Kampfmittelverdachtsfläche

Diskutiere Kampfmittelverdachtsfläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wissende, ich baue in Hamburg ein Haus. In Hamburg ist jeder Bauherr für die Sicherheit vor Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zuständig,...

  1. #1 Andibaut, 11.05.2012
    Andibaut

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    Hallo Wissende,

    ich baue in Hamburg ein Haus. In Hamburg ist jeder Bauherr für die Sicherheit vor Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zuständig, was bedeutet, dass wir unser Baugrundstück mithilfe von Luftbildern untersuchen lassen mussten.

    Leider hat die Untersuchung ergeben, dass ungefähr die Hälfte des Grundstücks als Verdachtsfläche nach der Hamburger Kampfmittelverordnung ausgewiesen wird. Das bedeutet nicht, dass hier auch wirklich Kampfmittel verborgen liegen.

    Allerdings muss nun eine Sondierung erfolgen. Das geeignete und zugelassene Unternehmen schlägt vor, die gesamte Verdachtsfläche (etwas 300qm) bis auf einen Meter abzutragen und dann zu sondieren.

    Es geht mir nicht um das ob, sondern um das wie. 300x1m= 300 Kubikmeter trägt man ja nicht so einfach mal eben ab. Ich habe gehört, dass es andere und günstigere Verfahren gibt. Vielleicht hat hier ja einer Erfahrungen mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Sondierung gesammelt und kann mir und dem Forum davon berichten. Besonders natürlich auch bezüglich der Kosten. Die Kampfmittelverordnung macht jedenfalls keine Angaben zur Art der Sondierung.

    Danke und Grüße
    Andibaut
     
  2. #2 Gast036816, 11.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in berlin verhält sich das ein wenig anders, da hier nicht nur bomben sondern auch granaten und kleinmunition im boden vorhanden sein kann.

    das vorherige abtragen von einem meter macht durchaus sinn und beruht auf erfahrungswerten der kampfmittelräumer. jedes metallteil im boden wird als verdacht angezeigt. jede rostige wasserleitung und alte schraube ergibt einen verdachtsmoment. bomben als bindgänger liegen aber tiefer. die variante ist durchaus kostengünstiger für den grundstückseigentümer. also mal nachfragen und erläutern lassen.
     
  3. #3 peterk61, 11.05.2012
    peterk61

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    Meines Wissens gibt es zwei Vefahren zur Kampfmitteldetektion.

    Das etablierte, magnetische Verfahren hat das Problem, dass auch schon kleine metallische Gegenstände angezeigt werden. Um störende Metalle im oberen Bodenbereich auszuschließen, wird dieser Bereich abgetragen, wie von der von Dir angefragten Firma vorgeschlagen, oder es wird in engen Raster erschütterungsfrei gebohrt, um im normalerweise metallfreien, tieferen Untergrund magnetisch metallische Kampfmittel detektieren zu können.

    Das zweite Verfahren, noch nicht so lange im Einsatz befindliche Verfahren ist das Georadar mit dem Bomben im Untergrund von der Erdoberfläche erkannt werden können, ohne dass ein Bodenabtrag oder Bohrungen notwendig werden. Im Internet findest Du Firmen, die Kampfmittel mittels Georadar detektieren können. Am Besten vor der Beauftragung noch mit dem Hamburger Kampfmitteldienst abstimmen, ob das Verfahren bzw. die Firma anerkannt wird bzw. entsprechenden Referenzen vorweisen lassen. Die Kosten halten sich bei dem Verfahren in Grenzen. Immer Preise vergleichen.

    Eine dritte Möglichkeit ist die Überwachung der Aushubarbeiten durch einen Feuerwerker. In Abhängigkeit der Dauer der Baggerarbeiten auch nicht billig.

    Viele Grüße
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2012
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    Die erfasst aber keine Kampfmittel ausserhalb der Baugrube!!!
    Ich habe das nur einmal erlebt - bei unklarem Befund (überlagerte Einschlagtrichter mit Verdacht auf verschütteten Blindgänger) genau im Bereich der Baugrube.
     
  5. #5 Thomas Traut, 14.05.2012
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    In Brandenburg wird in einem Raster von ca. 2 x 1 m bis auf ca. 9 m Tiefe sondiert. Das sieht dann so aus:
    DSC02132 klein.JPG
    Die Metallfunde können dann entsprechend spektakulär sein:
    DSC02139klein.jpg

    Dass vorher ausgekoffert wird, habe ich noch nie gehört. Aber, andere Länder - andere Sitten.
     
  6. #6 Baufuchs, 14.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    IN NRW gibts die Regel, dass bei Verdacht auf Kampfmittel der Boden bis auf das Niveau von 1945 abgetragen werden muss, sofern das Geländeniveau durch Anfüllungen verändert wurde.

    Die Kosten für diesen Bodenabtrag hat der Bauherr zu zahlen.
    Die Kosten der anschliessenden Sondierungen ggf. Kampfmittelbeseitigung trägt das Land NRW.
     
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