannst auch im fliesenhandel dir eine preisauskunft geben lassen.

    wenn die fliesen im kaufvertrag nicht genau beschrieben sind, abmessungen, hersteller oder gleichwertig, verlegehöhe etc. dann wirst du es schwer haben und musst du preise schlucken. die gutschrift von 100 € solltest du einfach nehmen und nicht streiten. wenn sich einer hinsetzen muss und rechnet den mehraufwand für höhere putzqualität, anstrich, eventuell spachtelung, abschlussschiene etc. aus, ist die berechnung der plus-minus-kosten höher, als der betrag, der unterm strich dort stehen wird.
     
  9. #9 SiamLover, 09.05.2012
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    Und packt man nicht einfach nen entsprechenden Vermerk in die Baubeschreibung, wie es andere auch machen?

    Anwälte sehen das anders:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Mehrpreis-fuer-Uebergroee-__f32279.html
     
  10. #10 SiamLover, 09.05.2012
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    Wir haben uns die Fliesen ja selbst ausgesucht, diese kosten etwa 40 Euro je m2.
     
  11. #11 Baufuchs, 09.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @siamlover

    Was Anwälte so denken/glauben. (Aus deinem Link):
    :mauer
     
  12. ktown

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    Na dann passt es doch.
    20EUR im Hauptauftrag + 15,80 zusätzlich = 35,80EUR Somit sind sie dsogar billiger als veranschlagt.

    Es sei aber anzumerken, dass Mehrkosten grundsätzlich vorher anzumelden sind. Wenn also durch sie als Bauherr andere Fliesen ausgesucht werden, sollte dort schon ein Hinweis erfolgen das die Fliesen mit Mehrkosten verbunden sind.

    Wurden von Ihnen die Mengen der Fliesenfläche geändert? Wenn nein, dann ist dies einzig und alleine ein Problem zwischen Bauträger und Sub.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2012
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    Siam, Fliesen 20/25 halten bei einem guten Leger so an der Wand. Bei den Großformaten muss er jede einzelne Fliese abstützen, damit sie nicht die Wand runterrutscht.
    Das soll einfacher sein? Ah ja.

    Auf dem Boden wächst mit der Grösse der Fliese der Aufwand, Überzähne zu vermeiden/minimieren

    Und auf beiden Flächen steigt der Aufwand fürs Augleichen von zulässigen Untergrundtoleranzen!

    *******

    Aber was möchtest Du von uns? Bitte ankreuzen:

    [ ] Ich möchte Eure Meinung hören, auch wenn sie mich Geld kostet
    [ ] Ich möchte nur Zustimmung zu meiner Ansicht, nicht zahlen zu müssen!
     
  14. #14 kappradl, 09.05.2012
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    kappradl Gast

    Solche Fliesen hat er ja. Heute ist dieses Maß ja auch nicht ungewöhnlich. Dafür einen Mehraufwand von 15,80 zu berechnen (ca. 75% Aufschlag) finde ich unangemessen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2012
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    Nö - er hat nicht 20/25, sondern:
     
  16. #16 Baufuchs, 09.05.2012
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    Baufuchs Gast

    Schau nochmal in deine Baubeschreibung, ob da noch was steht wie "Auswahl nach Unternehmerkollektion" oder ähnlich.
     
  17. #17 kappradl, 09.05.2012
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    kappradl Gast

    Hmpf, falsch gelesen...
    Dann hab ich deinem Beitrag #13 nichts hinzuzufügen.
     
  18. #18 SiamLover, 09.05.2012
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    Ja, es ist aufwändiger, ne große / größere Fliese zu verlegen. ABER: Da es nicht in der Bau- und Leistungsbeschreibung geregelt ist, sehe ich es natürlich nicht sein, das zu bezahlen...
    Die Mehrkosten für die teureren Fliesen übernehmen wir natürlich, das versteht sich von selbst.

    Und ja, ich sehe auch ein, dass es schwerer ist, die untere Hälfte im Bad zu fliesen. Aber dafür pauschal 20 Euro mehr für jeden m2 anzusetzen halte ich für etwas übertrieben.
     
  19. #19 SiamLover, 09.05.2012
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    Nein, es finden sich keine entsprechenden Infos.
     
  20. #20 githero, 09.05.2012
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    Ich empfehle mal die Nutzung der Suchfunktion. Was Du hier bemängelst ist schon 1000fach diskutiert worden. Es ist immer das gleiche Spiel mit den BT-Konstrukten. Hak es unter "Lehrgeld" ab. Der von Dir zitierte Anwalt scheint sich in Baurecht nicht wirklich gut auszukennen.
    Wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte Mal sein, dass Ihr für Dinge zahlen müsst, die so nicht genau in der Leistungsbeschreibung standen. Schon die Elektriker-Arbeiten abgerechnet bekommen ;-)

    :bierchen:
     
Thema: Ärger mit Bauträger bzw. Fliesenleger / Geldmacherei
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