WU-Beton anstelle Abdichtung

Diskutiere WU-Beton anstelle Abdichtung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich weiß, dass das o.g. Thema bereits in verschiedenen Formen hier um Forum diskutiert wurde, hätte aber dennoch gerne ein paar...

  1. #1 JJ No 01, 17.05.2012
    JJ No 01

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    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass das o.g. Thema bereits in verschiedenen Formen hier um Forum diskutiert wurde, hätte aber dennoch gerne ein paar Fachkundige Meinungen für meinen speziellen Anwendungsfall:

    Wir bauen einen Neubau mit Keller in München.
    Baugrund ist Kies (kf-Wert ca. 10 hoch -3) und das Grundwasser steht bei minus 10 Metern unter Gelände.
    In der Baubeschreibung unseres GU waren die Kellerwände als Stahlbetonwände (ohne besondere Anforderungen) mit einer außenliegenden Abdichtung (Anstrich + Delta Thene) vereinbart.
    Nun hat die Baufirma nach Vertragsschluss das Ausführungsdetail sämtlicher Keller Ihrer Kunden dahingehend geändert, dass anstelle der Abdichtung ein C25/30 Beton in WU-Betonqualität verwendet wird. Zu dieser Variante liegt ein Gutachten eines Bausachverständigen vor, der die Ausführung als gleichwertig bestätigt.

    Bautenstand ist der, dass bereits teilweise verfüllt ist und ich den Bau habe stoppen lassen, nachdem ich das fehlen der Abdichtung bemerkt habe.
    Rein rechtlich habe ich anspruch auf die vereinbarte Ausführung. Dies führt jedoch zu einem erheblichen Mehrauwand für die Baufirma, da die Verfüllung der Baugrube teilweise wieder entfernt, und die Perimeterdämmung abgenommen werden müsste.

    Daher die Frage an alle Fachleute:

    Ist die von meinem GU ausgeführte Variante mit WU-Beton in meinem Fall als gleichwertig zu betrachten?

    Ich habe bereits einige Fachbeiträge dazu gelesen, dabei wurde aber immer davon ausgegangen, dass das Haus im Wasser steht bzw. von vorne herein eine weiße Wanne geplant ist.

    Habe ich das häufig angesprochene Problem der Wasserdampfdiffusion durch den WU Beton auch, wenn ich in versickerungsfähigem Kies baue und 12 cm Perimeterdämmung zwischen dem Beton und der Kies habe?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    - wie bzw. mit was wurde die Perimeterdämmung angebracht ?

    - lt. Gutachten eines Bausachverständigen ?? ... da muss noch mehr an Info
    kommen ... z.b. sollte da schon min. das Wort "Weisse Wanne gegen Erdfeuchte" intus sein
    und dann gehören min. die Bewehrungspläne eingestellt auf diese Weisse Wanne dazu ...
    kriegste die von Deinem GU ?

    - 12cm Perimeterdämmung demnach dürfte der Keller in Wohnraumqualität ausgebaut werden ???
    = vereinbart ?

    - bei 12cm Kellerwanddämmung gehn bei mir die Sirenen an ... was kommen da für Aussenwände
    auf den Keller etwa 49cm starke ? ... wenn nicht dann würde ich gerne das Plattenranddetail dazu sehn (!)
     
  3. #3 JJ No 01, 18.05.2012
    JJ No 01

    JJ No 01

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    - die Perimeterdämmung wurde im unteren Bereich der Kelleraussenwand verdübelt, im oberen Bereich (bis ca. 1 Meter unter OK Gelände) punktförmig geklebt.
    - das Gutachten schreibt, dass eine Schwarzabdichtung grundsätzlich nicht nötig ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    Wasserzementwert < 0,5;
    Kelleraussenwand mind. 25 cm stark;
    Betongüte C25/30

    - die Bewehrungspläne habe ich nicht (müsste ich anfordern), die Bewehrungslagen sind jedoch "nur" nach der erforderlich Statik ausgelegt, nicht speziell für die Anforderung an eine weiße Wanne. Letztlich wurde aus meiner Sicht eine "normale" Kelleraussenwand betoniert, jedoch mit einer höheren Betongüte und dafür ohne Aussenabdichtung.

    - Wohnraumqualtität ist nicht explizit vereinbart, jedoch erhalten alle Kellerräume eine kontrollierte Wohnraumlüftung. Die Nutzung ist zumindest in einem Raum höherwertig ==> Hobbyraum mit FBH. Der Rest ist Werkstatt, Technikraum, Sauna und Treppenraum.

    - Die Kellerwände sind 25 cm stark, die aussenliegende Perimeterdämmung hat 12 cm, ebenso die Dämmung unter der Bodenplatte. (ist das bauphysikalisch kritisch?)

    JJ No. 01
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ohne den vertrag (juristisch) auszulegen, ist die diskussion
    nett, aber ohne nährwert.

    entscheidend ist u.a.
    - nutzungsart (wu-rili)
    - diffusion ("richterrecht")
    - ardt/baz (zb. wg. "punktförmig")

    momentan ist das ein grösseres durcheinander,
    als man zuerst vermuten würde ;)
    bsp.: kwl deutet für mich auf höherwertige nutzung,
    kann (muss aber ned!) diff.probleme reduzieren.

    pragmatisch könnte man denken:
    versuch macht kluch.
    spätestens beim schadensereignis 1 tag nach ablauf
    der ansprüche gegen den vertragspartner sieht man
    das dann anders.
     
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