was war eine Bauanzeige??

Diskutiere was war eine Bauanzeige?? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; 1997 wurde vom 1. OG ein Durchbruch ca. 2 x 2 M zum Dach der danebenliegenden Doppelgarage erstellt und eine Terasse auf "einer" Garage erstellt....

  1. #1 the blue cloud, 23.05.2012
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    1997 wurde vom 1. OG ein Durchbruch ca. 2 x 2 M zum Dach der danebenliegenden Doppelgarage erstellt und eine Terasse auf "einer" Garage erstellt.

    Holzbalken, Holzboden, Geländer...

    Hierüber liegt vor von einen Bau- und Architekturbüro eine Rechnung über die Umbauarbeiten und eine Position

    Bauanzeige zur Baugenehmigung = 1.900 DM plus Steuer.

    In der Bauakte der Gemeinde befindet sich ...."nichts".

    Bereits in der Vergangenheit fand ich in den eigenen übernommenen Unterlagen mehr als in der Bauakte....

    Frage:
    Was bedeutete 1997 die Kostennote Bauanzeige....Benötigte man keinen Bauantrag?

    Ich gehe davon aus, dass ein Statiker einerseits den Sturz oder Träger über den neuen Terassentür ermittelt hat und auch die Statik des Daches der Garage geprüft hat.
    Kann es jetzt oder später Probleme geben, wenn in der Bauakte kein "Nachweis" ist?

    Was wäre zu tun?
     
  2. #2 Baufuchs, 23.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Begriff "Bauanzeige" gab es in der 1997er BauO nicht.
    Womöglich meinte der Architekt damit den Bauantrag.

    Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, müsste diese dem Eigentümer vorliegen.

    Steht die Garage auf der Grundstücksgrenze?
     
  3. #3 biologist, 23.05.2012
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    Falls dir das was weiterhilft: wir haben für unseren Neubau auch keinen Bauantrag- sondern eine Bauanzeige gebraucht. Es gibt einen Bebauungsplan und man erkennt damit an, dass man sich an diesen komplett gehalten hat. Wird (erstmal) nicht überprüft- keine Ahnung, ob das Jahre später geschieht. Verantwortlich ist der Architekt. Vorteil für uns: die Bauanzeige hat lediglich 40eur gekostet.
     
  4. #4 Baufuchs, 23.05.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauanzeige gibt es nicht.

    Was ihr hattet war ein "Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 67 BauONW"

    Bei diesem Verfahren gibt es nur eine Eingangsbestätigung der Behörde, aus der hervorgeht, dass, sofern innerhalb von 4 Wochen ab Eingang der Unterlagen vom Bauamt nicht erklärt wird, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, mit dem Bau begonnen werden kann.
     
  5. #5 Eumeltier, 24.05.2012
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    In der LBO Brandenburg heißt aber genau das Bauanzeigeverfahren - nur mal so als Randbemerkung ;-)
     
  6. #6 Baufuchs, 24.05.2012
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    Mag ja sein, nur sitzt der Fragesteller in NRW.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2012
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    Unterlagen beauftragt, aber (warum auch immer) nie eingereicht. Architekt hat gearbeitet, ergo Anspruch auf Geld, ergo Rechnung!
    Dann KANN nichts beim Bauamt liegen!

    2) Antrag eingereicht, aber abgelehnt. Dann müsste was in den Akten sein. Architekt hat vorher auf die mögliche/wahrscheinliche Ablehnung hingewiesen, dann hat er Anspruch auf Geld, ergo Rechnung.

    Ausserdem - ist die Gemeinde Genehimgungsbehörde gewesen (1997)??? Das sie es jetzt ist, muss nicht heissen, dass sie 97 auch schon war.
    Dann können Unterlagen ggf noch bei der damaligen Behörde (Kreis) liegen!
     
  8. #8 the blue cloud, 26.05.2012
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    die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde hat sich nicht verändert.
    Der Architekt wurde auch als Unternehmer (Baufirma) tätig.
    In der Gesamtrechnung über alle Arbeiten gibt es dann die oben erwähnte Position über eine Bauanzeige....
     
Thema: was war eine Bauanzeige??
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