Frage zu Bebauungsplan

Diskutiere Frage zu Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir beabsichtigen in Bayern ein Satteldach mit möglichst geringer Dachneigung und einem Kniestock (im 1. OG) von ca. 1,60-1,80 m zu bauen. Nun...

  1. Boergi

    Boergi

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    Wir beabsichtigen in Bayern ein Satteldach mit möglichst geringer Dachneigung und einem Kniestock (im 1. OG) von ca. 1,60-1,80 m zu bauen.
    Nun ist der Bebauungsplan nicht sehr detailliert: "Im geplanten Baugebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern möglich".

    Art der baulichen Nutzung:
    Allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO
    Anzahl der maximalen Vollgeschosse: 2
    Die Baukörpertypen:
    BK1.jpg BK2.jpg BK3.jpg BK4.jpg

    Angaben zu Kniestockhöhe, Firsthöhe oder dergleichen sind nirgends gemacht.

    Wenn ich nun mit einer Traufhöhe von ~5,00 m (1,6-1,8m Kniestock) und einer Dachneigung von 22° plane, handelt es sich bei dem OG ja laut BayBO um ein Vollgeschoss:
    Somit sollte doch der Bau als Baukörpertyp 2 durchgehen oder?

    Gruß,

    Sebastian
     
  2. #2 ManfredH, 23.05.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Einen B-Plan, in dem u.a. der "Traufüberstand ohne Rinne" und sogar der Ortgangüberstand festgesetzt sind, als "nicht sehr detailliert" zu bezeichnen, finde ich gut. Was erwartest du denn dann von einem detaillierten B-Plan?

    In den Angaben zu den Baukörpertypen sind die maximale Wandhöhe und die zulässigen Dachneigungen festgesetzt. Damit sind doch eindeutige Höhenfestsetzungen gegeben, aus denen sich alles weitere (Kniestock, First) ergibt. Die von dir zitierte Vollgechossdefinition ist veraltet; in der aktuell (seit 2008) gültigen BayBO gibt es keine Vollgeschosse mehr.
     
  3. Boergi

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    Hallo Manfred,

    in der aktuellen BayBO steht unter Art.83 (7):
    Die BauNVO verweist eben auf das Landesrecht, deshalb bezog ich mich auf die Festsetzung der BayBO von 2007.

    Ich hätte mir nur Angaben zum Kniestock im Bebauungsplan gewünscht, zeichnerisch ist der Baukörpertyp II ja mit zwei Vollgeschossen dargestellt, per Definition wäre aber auch ein Kniestock möglich wenn ich eben mit 2/3 meiner Fläche über 2,30 m bin, was ich ja mit einem Kniestock von 1,8 m locker schaffe. Mir geht es im Prinzip nur um die Dachneigung die ja in BK I mindestens 28° betragen muss, da ich mit 5m hohen Räumen nichts anfangen kann würde ich eben gerne mit 22° und somit BK II bauen.

    Gruß,
    Sebastian
     
  4. Boergi

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    Ich hab da noch eine Frage:
    Im Bebauungsplan steht folgendes:

    Aneinander gebaute Gebäude sind hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und Dachfarbe anzupassen.
    Garagen sind im Untergeschoss nicht zulässig. Die Wandhöhe darf max. 3 m im Mittel betragen. Auch Garagen und sonstige Nebengebäude müssen die Festsetzungen der einzelnen Gebäudetypen erfüllen.

    Im Prinzip kann ich somit eine Flachdachgarage vergessen oder? Ich würde gerne direkt ans Haus eine Garage mit 9m Länge und 8m Breite bauen, das Haus bekommt ja ein Satteldach, ich weiß nicht wie man bei den Abmessungen diese Vorschriften einhalten könnte. Ich müsste ja eine Traufhöhe von 1,30m haben um im Mittel bei 3m zu bleiben.
    Wie erfolgreich sind in der Regel Anträge auf Ausnahme?
     
  5. #5 TraurigerBauher, 16.06.2012
    TraurigerBauher

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    Moin,

    bist Du Dir sicher, dass Du 1,6 m Kniestock mit einer sehr geringen Dachneigung haben willst? Dann hast Du auf der niedrigeren Seite des Hauses Räume, wo Du teilweise nicht mal stehen kannst und über den ganzen Raum locker an die Decke fassen kannst ...
     
  6. Boergi

    Boergi

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    Hallo Trauriger Bauherr,
    ich hab mir das ganze mal aufgezeichnet, bei einer DN von 22° und 1,65 m Kniestockhöhe (netto) habe ich bei einem Wandabstand von 88 cm eine Deckenhöhe von 2,00 m. Ich kann es mir schlecht vorstellen ob das zu viel ist oder nicht, andererseits gibt es ja auch viele Häuser die nur einen 90/100 cm hohen Kniestock haben, dort sind es selbst bei 45° DN 1,10 m bis zu einer Deckenhöhe von 2,00 m.
    Leider konnten wir bisher nirgends Häuser mit dieser Konstellation besichtigen.


    Im Vergleich zwischen meinen gewünschten 22° und der maximal erlaubten DN laut Bebauungsplan von 38° hätte ich halt nur 3,64 m Raumhöhe statt 5,50 m, 95 cbm weniger Raumvolumen und 19 qm weniger Dach.

    Gruß,
    Sebastian
     
Thema: Frage zu Bebauungsplan
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